Moin,
geboten ist es nicht.
Deine Frau reist zu einem Kurzaufenthalt ein, im Verlaufe dessen sie eine Deutschprüfung ablegen und ggf. auch heiraten wird. Völlig ok. Hauptzweck bleibt der Besuch im Allgemeinen im Rahmen des Kurzaufenthalts.
Ob es sinnvoll ist - eher nein.
Es ist völlig legitim und rechtlich nicht zu beanstanden, im Rahmen eines Kurzaufenthalts Sprachzertifikate zu erwerben oder zu heiraten. Insofern wird das allein niemals einen rechtlich haltbaren Grund für eine Zurückweisung darstellen.
Die Frage ist - weiß das auch jeder Grenzbeamte? Meine Erfahrung, als Bundespolizist, ist: bzgl. Heirat - nein, nicht jeder.
Insofern würde ich zumindest nicht ungefragt schlafende Hunde wecken.
Bei einer möglichen Einreisebefragung würde ich zumindest eine Heirat daher nicht von mir aus thematisieren. Erst falls eine Befragung in diese Richtung zielt, würde ich das entsprechend mitteilen, falls erforderlich, einfach, um nicht irgendwie unglaubwürdig zu werden oder ins Schwimmen zu geraten.
Dann ggf. es genauso schildern, wie Du es hier machst - Sprachtest / Heirat im Rahmen Besuchsreise, anschließende Ausreise mit dann anschließendem Visumantrag zur
FZF.
Eine "Bescheinigung" Deinerseits bzgl. Rückkehr wäre ohne Wert.
Aber macht Euch nicht zuviel Gedanken. Dazu besteht zu einer 99,99%igen Wahrscheinlichkeit kein Grund.
Gruß