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Visum zur Eheschließung in deutschland (Gelesen: 1.272 mal)
Juelyes
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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14.09.2018 um 20:45:23
 
Hallo liebe Forenmitglieder,


Ich habe gelesen, wenn man einen Ausländer in Deutschland heiraten möchte und man bereits die Befreiing vom EFZ hat und auch beim Standesamt einen Termin zur Eheschließung hat, dass dann das Visum (alle Vorraussetzungen wie VE und Sicherung des Lebensunterhalts bis zur Eheschließung wären gegeben) auf jeden Fall genehmigt wird. Stimmt diese Aussage, oder kann dann das Visum immer noch abgelehnt werden?


Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
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T.P.2013
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blubb


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Im Norden, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.09.2018 um 20:54:32
 
Moin,

"auf jeden Fall" hieße, dass es keine Ausnahmen geben kann. Das wäre, so behauptet, falsch.
Es kann immer auch Umstände oder Bewertungen geben, die trotz allem gegen eine Erteilung sprechen.

Es trifft aber zu, dass im Regelfall bei Vorliegen aller Voraussetzungen und Nichtvorliegen hemmender Gründe (z.B. Einreisesperre, Gefahr f. d. öffentl. Sicherheit & Ordnung, etc.) von einer Erteilung ausgegangen werden kann.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Juelyes
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 15.09.2018 um 09:18:26
 
Ok. Also sollte jetzt der Ausländer ein tadelloses Führungszeugnis haben und keine einreisesperre und auch nichts mit terrorismus, etc. zu tun haben und ein Visum zur Eheschließung wird beantragt und die Bedingungen für das Visum liegen alle vor.

Dann sollte es keine Probleme mit dem Visum geben? 🤔

Wie ist das, da die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ist ja nur 6 Monate gültig. Um einen Termin bei der Botschaft in Tunesien für die Visaabgabe zu bekommen muss man schon ca 2 Monate warten wenn jetzt eventuell die Bearbeitung des Visums länger als 3 Monate dauert ist die Befreiung ja fast nicht mehr gültig. Gibt es für so eine Fall die Möglichkeit eine Vorabzustimmung zu bekommen? Oder was kann man tun, damit das zeitlich alles ohne Schwierigkeiten abläuft?

Ich wäre euch dankbar wenn ihr euer Fachwissen mit mir teilt.

Lg
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PerikleZ
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 15.09.2018 um 16:33:15
 
Einen Anspruch auf ein Visum zur Eheschließung gibt es nicht, ja der Aufenthaltszweck ist im AufenthG nicht einmal konkret geregelt.

Eine Vorabzustimmung kann hier sinnvoll sein, damit das Verfahren nicht an einer kleinen Verzögerung scheitern wird.
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Juelyes
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 15.09.2018 um 16:59:59
 
Wenn man eine Vorabzustimmung bekommt, ist es dann sicher, dass das Visum auch genehmigt wird?
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 15.09.2018 um 19:13:47
 
Ich dachte immer eine Vorabzustimmung kann der Antragsteller nur bekommen wenn der Antragsteller bereits in D ist, hier diese Zustimmung beantragt und erhält und dann nochmal ausreist um mit dem richttigen Visum wieder einzureisen...
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 15.09.2018 um 20:53:47
 
Juelyes schrieb am 15.09.2018 um 16:59:59:
Wenn man eine Vorabzustimmung bekommt, ist es dann sicher, dass das Visum auch genehmigt wird?

Nein.

Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als dass die AV die für eine positive Entscheidung erforderliche Zustimmung der ABH bereits bei der Antragstellung auf dem Tisch hat. Sie muss also nicht darauf warten.
Ist eine der anderen Erteilungsvoraussetzungen nicht gegeben, kann trotzdem kein Visum erteilt werden.

lottchen schrieb am 15.09.2018 um 19:13:47:
Ich dachte immer 

Falsch gedacht.
Selbstverständlich kann auch die in Deutschland lebende Bezugsperson um eine solche Vorabzustimmung bitten.

Wir hatten z.B. mal den Fall, dass ein nationales Visum zur Geburt eines deutschen Kindes beantragt wurde und der Vater mit seiner Vaterschaftsanerkennung (der zur Wirksamkeit noch die Zustimmung der Mutter fehlte) auch eine Vorabzustimmung mitschickte.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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reinhard
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Antwort #7 - 16.09.2018 um 13:40:17
 
Und zur Ausgangsfrage: Über das Ja oder Nein zum Visum entscheidet die Auslandsvertretung. Du kannst das nicht durch ein Votum in einem Internet-Forum ersetzen.

Wir können nur sagen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Visum bekommen zu können. Ob die Antragstellerin oder der Antragsteller das Visum bekommt, kann man nur feststellen, wenn man den Antrag stellt und sich die Entscheidung ansieht.

Deine wiederholte Frage, ob es jetzt "sicher" ist, dass das Visum erteilt wird, kann nur die oder der Zuständige in der Botschaft beantworten. Und die oder der muss sich erst mal die Unterlagen ansehen, die mit dem Antrag eintrudeln.
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Ilyaz201821
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 17.09.2018 um 00:35:18
 
Ich würde mir keine Sorgen machen.
Wenn alle Unterlagen beisammen sind, dürfte nichts schief gehen.
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Juelyes
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 17.09.2018 um 06:18:45
 
Vielen Dank für eure Infos bzw antworten.

Lg
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