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Nach Heirat in Dänemark was nun? (Gelesen: 4.068 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthaltsgenehmigung Ehegattennachzug
123Alex123
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i4a rocks!


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17.09.2018 um 20:34:41
 
Mann Deutscher, Frau aus Indonesien (abgeschlossenen Studium in Deutschland auf Jobsuche Visum gemäß § 16 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz) Visum läuft Mitte November 2018 aus.

Wie geht man vor nach der Heirat in Dänemark wenn die indonesische Frau hier in Deutschland Visum verlängert kriegen will.

Ist diese Reihenfolge richtig?
1. Ehe im Einwohnermeldeamt melden.
2. Ausländerbehörde.

3. Wie ist das mit Termin bei Ausländerbehörde dauert ja manchmal sehr lange, kann sein das das Visum schon abgelaufen ist, kann man eventuell auf einen Termin etwas eher bestehen?

4. Muss A1 Zertifikat bei dem Termin in Ausländerbehörde nachgewiesen werden oder kann auch nachgereicht werden (wenn noch nicht vorhanden)?

5. Verpflichtungserklärung vom deutschen Ehegatten wird glaube ich nicht benötigt bei dem Visum oder?

Danke im voraus für die Antworten
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deerhunter
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Antwort #1 - 17.09.2018 um 20:47:37
 
123Alex123 schrieb am 17.09.2018 um 20:34:41:
wenn die indonesische Frau hier in Deutschland Visum verlängert kriegen will.


Ein Visum wird i.d.R. nicht verlängert....sie muss eine AE beantragen

123Alex123 schrieb am 17.09.2018 um 20:34:41:
in Deutschland auf Jobsuche Visum gemäß § 16 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz


Hat sie denn einen Job gefunden?

123Alex123 schrieb am 17.09.2018 um 20:34:41:
Muss A1 Zertifikat bei dem Termin in Ausländerbehörde nachgewiesen werden oder kann auch nachgereicht werden (wenn noch nicht vorhanden)?


Ja, muss nachgewiesen werden wenn AE nach §28 haben möchte

123Alex123 schrieb am 17.09.2018 um 20:34:41:
Verpflichtungserklärung vom deutschen Ehegatten wird glaube ich nicht benötigt bei dem Visum oder?


Nein, keine VE
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Antwort #2 - 18.09.2018 um 03:37:47
 
123Alex123 schrieb am 17.09.2018 um 20:34:41:
. Wie ist das mit Termin bei Ausländerbehörde dauert ja manchmal sehr lange, kann sein das das Visum schon abgelaufen ist, kann man eventuell auf einen Termin etwas eher bestehen?


Man macht den Termin Rechtzeitig und/oder reicht mit den Termin eine formlosen schriftlichen Antrag auf AE ein.
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Antwort #3 - 18.09.2018 um 06:03:36
 
123Alex123 schrieb am 17.09.2018 um 20:34:41:
4. Muss A1 Zertifikat bei dem Termin in Ausländerbehörde nachgewiesen werden oder kann auch nachgereicht werden (wenn noch nicht vorhanden)?

Falls das oben angesprochene Studium kein fremdsprachiger Studiengang war, wird kein Zertifikat benötigt - dann sollte sie einfach ihre vorhandenen Deutschkenntnisse durch eigenes Reden belegen.
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123Alex123
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Antwort #4 - 18.09.2018 um 20:20:57
 
Vielen Danke für die antworten. Wollte mal ein Lob an euch alle aussprechen die ihr alle so fleißig helft.

Nun zum Thema
1. Sie hat noch keine Arbeit hier.
2. Ihr Studium war MBA auf englischsprachiger Basis hier.
Ihr Deutsch ist aber relativ gut da sie den B1 Kurs auch gemacht hat aber leider die schriftliche Prüfung knapp verfehlt hat, also nicht bestanden hat. Aber A1 sollte sie locker schaffen.

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deerhunter
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Antwort #5 - 19.09.2018 um 14:52:13
 
Dann sollte das doch alles klappen... Cool
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123Alex123
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Antwort #6 - 09.10.2018 um 19:12:04
 
Hallo ich will einen Termin machen jetzt im Ausländeramt, beantrage ich hier einen Ehegattennachzug oder wie nennt man das?
Damit der Sachbearbeiter weiß worum es geht?
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Saxonicus
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Antwort #7 - 09.10.2018 um 20:05:11
 
123Alex123 schrieb am 09.10.2018 um 19:12:04:
Hallo ich will einen Termin machen jetzt im Ausländeramt, 

Das sollte Deine Frau schon selbst machen, denn sie ist die  Antragstellerin, nicht Du. Sie beantragt dann ihre Aufenthaltserlaubnis nach §28.

Das geht im Übrigen auch mit einem formlosen Brief, dann gilt der Antrag als gestellt und sie bekommt irgendwann einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
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123Alex123
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Antwort #8 - 13.10.2018 um 16:23:29
 
Folgende Sachen soll ich zur Ausländerbehörde mitnehme:

-3 letzten Gehaltsabrechnungen mitnehmen von mir wenn Sie keine hat dann vom Partner. (Dürfen die das verlangen)?

-Sprachkenntnisse in Stufe B1?

(Warum wollen Sie B1? Wieso langt A1 nicht?)

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Aras
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Antwort #9 - 13.10.2018 um 16:27:30
 
123Alex123 schrieb am 13.10.2018 um 16:23:29:
-3 letzten Gehaltsabrechnungen mitnehmen von mir wenn Sie keine hat dann vom Partner. (Dürfen die das verlangen)?

Nein

123Alex123 schrieb am 13.10.2018 um 16:23:29:
-Sprachkenntnisse in Stufe B1?

(Warum wollen Sie B1? Wieso langt A1 nicht?)

um festzustellen ob man sie zum sprachkurs verpflichten muss?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #10 - 14.10.2018 um 15:01:08
 
Das steht so da:

Wenn die folgenden aufgeführten Anlagen bereits zum Termin mitgebracht werden, erleichtert es die Bearbeitung:

-Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate (ggf. des Partners wenn selbst nicht oder geringfügiger Beschäftigung)
-Nachweis Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens der Stufe B1
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reinhard
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Antwort #11 - 14.10.2018 um 15:27:31
 
Dann steck doch ein, was Du hast, und zeige dort, was Du willst.

Vermutlich ist es einfacher als Du jetzt glaubst.
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Antwort #12 - 14.10.2018 um 15:39:35
 
Ja ich verstehe halt nicht wieso die das verlangen.
Mietvertrag wollen die auch.

Ich würde halt nur gerne das zeigen was gesetzlich vorgeschrieben ist und nicht mehr als nötig.
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reinhard
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Antwort #13 - 14.10.2018 um 15:45:17
 
Vermutlich verlangen sie das gar nicht, sondern haben Dir einen Standard-Brief für Ausländer zugeschickt.
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Saxonicus
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Antwort #14 - 14.10.2018 um 20:34:45
 
reinhard schrieb am 14.10.2018 um 15:45:17:
Vermutlich verlangen sie das gar nicht, sondern haben Dir einen Standard-Brief für Ausländer zugeschickt.

Der TS @123Alex123 ist Ausländer.
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