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Vaterschaft, fehlende Geburtsurkunde. Ideenfindung (Gelesen: 540 mal)
Themen Beschreibung: Vaterschaft, fehlende Geburtsurkunde. Ideenfindung
Arvid
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vaterschaft, fehlende Geburtsurkunde. Ideenfindung
16.09.2018 um 18:52:02
 
Hallo,

ich erwarte ein Kind im Ausland. Soweit so schön, nur wie so oft versagen entweder die Behörden oder in diesem Fall die Post was alle Pläne durcheinanderbringt.

Ich wollte die Geburt vorgeburtlich anerkennen um bis April nächsten Jahres das Visum zum Familiennachzug und einen Reisepass für das Baby bereits organisiert zu haben um mit meiner Familie in Frieden leben zu können.
Nur habe ich selbst, obwohl Deutscher keine deutsche Geburtsurkunde da ich im Ausland geboren worden bin.

Die ausländische Original-Urkunde habe ich zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung zu meiner Freundin geschickt, als Einschreiben.
Wie das Leben manchmal so spielt ist ausgerechnet dieser Brief seit fast einem Monat unauffindbar.
Wenn der Brief nicht ankommt kann ich die pränatale Vaterschaftsanerkennung in der Botschaft wohl vergessen.

Bis auf die Geburtsurkunde könnte ich noch alle anderen Dokumente rechtzeitig besorgen.
Als einziges Dokument welches  die Botschaft vielleicht stattdessen akzeptieren würde wäre das Familienstammbuch der Eltern wo ich als Kind eingetragen bin. Aber das ist nur die letzte Hoffnung die es dazu gibt. Einschätzung?

Jetzt muss ich überlegen welche Alternativen bestehen. Ich werde morgen beim für mich zuständigen Konsulat wegen einer neuen Geburtsurkunde anrufen und fragen was die von mir brauchen und wie lange es dauert diese ausgestellt zu bekommen. Angeschrieben habe ich sie schon.
So wie ich die kenne gehe ich von einem halben Jahr aus, vorausgesetzt ich habe alle verlangten Dokumente…

Wie es aussieht muss ich die Vaterschaft nach ausländischem Recht anerkennen, und das geht nur nach der Geburt. Das bedeutet ein halbes Jahr länger warten… Bestenfalls und wenn alles gutgeht.

Das ist wirklich zum Haare ausraufen. Die einzige Alternative wäre vielleicht das meine Freundin Urlaub nimmt und für eine Woche herkommt und mit mir zum Jugendamt geht zwecks Vaterschaft und Sorgerechtanerkennung. Das müsste dann aber terminlich perfekt abgestimmt sein, JA will mindestens einen Monat im Voraus einen Termin vereinbart haben.

Wenn jemand zu bestimmten Punkten mehr Informationen oder Ideen beitragen kann weis ich das zu schätzen.

Gruß
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.09.2018 um 19:28:40
 
Arvid schrieb am 16.09.2018 um 18:52:02:
und mit mir zum Jugendamt geht zwecks Vaterschaft und Sorgerechtanerkennung. Das müsste dann aber terminlich perfekt abgestimmt sein, JA will mindestens einen Monat im Voraus einen Termin vereinbart haben. 



Moin,

gefundene Idee #1) Anerkennung ("öffentliche Beurkundung") Vaterschaft nicht beim Jugendamt, sondern beim Notar. Offenbar das kleinere Koordinationsproblem.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.09.2018 um 19:46:19
 
Ist die Geburtsurkunde des Vaters überhaupt notwendig? Ich denke nicht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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