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Visum für Eltern eines Syrers nach Richtlinie 2004/38/EG (Gelesen: 7.920 mal)
frisbeescheibe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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16.09.2018 um 20:42:31
 
Ein Freund von mir ist Syrer und lebt mit seiner deutschen Ehefrau in Deutschland nahe der Grenze zu Österreich.
Gerne möchte er seine bei Bekannten in Jordanien lebenden Eltern (ebenfalls syrische Staatsbürger) wiedersehen, denen er regelmäßig per Western Union Geld schickt.
Er selbst war über die Balkanroute 2015 nach Deutschland gekommen und hatte vergeblich Asyl beantragt.
Wegen der während des laufenden Asylverfahrens geschlossenen Ehe hat er eine AE nach § 28 für 3 Jahre erhalten.
(Er hat einen gut bezahlten Job und spricht Deutsch auf C1-Niveau, aber das ist hier wahrscheinlich nicht relevant.)

Eine Reise nach Europa könnte das Ehepaar in Deutschland für die Eltern bzw. Schwiegereltern in Jordanien problemlos finanzieren.

Die deutsche Botschaft in Amman hat den Eltern des syrischen Mannes jedoch bei deren persönlichen Vorsprache stark davon abgeraten, überhaupt einen Visumsantrag zu stellen. Wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft würde der Antrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgelehnt.

Wäre es möglich, stattdessen einen Antrag auf Erteilung eines Einreisevisums für die Eltern bei der österreichischen Botschaft in Amman zu stellen und sich dabei auf die EU-Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG zu berufen? Ein Treffen könnte schließlich auch in Österreich stattfinden.
Nach der Richtlinie hätte die deutsche Ehefrau als Unionsbürgerin ja das Recht, sich in jedem EU-Staat außerhalb ihres Heimatlandes Deutschland mit ihren Familienangehörigen aufzuhalten. Ihr syrischer Mann wäre natürlich Familienangehöriger, im Sinne von Artikel 2 Nr. 2d. Wären es die Schwiegereltern nicht auch? Sie sind ja Verwandte "in gerader aufsteigender Linie des Unionsbürgers und des Ehegatten oder des Lebenspartners im Sinne von Buchstabe b, denen von diesen Unterhalt gewährt wird".

Ist dieser Ansatz erfolgversprechend? Dürfte Österreich für die Ausstellung der Visa Gebühren erheben? Dürfte die Rückkehrbereitschaft der Eltern überhaupt geprüft werden? Wäre das Visum für die ganze Schengen-Zone inkl. Deutschland oder nur für alle Schengen-Länder außer Deutschland gültig?

Vielen Dank für eure Gedanken zum Thema.

frisbeescheibe
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Antwort #1 - 16.09.2018 um 22:30:36
 
Hallo,

ohne Dir zu nahe treten zu wollen - aber negativ bei DEU-AV für Besuch in DEU + "stattdessen" nach 2004/38/EG + "nahe der Grenze zu Österreich" + "Wäre das Visum für die ganze Schengen-Zone inkl. Deutschland  ... gültig?"

hört sich für mich etwas nach Umgehung an. Aber vielleicht denke ich auch nur zu schlecht von meinen Mitmenschen.

Sollte tatsächlich eine Umgehung (und damit zwangsläufig Falschangaben / Erschleichen) geplant sein, würde ich das noch einmal überlegen.
Sollte tatsächlich das Wiedersehen und der gemeinsame Hauptaufenthalt in dem EU-Staat stattfinden, in dessen AV das Einreisevisum begehrt wird, wäre das legitim und grundsätzlich durchführbar.

Ansonsten nur noch zwei Gedanken dazu ohne Wertung:
Österreich ist, was die Umsetzung von EU-Recht in diesem Bereich angeht, zur Zeit oder generell wohl schwere Kost (ältere + neuere Beiträge hier lassen das vermuten).
Die Unterhaltsgewährung muss m.W. schon eine gewisse Regelmäßigkeit / Dauer aufweisen und sauber belegbar sein.

Das solls von mir gewesen sein. Viel Glück.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Saxonicus
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Antwort #2 - 17.09.2018 um 06:14:42
 
frisbeescheibe schrieb am 16.09.2018 um 20:42:31:
Gerne möchte er seine bei Bekannten in Jordanien lebenden Eltern (ebenfalls syrische Staatsbürger) wiedersehen,
Eine Reise nach Europa könnte das Ehepaar in Deutschland für die Eltern bzw. Schwiegereltern in Jordanien problemlos finanzieren.

frisbeescheibe schrieb am 16.09.2018 um 20:42:31:
Die deutsche Botschaft in Amman hat den Eltern des syrischen Mannes jedoch bei deren persönlichen Vorsprache stark davon abgeraten, überhaupt einen Visumsantrag zu stellen. Wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft würde der Antrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgelehnt.

Dann sollte es doch auch ohne weiteres möglich sein, die Eltern in Jordanien zu besuchen.
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frisbeescheibe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.09.2018 um 15:59:14
 
T.P.2013 schrieb am 16.09.2018 um 22:30:36:
hört sich für mich etwas nach Umgehung an.

In der Tat soll hier die Ausstellung eines Visums erreicht werden , ohne dass die Rückkehrbereitschaft geprüft werden darf. Die könnte bei in Jordanien in prekären Verhältnissen lebenden Syrern nämlich quasi niemals nachgewiesen werden. Bisher ist bei der deutschen Botschaft kein offizieller Antrag gestellt worden; es hat demzufolge auch keine Ablehnung gegeben.

Saxonicus schrieb am 17.09.2018 um 06:14:42:
Dann sollte es doch auch ohne weiteres möglich sein, die Eltern in Jordanien zu besuchen.

Die deutsche Ehefrau möchte gerne ihre Schwiegereltern kennen lernen, ist aber unter keinen Umständen dazu bereit, nach Jordanien zu reisen. Ihren Mann möchte sie auch nicht alleine dorthin fahren lassen, weil sie das Land für gefährlich und unberechenbar hält. Ich teile diese Auffassung zwar nicht, aber sie sieht das eben so.

Außerdem waren die Schwiegereltern noch nie in Europa. Der Syrer und seine deutsche Frau würde ihnen gerne ein bisschen was von Europa zeigen.
Wenn der Preis dafür dann ist, während der Reise deutschen Boden nicht betreten zu dürfen, dann ist das eben so.
Ist bei Reisen innerhalb des Schengenraumes von Österreich in andere Staaten mit irgendwelchen Problemen zu rechnen, wenn man einen Bogen um Deutschland macht?

T.P.2013 schrieb am 16.09.2018 um 22:30:36:
Österreich ist, was die Umsetzung von EU-Recht in diesem Bereich angeht, zur Zeit oder generell wohl schwere Kost (ältere + neuere Beiträge hier lassen das vermuten).

An die Botschaft welches Staates sollte man sich dann stattdessen in Amman wenden? Ist Frankreich besser?


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garfield2008
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Antwort #4 - 17.09.2018 um 18:35:21
 
Ein Visum nach 2004/38EG egal von welcher AV dürfte IMHO nur klappen, wenn man seine Freizügigkeit im entsprechenden Land lebt. Also Wohnsitzverlagerung in das entsprechende Land für mindestens ein halbes Jahr oder länger.
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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frisbeescheibe
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Antwort #5 - 17.09.2018 um 19:06:41
 
garfield2008 schrieb am 17.09.2018 um 18:35:21:
Ein Visum nach 2004/38EG egal von welcher AV dürfte IMHO nur klappen, wenn man seine Freizügigkeit im entsprechenden Land lebt. Also Wohnsitzverlagerung in das entsprechende Land für mindestens ein halbes Jahr oder länger.


Worauf gründet deine Annahme? Ich dachte, die Freizügigkeitsrichtlinie gilt auch für Aufenthalte unter drei Monaten.

Zitat:
Artikel 6
Recht auf Aufenthalt bis zu drei Monaten
(1) Ein Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten, wobei er lediglich im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein muss und ansonsten keine weiteren Bedingungen zu erfüllen oder Formalitäten zu erledigen braucht.
(2) Absatz 1 gilt auch für Familienangehörige im Besitz eines gülti­gen Reisepasses, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.
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Antwort #6 - 17.09.2018 um 20:50:15
 
frisbeescheibe schrieb am 17.09.2018 um 19:06:41:
Worauf gründet deine Annahme? Ich dachte, die Freizügigkeitsrichtlinie gilt auch für Aufenthalte unter drei Monaten.




1. Wohnung in Österreich mieten

2. Meldezettel holen

3. Anmeldebescheinigung  EU Bürger und Aufenthaltskarte für den Mann beantragen, deutschen Arbeitsvertrag mitbringen, dann ist die Ausstellung kein Problem.

Das alles in Kopie dann bei der Österreichischen Botschaft in Jordanien mit dem Visumantrag einreichen, dann klappt es mit der Ausstellung

Wenn dein Bekannter es nicht so macht, stellen sich die Österreicher stur und es wird nichts mit dem Freizügigkeits Einreisevisum.

Wir haben bereits 3 x bei der Österreichischen Botschaft ein Einreisevisum beantragt und ausgestellt bekommen, daher weiß ich was verlangt wird.

Kein Meldezettel no way
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frisbeescheibe
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Antwort #7 - 18.09.2018 um 01:16:10
 
Zitat:
Kein Meldezettel no way

Wenn du die entsprechenden Erfahrungen gemacht hast, werde ich die nicht anzweifeln.
Aber widerspricht dieses Erfordernis nicht dem Wortlaut der EU-Richtlinie?
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Antwort #8 - 18.09.2018 um 07:35:03
 
Hallo

Ich hab die Ôsterreicher sogar vor ihre eigene Gerichte gezogen. Meine Mutter wollte mit meiner Pflegebedürftigen Oma nach Österreich. Hätten Berufsanerkennung in Österreich und so gehabt. Aber die Lage meiner Oma wurde immer schlechter sodass wir nicht den Wohnsitz vorher gründen  konnten und eben argumentiert, dass der Wohnsitz erst nach Einreise begründet wird etc.. die haben das Recht so gemacht wie sie es wollten. Visum abgelehnt, etc.. und die Trantüten von EU Kommission macht nix.

Die Österreicher sind meines Erachtens Rechtsbrecher.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #9 - 18.09.2018 um 08:22:26
 
Aras schrieb am 18.09.2018 um 07:35:03:
Hallo

Ich hab die Ôsterreicher sogar vor ihre eigene Gerichte gezogen. Meine Mutter wollte mit meiner Pflegebedürftigen Oma nach Österreich. Hätten Berufsanerkennung in Österreich und so gehabt. Aber die Lage meiner Oma wurde immer schlechter sodass wir nicht den Wohnsitz vorher gründen  konnten und eben argumentiert, dass der Wohnsitz erst nach Einreise begründet wird etc.. die haben das Recht so gemacht wie sie es wollten. Visum abgelehnt, etc.. und die Trantüten von EU Kommission macht nix.

Die Österreicher sind meines Erachtens Rechtsbrecher.


Ungarn ist noch schlimmer, da meine Frau keine Aufenthaltskarte hatte, gab es 1 Papier mit Frist von 3 Tagen Ungarn zu verlassen sonst Abschiebung und SIS Einreisesperre. Hatte keine Lust dagegen anzugehen, wir wollten eh nicht in Ungarn bleiben

Heiratsurkunde, abgeleitetes  Recht nach Freizügigkeit 2004/38/EG und Urteil des EUGH

25. Juli 2008 (Rs. C-127/08, „Metock u.a.“
unter Bezugnahme auf mehrere Bestimmungen der Richtlinie
2004/38/EG

hat die nicht interessiert oder wollten  die nicht verstanden.

Wenn Du in Hungary geltendes EU Recht Directive xxxx ansprichst , kommt die Antwort 

Das ist Hungary, wir machen das aber so oder FUUCK BRUUSSEL   habe ich personlich selbst erlebt


PS: Hast Du vor Gericht gewonnen ?
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« Zuletzt geändert: 18.09.2018 um 08:33:26 von N/V »  
 
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Antwort #10 - 18.09.2018 um 08:29:49
 
frisbeescheibe schrieb am 18.09.2018 um 01:16:10:
Wenn du die entsprechenden Erfahrungen gemacht hast, werde ich die nicht anzweifeln.
Aber widerspricht dieses Erfordernis nicht dem Wortlaut der EU-Richtlinie?


Wir sind nicht in Deutschland,  vergiss das mit Recht und Gesetzen je weiter Du Richtung Osteuropa gehst

Du kannst Recht haben aber Du kriegst  wochenlang keine Antwort, keine Ablehnung wenn Du nicht das bringst was die wollen

es passiert einfach nichts und nichts

Vorsicht mit deutschem Rechtsverständnis wenn Du Westeuropa verlässt, Österreich ist ok  aber die backen auch schon extra Brötchen
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Antwort #11 - 18.09.2018 um 08:59:16
 
Bei der Botschaft welches Landes in Amman hätten die Eltern denn die besten Chancen?
Es sind ja auch westeuropäische darunter.
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Antwort #12 - 18.09.2018 um 09:29:23
 
frisbeescheibe schrieb am 18.09.2018 um 08:59:16:
Bei der Botschaft welches Landes in Amman hätten die Eltern denn die besten Chancen?
Es sind ja auch westeuropäische darunter.


Nochmals  die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen !

Jede andere EU Botschaft wird es ähnlich machen um Missbrauch und Betrug zu vermeiden und dazu haben die Mitgliedstaaten das Recht. Lese mal den Anhang

Wenn kein Geld da ist oder es nichts kosten darf dann wird es nichts mit den Schwiegereltern !

1. Wohnung in Österreich oder einem anderen EU Land mieten

2. Meldezettel / Registrierung  EU Bürger  holen

3. Anmeldebescheinigung  EU Bürger und Aufenthaltskarte für den beantragen, deutschen Arbeitsvertrag mitbringen, dann ist die Ausstellung kein Problem.

Das alles in Kopie dann bei der Österreichischen / einer EU Botschaft in Jordanien/ Amman mit dem Visumantrag einreichen, dann klappt es mit der Ausstellung

Wenn dein Bekannter es nicht so macht, wird es nichts mit dem Freizügigkeits Einreisevisum.

Wir haben bereits 3 x bei der Österreichischen Botschaft ein Einreisevisum beantragt und ausgestellt bekommen, daher weiß ich was verlangt wird.

Die anderen EU Botschaften machen es nichts anders um Missbrauch und Betrug zu vermeiden.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 18.09.2018 um 09:37:54
 
Diese Forum ist nicht dazu da Gesetze zu umgehen, sondern die gesetzlichen Möglichkeiten aufzuzeigen und

          dazu braucht man teilweise viel Geld für Familienangehörige 

wenn man aus einem Drittstaat Familienangehörige einreisen lassen will oder man muss es lassen.

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Antwort #14 - 18.09.2018 um 11:21:04
 
frisbeescheibe schrieb am 17.09.2018 um 19:06:41:
Worauf gründet deine Annahme? Ich dachte, die Freizügigkeitsrichtlinie gilt auch für Aufenthalte unter drei Monaten.

Bei einem Aufenthalt bis 3 Monate bekommst man aber keinen Nachweis das man freizügigkeitsberechtigt ist. Und ohne Nachweis dürfte es schwierig sein ein Visum zu beantragen.
Entsprechend der Richtlinie kann man die Aufenthaltskarte erst nach 3 Monaten beantragen kann (Artikel 9 (2)). Der Aufnahmestaat darf sich übrigens für die Ausstellung der Karte 6 Monate Zeit nehmen.
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