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Datum der Zustellung eines Schreibens an eine deutsche Behörde (Gelesen: 1.318 mal)
Errare_humanum_est
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i4a rocks!


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Essen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Datum der Zustellung eines Schreibens an eine deutsche Behörde
25.09.2018 um 09:26:53
 
Hallo liebes Forum,

ich habe eine wichtige Frage, die in ähnlicher Form immer wieder auftaucht. Ich habe schon ordentlich Recherche betrieben, aber leider keine eindeutige Antwort gefunden.

Wann gilt ein Schreiben an eine Behörde als zugestellt, wenn es um die Einhaltung von Fristen geht? Gilt der Poststempel oder der Eingangsstempel? Was ist, wenn man gleichzeitig mit der Abgabe des Schreibens an die Post die Unterlagen an die Behörde per Fax schickt und der Faxbericht vorhanden ist?

In diesem konkreten Fall geht es um einen Kindergeldantrag, der an die Familienkasse verschickt wurde.
Das besondere daran: der Antrag wurde nachweislich per Fax und per Einschreiben am Mittwoch, den 27.12 (Poststempel ist vom 29.12, Faxberichte vom 27.12 sind vorhanden).
Als Eingangsstempel steht bei der Behörde nun der 02.01 auf den Unterlagen.

Zum 01.01 ist per Gesetz eine wichtige Änderung bei der Beantragung von Kindergeld in Kraft getreten und es geht nun um die Frage, nach welchen Regeln der Antrag bearbeitet wird - bis zum 30.12 oder ab dem 01.01...

Auch nach Rücksprache mit (m)einem Anwalt habe ich keine endgültige Klarheit in dieser Angelegenheit.
Ich finde es unglaublich, dass es in Deutschland anscheinend keine eindeutige Regelung in einem so wichtigen Bereich gibt...
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 25.09.2018 um 11:14:28
 
Wenn die Familienkasse den Antrag nicht als rechtzeitig (in 2017) zugestellt betrachtet dann muss sie doch sagen, auf welcher Rechtsgrundlage!?
War es ein Einwurfeinschreiben? Und laut Sendungsverfolgung wurde es am 29.12.17 eingeworfen? Oder was soll das sonst bei einem Einschreiben heißen, dass der  "Poststempel vom 29.12.17" war? Eigentlich müsste m.M. nach in diesem Fall auch der 02.01.18 reichen (siehe § 193 BGB).

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/130.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/193.html
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #2 - 25.09.2018 um 13:07:49
 
Moin,

ohne Wertung, nur als Ansatz zur Meinungsbildung:

https://www.google.de/search?hl=de&pws=0&op=out&q=fax%2Bzustellung

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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