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Antrag auf Wohngeld bzw. Zuschuss für Sprachkurs (Gelesen: 1.608 mal)
Themen Beschreibung: Zuschuss
Ilyaz201821
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i4a rocks!


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18.09.2018 um 10:59:53
 
Hallo allerseits,

Ich bin Master-Student und bekomme Bafög. Ich habe seit neustem meine Verlobte hierher geholt und standesamtlich geheiratet. Leider gab es in ihrer Heimatstadt keine richtigen Deutsch-Sprachkurse und sie will hier anfangen Sprachkurse zu besuchen ab A2. (A1 hat sie bestanden)
Leider darf ich, weil ich Bafög bekomme, nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen , da mir sonst mein Bafög gestrichen wird bzw. gesenkt wird. Sprachkurse sind aber extrem teuer und ich weiß nicht wie ich das ganze bezahlen soll zumal wir auch relativ hohe Mietkosten zu tragen haben. Weiß jemand was ich tun kann um Hilfe zu erhalten ? Ich benötige lediglich Hilfe bis ich mein Studium fertig hab. Danach kann ich alles selbst finanzieren.

Danke für eure Hilfe
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.09.2018 um 12:20:27
 
Ilyaz201821 schrieb am 18.09.2018 um 10:59:53:
....ich weiß nicht wie ich das ganze bezahlen soll zumal wir auch relativ hohe Mietkosten zu tragen haben. Weiß jemand was ich tun kann um Hilfe zu erhalten ? 

Ilyaz201821 schrieb am 11.09.2018 um 15:55:56:
Ich wohne momentan mietfrei und mit dem Geld was ich arbeite leben wir halt. Dazu unterstützt mich meine Eltern, wodurch wir kein Hartz 4 beziehen werden.

Wie soll man das verstehen?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Ilyaz201821
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 18.09.2018 um 12:28:24
 
Haben mietfrei gewohnt bis jetzt. Nun müssen wir Miete zahlen.
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namaskaram
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Antwort #3 - 18.09.2018 um 13:14:44
 
Ist sie nicht zu einem Integrationskurs verpflichtet worden? Die sind meist günstiger als reguläre Kurse und man bekommt auf Antrag am Ende die Hälfte zurück, wenn man das Ziel innerhalb der vorgeschriebenen Zeit erreicht hat.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 18.09.2018 um 14:01:33
 
Vor 1 Woche war noch finanziell alles kein Problem und jetzt wisst Ihr nicht wovon Ihr leben sollt? Sorry, dafür habe ich kein Verständnis. Wenn ich als Deutscher eine Ausländerin heirate und hierher nach D hole überlege ich mir doch vorher, wovon wir leben wollen.
Möglicherweise könnt Ihr als Bedarfsgemeinschaft mit HartzIV aufstocken. Das kommt auf die Zahlen drauf an. Wieviel Bafög bekommst Du? Wieviel Miete zahlt Ihr?
Vielleicht könnte Deine Frau auch ein paar Stunden arbeiten? Regale im Supermarkt einräumen kann man auch mit wenig Deutschkenntnissen. Und wenn sie parallel dazu A2 macht und später B1 wird es doch immer einfacher für sie wenigstens auf 450€-Basis zu arbeiten.
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Ilyaz201821
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Antwort #5 - 18.09.2018 um 15:55:42
 
Wenn man keine Ahnung hat, ist es besser leise zu sein. Als Ausländer darf sie im Moment hier nicht arbeiten. Genauso steht es auch auf ihrem Visum. Abgesehen davon kostet Sprachkurse über 300 Euro im Monat. Könnten Sie sowas stemmen ? Sie muss einen integrationskurs belegen vermutlich. Ich würde ja mehr arbeiten, aber darf die 450 Euro Grenze im Monat nicht überschreiten.
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reinhard
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Antwort #6 - 18.09.2018 um 16:27:50
 
Als Ehefrau eines Deutschen darf sie arbeiten.

Besser wäre es, wenn Du die Situation beschreibst und Deine Fragen stellst. Wann ist sie gekommen, wann habt Ihr geheiratet, warum hat sie ein Visum und keine AE?

Deine Preisvorstellungen für einen Integrationskurs sind falsch.
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lottchen
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Antwort #7 - 18.09.2018 um 22:04:02
 
Wenn man Informationen will sollte man lesen was andere schreiben. Und die gestellten Fragen beantworten. Dann können vielleicht auch Antworten kommen mit denen Du etwas anfangen kannst. Als Deine Frau darf sie natürlich arbeiten. Läuft der Antrag auf eine AE? Wenn sie noch keine AE hat und im Visum "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" steht, dann kann sie sich eine Bestätigung geben lassen, dass sie ab sofort arbeiten darf.   

Der A.2.1-Standardkurs kostet an der VHS München z.B. 282€. Der dauert 2 Monate (3x die Woche á 3h). Und wie schon gesagt - wenn Deine Frau zum Kurs verpflichtet wird bekommt sie auf Antrag die Hälfte zurück. Die Verpflichtung muss aber die ABH aussprechen.
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