Hallo @ all,
ich habe eine Frage zum Sprachkursvisum:
Ich habe jemanden aus Brasilien zu Gast (als Tourist eingereist), für den sich eher zufällig eine Au-Pair Option ergeben hat. Sie hat aber keine
A1 Kenntnisse und demzufolge auch kein
A1 Sprachzertifikat, was ja zwingende Voraussetzung ist für ein Au-Pair-Visum. Da Sie in ihrem Heimatland kein Goethe-Institut o.ä. in greifbarer Nähe hat (Flugzeug wäre von nöten), habe ich mir überlegt, dass es ja super wäre, wenn ich sie hier auf einen Kurs schicken würde, der wäre ja dann auch in jedem Fall von der
ABH problemlos akzeptiert. So weit so gut.
Also habe ich die
ABH davon in Kenntnis gesetzt und angefragt, ob diese einem Sprachkursvisum zustimmen würden, was bejaht wurde, wenn natürlich die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt würden (Versicherung, Lebenshaltung, etc.) Klar soweit.
Jetzt zum Problem:
Jetzt sagt die
ABH aber, dass sie nur zum Sprachkurs zugelassen wird bzw. das entsprechende Visum ausgestellt wird, wenn der Kurs mit
B1 abschließt. Problem dabei ist aber, dass die hier verfügbaren VHS bei freiwilligen Teilnehmern nur
A1 zusagen und nach Abschluß dieses Moduls und jedes weiteren dann prüfen müssen, ob für das kommende Modul eine Stelle zur Verfügung steht. Also habe ich aktuell die Zusage der VHS, dass für
A1 die Stelle frei ist. Hintergrund bei der VHS ist, dass zunächst von Behörden zum Integrationskurs verpflichtete Personen Vorrang hätten und eine Klasse max. 25 Teilnehmer haben darf. Da wir hier super ländlich sind, gibt es außer der VHS keinerlei Kursträger im Umkreis, die einen solchen Kurs anbieten und eine Zusage direkt bis
B1 erteilen.
Nun stellt sich mir grundsätzlich folgende Frage:
Wenn wir bei uns im ländlichen nur die VHS haben, die solche Kurse anbieten, diese aber seitens Gesetz dazu verpflichtet sind, Kursplätze für Verpflichtete frei zu halten, wie kann man dann in den Genuß von § 16
AufenthG für ländliche Regionen kommen?? Ist doch ein Bundesgesetz und nicht ein "nur große Städte" Gesetz, wo es zig Kursträger gibt, wo man sich an vielen Stellen anmelden könnte. Die VHS sagt
A1 zu und die
ABH will
B1, sonst gibt es kein Visum.
Wie soll ich denn das Problem bitte lösen???
Hat die
ABH tatsächlich das Recht, das so umzusetzen, denn dann könnte man §16 für uns hier direkt aus dem Gesetz streichen, gerade mit dem Hintergrund der vielen Flüchtlinge, die ja dann alle Vorrang haben!