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Ehegattennachzug (Gelesen: 856 mal)
Themen Beschreibung: Ehegattennachzug
Ani
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i4a rocks!


Beiträge: 52

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug
20.09.2018 um 11:10:19
 
Hallo,

Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft und habe mit einem Afghanen in Afghanistan geheiratet. Ich möchte ihn mit Ehegattennachzug Visum herholen nach Deutschland.
Ich habe gelesen , dass man den Lebensunterhalt nicht sichern muss wenn man deutscher ist bzw.deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Ich habe keinen Job und mache mir Sorgen wenn die Ausländerbehörde den Antrag ablehnt weil ich kein Job habe. Dürfen die das überhaup ?.Was soll ich machen.Bitte klärt mich auf .Ich bin verzweifelt.

Lg
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.110
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.09.2018 um 11:48:56
 
Nein, wegen fehlendem Einkommen darf die ABH das Visum nicht ablehnen. Das hast Du ja schon sehr richtig selber geschrieben. Warum bist Du verzweifelt? Dein Mann hat doch anscheinend bisher nicht mal ein Visum beantragt?! Alle geforderten Unterlagen zusammensuchen, Antrag stellen und dann weiter sehen.
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 20.09.2018 um 12:40:56
 
Ihr solltet zumindest so viel Geld haben, dass ihr die UP, den A1 Kurs und den Flug bezahlen könnt....sonst wird es schwierig!
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reinhard
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Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 20.09.2018 um 13:05:35
 
Da die Botschaft in Kabul geschlossen ist, muss er erstmal entscheiden, wo er den Visumantrag stellen will, auf der Botschaftsseite nach den nötigen Unterlagen gucken.

Dann braucht er für das Land ein Visum (Indien oder Pakistan).

Dann den Visumantrag stellen, der kommt nach ca. 4 Wochen in Deiner Ausländerbehörde an (kann auch mal 6 Wochen dauern). Falls etwas fehlt, fragt die Ausländerbehörde Dich, bevor sie zustimmt. Erst nach der Zustimmung kann die Botschaft weiter arbeiten.

Es gibt auch Sicherheitsabfragen: Es wird z.B. beim Geheimdienst gefragt, ob Dein Mann zu den Taliban gehört. Vermutlich gehört er nicht dazu, aber Frage und Antwort brauchen auch Zeit, und die Behörden müssen das erledigen.
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Ani
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i4a rocks!


Beiträge: 52

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.09.2018 um 08:38:53
 
Dankeschön für die schnelle Antwort
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