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Mutter will mit Sohn von Kasachstan nach Deutschland umziehen welche Voraussetzungen? (Gelesen: 3.388 mal)
atomizer
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.09.2018 um 20:52:12
 
Hallo allerseits,

ich hoffe das uns jemand bei diesem Thema helfen kann.

Eine Freundin von mir die ich schon seit der Kindheit kenne wohnt in Kasachstan mit ihrem Sohn 12 Jahre alt.

Der Sohn interessiert sich sehr für die deutsche Sprache und lernt diese bereits seit der 1. Klasse in der Schule. Die Mutter hat auch einige Deutschkenntnisse aus früheren Schuljahren sie kann etwas lesen und schreiben.

Nun waren Sie dieses Jahr für 1 Monat hier in Deutschland, Ihnen hat es hier sehr gefallen, am meisten hatte Ihnen die deutsche Kultur sowie die Deutsche Sprache gefallen.

Meine Freundin und Ihr 12 Jahre alter Sohn würden sehr gerne nach Deutschland umziehen, weil es hier mehr Perspektiven gibt, als in Kasachstan.

Die Mutter verdient sehr wenig ca. 100€ monatlich.

Wie kann die Mutter 51 Jahre alt mit Ihrem Sohn 12 Jahre alt nach Deutschland umziehen?

Was muss man dafür tun?

Was für Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Vielen Dank im voraus Smiley

atomizer
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reinhard
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Antwort #1 - 16.09.2018 um 21:07:12
 
Sie müssen einen Grund haben, der vom Aufenthaltsgesetz vorgesehen ist.

Die Mutter braucht zum Beispiel eine sehr, sehr gute Ausbildung, mit der sie einen Arbeitsvertrag als Spezialistin bekommt (mindestens 38.500 Euro im Jahr).

Oder die Mutter, falls unverheiratet, heiratet einen Deutschen.

Das Kind kann mitziehen, wenn das Geld reicht.

Für das Kind gäbe es die Möglichkeit, mit 19 oder 20 Jahren einen Studienplatz zu erhalten, wenn er ein in Deutschland anerkanntes Abitur und ausreichende Deutschkenntnisse hat. Ansonsten gibt es für Volljährige auch die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Ähnliches zu machen.

Eine Einwanderung "weil man es will" ist in Deutschland ausgeschlossen.
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atomizer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.09.2018 um 21:26:12
 
Hallo  reinhard,

vielen Dank für die Tipps!

Sollte sie einen deutschen Heiraten was müsste sie nachher tun um hier bleiben zu können.

Der Sohn geht aufs Gymnasium und ich denke das er sich bis dahin schon gut integrieren wird, denn wie bereits schon von mir geschrieben lernt er Deutsch und das gelingt schon sehr gut.
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deerhunter
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Antwort #3 - 16.09.2018 um 22:44:10
 
atomizer schrieb am 16.09.2018 um 21:26:12:
Sollte sie einen deutschen Heiraten was müsste sie nachher tun um hier bleiben zu können.


Verheiratet bleiben, Integrationskurs bestehen....wenn man sich nach 3 Jahren trennen sollte, genug für sich und das Kind verdienen, um den LU selber sicher zu stellen (dafür braucht es schon eine entsprechende Qualifikation, speziell in einem ALter über 50)
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erne
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Antwort #4 - 17.09.2018 um 17:45:31
 
atomizer schrieb am 16.09.2018 um 21:26:12:
was müsste sie nachher tun um hier bleiben zu können.


Entsprechendes Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Voraussetzung dafür ist der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1 Zertifikat)

...oder einen EU-ler (nicht Deutschen) heiraten, der in D lebt.

atomizer schrieb am 16.09.2018 um 21:26:12:
er sich bis dahin schon gut integrieren wird, denn wie bereits schon von mir geschrieben lernt er Deutsch und das gelingt schon sehr gut.


Integration besteht nicht nur aus der Sprache (Sprache ist aber Voraussetzung für gelungen Integration)
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Jojo2015I
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Antwort #5 - 18.09.2018 um 20:39:35
 
Ach ja, und bei der Heirat beachten, dass es sich um eine schutzwürdige Ehe handeln muss.

Heißt: bloß heiraten, um nach Deutschland kommen zu dürfen, reicht nicht und man bekommt u.U. ne Menge Provleme.

Wenn ich das hier mal so am Rande anmerken darf... Schockiert/Erstaunt
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atomizer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 22.11.2018 um 17:35:51
 
Hallo allerseits,

ich habe da noch ein paar Fragen vielleicht hat ja jemand bereits Erfahrungen damit gemacht.

Meine bekannte Freundin hat noch einen Sohn aus früherer Ehe, er ist fast 30 Jahre alt und schwerbehindert, er war in Kasachstan auch nicht auf einer Schule das heißt er kann weder Schreiben noch lesen. Er bekommt eine Behindertenrente. Er ist auch auf die Hilfe der Oma die bereits auch schon alt und krank ist angewiesen sowie auch auf die Hilfe der Mutter. Sollte Sie einen Deutschen finden und ihn Heiraten wie und wann könnte sie ihren behinderten Sohn nach Deutschland herholen was für Möglichkeiten gibt es da?

Der 12 Jahre alte Sohn könnte ja eigentlich mit der Mutter sofort auch miteinreisen oder?

Viele Grüße
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deerhunter
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Antwort #7 - 22.11.2018 um 20:13:39
 
atomizer schrieb am 22.11.2018 um 17:35:51:
Sollte Sie einen Deutschen finden und ihn Heiraten wie und wann könnte sie ihren behinderten Sohn nach Deutschland herholen was für Möglichkeiten gibt es da?


Da ein 30 jähriger als erwachsen gilt, gibt es da i.d.R. keine Möglichkeiten mehr. Selbst wenn man, aufgrund der Pflegebedürftigkeit, eine Ausnahme finden sollte, könnte vermutlich niemand für ihn eine KV bezahlen! Also das haut nicht hin!

atomizer schrieb am 22.11.2018 um 17:35:51:
Der 12 Jahre alte Sohn könnte ja eigentlich mit der Mutter sofort auch miteinreisen oder?


Wenn der Deutsche genug verdient, wäre das möglich
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erne
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Antwort #8 - 22.11.2018 um 20:17:25
 
atomizer schrieb am 22.11.2018 um 17:35:51:
Sollte Sie einen Deutschen finden und ihn Heiraten wie und wann könnte sie ihren behinderten Sohn nach Deutschland herholen was für Möglichkeiten gibt es da?


https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__36.html
ABs. 2

der Lebensunterhalt MUSS von Euch gesichert sein, inkl. Krankenversicherung.
Ist euer Einkommen hoch genung?
(wohl kaum, wenn es so wäre, hättet Ihr schon längst einen RA und entsprechende Möglichkeiten gefunden, also vergiss es)
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Antwort #9 - 22.11.2018 um 22:56:30
 
erne schrieb am 22.11.2018 um 20:17:25:
wohl kaum, wenn es so wäre, hättet Ihr schon längst einen RA und entsprechende Möglichkeiten gefunden, also vergiss es



warum muss man den Menschen sofort alles negativ reden?
Ich habe nur gefragt wer da Erfahrungen hatte und was es für eine Möglichkeit gäbe.

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Antwort #10 - 22.11.2018 um 22:59:15
 
deerhunter schrieb am 22.11.2018 um 20:13:39:
Da ein 30 jähriger als erwachsen gilt, gibt es da i.d.R. keine Möglichkeiten mehr. Selbst wenn man, aufgrund der Pflegebedürftigkeit, eine Ausnahme finden sollte, könnte vermutlich niemand für ihn eine KV bezahlen! Also das haut nicht hin!


Wie hoch ist der Krankenversicherungsbetrag ungefähr?
Sagen wir das Einkommen ist etwas 2.000€ hoch das würde doch sicher ausreichen und der andere Sohn wäre doch automatisch familienversichert.

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Antwort #11 - 22.11.2018 um 23:03:13
 
Moin,

atomizer schrieb am 22.11.2018 um 22:59:15:
Sagen wir das Einkommen ist etwas 2.000€ hoch dsa würde doch sicher ausreichen.


Wir reden von einer privaten KV für einen Schwerbehinderten, nicht von irgendeinem Basistarif.
2000€ würden vielleicht mit Glück für die KV reichen, wenn man denn eine findet...

Gruß,
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Antwort #12 - 22.11.2018 um 23:06:33
 
nixwissen schrieb am 22.11.2018 um 23:03:13:
Wir reden von einer privaten KV für einen Schwerbehinderten


Warum eine private Krankenversicherung? geht da keine gesetzliche Krankenversicherung?

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nixwissen
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Antwort #13 - 22.11.2018 um 23:23:28
 
Moin,

Warum sollte er in eine GKV kommen?
Arbeit? Wohl nicht.
Freiwillig? Geht nicht.
Durch Sozialleistungen? Bekommt er nicht.
Warum sollte sich die GKV in D einen pflegebedürftigen Mann aus Kasachstan ans Bein binden?
Ab einem gewissen Alter (55?) kommt man in D schon nicht mehr freiwillig in eine GKV, wenn man von einer Privaten wechseln möchte.
Gesetzlich zählt diese familiäre Bindung für ein Bleiberecht nicht.
Wenn sie ihn hier pflegen wollte wäre es schon schwierig, wenn sie seinen LU sichern könnte (also mit KV).

Sorry, so funktioniert das nicht.

Das wird oft gefragt bzgl. der Schwiegereltern aus dem Ausland. Rentner, können bei den Kindern helfen usw.. Das ist eigentlich schon nicht vorgesehen aber wenn man die Hürde irgendwie genommen hat, scheitert es an der KV. Für zwei gesunde Rentner Mitte 60 reichen die 2000€ nicht. Nicht, daß nicht genug für die Familie übrig bleiben würde - alleine die KV für die beiden Rentner läge über 2000€!
Hier geht es um einen Pflegebedürftigen. Was da die KV kosten würde - keine Ahnung aber miit 2000€ Familieneinkommen ist das abwegig.

Gruß,
Norbert
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Antwort #14 - 22.11.2018 um 23:40:23
 
nixwissen schrieb am 22.11.2018 um 23:23:28:
Warum sollte er in eine GKV kommen?
Arbeit? Wohl nicht.
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Warum sollte sich die GKV in D einen pflegebedürftigen Mann aus Kasachstan ans Bein binden?
Ab einem gewissen Alter (55?)


Der junge Mann ist nicht 55 sondern 30.
Anscheinend wird hier alles falsch verstanden.

Ich kenne bereits viele Migranten die hier her kommen mit einer Schwerbehinderung und da ist alles okay.
Soweit man sich an die Gesetze hält dann geht nichts.

Läuft irgendwas schief hier im Land.
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