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Frau aus Lettland möchte in DE arbeiten (Gelesen: 3.159 mal)
traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Frau aus Lettland möchte in DE arbeiten
13.09.2018 um 20:30:40
 
Eine junge Frau aus Lettland möchte in DE arbeiten und mit ihrem Partner aus einem Drittland (lebt in DE) leben. Sie hat an der Uni in Riga Physiotherapie studiert und mit Bachelor abgeschlossen.
Welche Schritte muß sie gehen?
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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.09.2018 um 21:02:04
 
Beruf  anerkennen lassen https://www.physio-deutschland.de/fileadmin/data/bund/Dateien_oeffentlich/Beruf_...

ggf. Formular e-104 von der Krankenversicherung und ggf. PD-U1 oder PD-U2
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 13.09.2018 um 22:27:31
 
Aras schrieb am 13.09.2018 um 21:02:04:
PD-U1 oder PD-U2 


auch bei der Krankenkasse?

Braucht sie eine besondere Aufenthaltserlaubnis vom Ausländeramt?
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HeFi
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Antwort #3 - 13.09.2018 um 23:52:22
 
traute schrieb am 13.09.2018 um 22:27:31:
Braucht sie eine besondere Aufenthaltserlaubnis vom Ausländeramt?

NEIN, für EU-Bürger ist der Aufenthalt in anderen EU-Ländern in den ersten 3 Monaten ohne Voraussetzungen (außer gültigen Pass)
§ 2 - Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) http://www.buzer.de/gesetz/4720/a65549.htm
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traute
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 14.09.2018 um 06:46:48
 
vielen Dank Smiley
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dim4ik
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Antwort #5 - 14.09.2018 um 07:42:28
 
traute schrieb am 13.09.2018 um 20:30:40:
Eine junge Frau aus Lettland möchte in DE arbeiten

Welche Staatsangehörigkeit(en) hat die junge Frau?
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Saxonicus
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Antwort #6 - 14.09.2018 um 09:57:18
 
dim4ik schrieb am 14.09.2018 um 07:42:28:
Welche Staatsangehörigkeit(en) hat die junge Frau?

Mit hohe Wahrscheinlichkeit die lettische Staatsangehörigkeit.
traute schrieb am 13.09.2018 um 20:30:40:
Eine junge Frau aus Lettland....
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Petersburger
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Antwort #7 - 14.09.2018 um 11:32:38
 
Saxonicus schrieb am 14.09.2018 um 09:57:18:
Mit hohe Wahrscheinlichkeit die lettische Staatsangehörigkeit.

Deine Annahme liegt nahe - sie kann aber ebensogut "Nichtlettin" oder Drittstaaterin sein.
Die Frage ist also begründet.
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dim4ik
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Antwort #8 - 14.09.2018 um 12:19:48
 
Petersburger schrieb am 14.09.2018 um 11:32:38:
sie kann aber ebensogut "Nichtlettin" oder Drittstaaterin sein

Genau das war Hintergrund meiner Frage. Nicht jeder, der aus einem Staat kommt, besitzt auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates. Gerade im Fall von Lettland bzw. Estland ist die Frage berechtigt, da in beiden Staaten die Rechtsstellung eines Nichtbürgers existiert; die Betroffenen haben keine Staatsangehörigkeit und werden somit in Deutschland als Ausländer behandelt.
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Saxonicus
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Antwort #9 - 14.09.2018 um 12:58:11
 
dim4ik schrieb am 14.09.2018 um 12:19:48:
Genau das war Hintergrund meiner Frage. Nicht jeder, der aus einem Staat kommt, besitzt auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates.

Richtig, deshalb wäre es hilfreich, wenn der TS seine Frage
präzisieren würde.
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Antwort #10 - 14.09.2018 um 16:01:50
 
dim4ik schrieb am 14.09.2018 um 12:19:48:
die Betroffenen haben keine Staatsangehörigkeit und werden somit in Deutschland als Ausländer behandelt

Als Staatenlose. Überall - nicht nur in Deutschland.

@Saxonicus
Wenn ich Deine beiden vorigen Beiträge in diesem Thema lese, versuche ich erfolglos einen sinnvollen Zusammenhang zu finden.  Traurig
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Antwort #11 - 15.09.2018 um 12:27:06
 
Petersburger schrieb am 14.09.2018 um 16:01:50:
Als Staatenlose. Überall - nicht nur in Deutschland.

Natürlich. Da es aber in diesem Thread um eine Arbeit in Deutschland geht, habe ich meinen Kommentar zwecks besseren Verständnisses auf Deutschalnd eingeschränkt.
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Antwort #12 - 16.09.2018 um 06:18:50
 
dim4ik schrieb am 14.09.2018 um 07:42:28:
Welche Staatsangehörigkeit(en) hat die junge Frau? 


Die Frau hat die lettische Staatsangehörigkeit.

Zur Zeit arbeitet sie mit Unterbrechung seit 2017 in Holland. Hätte sie evtl. aus Holland Ansprüche auf Arbeitslosengeld und könnte diese mit nach DE nehmen?
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Antwort #13 - 16.09.2018 um 08:59:27
 
Das ist keine Frage von EU-Recht, sondern niederländischen nationalen Rechts, wie deren Arbeitslosengeld-Regelung gestaltet ist.
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Antwort #14 - 16.09.2018 um 09:06:23
 
ok, danke. Ich gebe das weiter. Sie muß sich also in Holland erkundigen und möglichst alles dort regeln, bevor sie nach DE kommt.
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