Klose10 schrieb am 23.09.2018 um 20:39:31:Darf ich dann trotzdem nach einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen obwohl ich in der Schweiz lebe? Soll ich was besonderes beachten?
Ich bedanke mich für eure Hilfe.
Hast du schon einmal deine zuständige
ABH kontaktiert?
Wenn man mit offenen Karten spielt, erwartet einen häufig sehr viel mehr Entgegenkommen, als man denkt.
Vielleicht kannst du ja eine Verlängerung der Frist zur Wiedereinreise von 18-24 Monaten erreichen um Zeit zu gewinnen. Das praktisch zu erreichen erscheint mir nicht unmöglich, selbst bei auf Dauer angelegten Arbeitsverträgen. Parallel wäre vielleicht anzudenken, einen Wohnsitz in Deutschland für diese Zeit beizubehalten, wenn das irgendwie möglich ist. Auf diese Weise könntest du die Einbürgerung direkt bei der zuständigen
EBH an deinem deutschen Wohnort beantragen und müsstest dich nicht an das BVA wenden.
Sei offen und ehrlich. Viele haben Verständnis, dass Europa zusammenwächst und man beruflich flexibel sein muss.
Die Einbürgerung könnte außerdem vielleicht schneller und unter zumindest vorübergehender Hinnahme von Mehrstaatigkeit über die Bühne gehen.
In einem konkreten Fall aus meinem Bekanntenkreis lebte ein deutsch-russisches Ehepaar in Aachen. Die russische Ehefrau pendelte täglich von der ehelichen Wohnung mit ihrem deutschen Mann in Deutschland zum Studium nach Maastricht und war nebenher in einem sozialversicherungspflichtigen Midijob als Kellnerin in Aachen tätig.
Die zuständige
EBH sah es als unbillige Härte an, die Ausbürgerung in Russland vor der Einbürgerung in Deutschland zu verlangen, da die Frau über einen schwer einzugrenzenden Zeitraum von Wochen bis Monaten ohne irgendeinen Pass dagestanden hätte und gar nicht legal über die Grenze nach Maastricht hätte reisen dürfen und so ihr Studium hätte unterbrechen müssen.
Sie bekam dann eine Frist von zwei Jahren um die russische Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung aufzugeben, was dann auch so geklappt hat.
Mein Rat: versuche die Einbürgerung so schnell wie möglich hinzubekommen. Danach musst du dir um aufenthaltsrechtliche Fragen in Deutschland nie wieder Gedanken machen.