Der Mann muss den Visumantrag stellen und das A1-Zertifikat gleich mit, was in Österreich allerdings einfacher ist als z.B. für Flüchtlinge in Frankreich oder Schweden.
Sie muss bei der Ausländerbehörde, die zustimmen muss, Einkommen und Wohnung nachweisen.
Er sollte tatsächlich den Antrag erst stellen, wenn einigermaßen klar ist, dass sie die Voraussetzungen auch geschaffen hat.
Alternative: Er erreicht in Österreich den unbefristeten Aufenthalt, sucht bei einem Besuch (visumfrei für ihn) Arbeit, beantragt die Beschäftigungserlaubnis. Dann wäre ein Visum unabhängig von der Ehe möglich.
Bei subsidiären Schutz können sie auch die Regelung seit 1. August in Anspruch nehmen:
FZF mit Obergrenze. Das kann er beantragen. Es werden vermutlich 160.000 Anträge, davon werden bis zu 1.000 monatlich bewilligt. Im August 42.
[Außerdem bedeutet subsidiärer Schutz: abgelehnter Asylantrag. Das steht im Eingangspost falsch, dann wirkt sich auf mögliche Antworten aus. Müsste im Bescheid unter Punkt 1 und 2 stehen, dass er abgelehnt ist.]