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Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ? (Gelesen: 2.894 mal)
R32
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ?
13.09.2018 um 09:53:46
 
Können Drittstaat Familienangehörige von EU Bürgern, die EU Familienangehörige  Ehefrau/Ehemann in die Schweiz begleiten wollen und noch keine Aufenthaltskarte haben ein Entry Visum
unter den gleichen Voraussetzungen bekommen wie Einreise in EU Schengen Staaten ?

Damit meine ich Vorlage der Heiratsurkunde und Erklärung das wir zusammen reisen.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 13.09.2018 um 15:21:10
 
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19994648/201701010000/0.142.1...

S.21
Zitat:
Die betreffende Vertragspartei gewährt diesen Personen alle Erleich-
terungen für die Beschaffung der gegebenenfalls benötigten Visa.



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.09.2018 um 20:49:06
 
Die Frage wäre was heißt alle Erleichertungen ?

Wenn ich nur mal 2 - 3 Tage  von Italien aus  in die Schweiz will um mir den Arbeitsmarkt anzusehen,

oder einfach von Italien aus nur durchfahren will um 500 km Umweg zu sparen

ist das Visum für meine Drittstaats Ehefrau problemlos nur mit Heiratsurkunde zu bekommen oder werden Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit z.B. Kontoauszüge, Einkommen verlangt ?
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Antwort #3 - 13.09.2018 um 21:42:30
 
Ein weitere Frage:

Es wird ja ein Schengen Visa für die Schweiz beantragt,
da wir ja bereits  in Italien im Schengengebiet  sind geht das denn ?

1. Wie seiht das mit der 90/180 Tage Regelung  bei Familienangehörigen von EU Bürgern mit der Ausstellung eines
neuen Einreise Visums für die Schweiz aus, das vorherige Einreise Visum nach (EC) No 539/2001 ist am 26.08.2018 abgelaufen ?

2. Müssen wir jetzt erst 3 Monate in Italien warten oder haben die Familienangehörigen von EU Bürgern das Recht auf ein sofortiges  neues Einreisevisum nach (EC) No 539/2001 für die Schweiz wenn wir im Nachbarland Italien sind?


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Antwort #4 - 13.09.2018 um 22:08:33
 
Das was du machen willst ist absoluter Quatsch. Es heißt nicht umsonst Einreisevisum. Es dient zur Einreise und nicht zum Aufenthalt.

Zu 1.
Es ist kein Schengenvisum im Sinne eines Aufenthaltes nach 810/2009 VO (EG). Somit gibt es auch keine 90/180 Tage Regel.

Zu 2.
Da ihr schon in der EU seid, erübrigt sich das ganze.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #5 - 13.09.2018 um 23:33:32
 
Ok und was machen ich jetzt um mit meinen Drittstaat Familienangehörigen in die Schweiz zu fahren ?

Welches Visum soll ich beantragen wenn nicht Einreisevisum ?
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Antwort #6 - 14.09.2018 um 01:37:23
 
Moin,

im Prinzip musst Du nichts beantragen, sondern reist einfach ein / durch. Sie in Deiner Begleitung, Du die Heiratsurkunde dabei. Von möglichen Kindern die Geburtsurkunden.

Da Ihr aber keine Aufenthaltskarte habt und das ehemals erteilte Einreisevisum zeitlich abgelaufen ist, musst Du Dich darauf einstellen, dass mögliche Kontrollsituationen sich etwas aufwändiger gestalten und nicht immer im Ergebnis vollständig vorhersehbar sind.
Man sollte einigermaßen firm sein in der Materie, da man ansonsten ziemlich ausgeliefert sein könnte. Die Erfahrung hast Du ja gemacht.

Muss man halt abwägen bei der Planung.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 14.09.2018 um 14:55:14
 
Heißt das, ich habe wir haben kein Recht auf ein neues Einreisevisum für die Schweiz ?
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Antwort #8 - 14.09.2018 um 15:12:50
 
Zitat:
Heißt das, ich habe wir haben kein Recht auf ein neues Einreisevisum für die Schweiz ? 


nein, das heisst es nicht.

Ihr seid in der EU,
Ihr kommt an die Grenze zur CH
Ihr werden kontrolliert oder auch nicht. Wenn nicht, einfach druchgehen. In der CH ist sie sofort ab Grenzübertritt Freizügigkeitsberechtigt.
Wenn Ihr kontrolliert werdet, müsst Ihr mit der HU den Freizügigekitsfall nachweisen, der Grenzbeamte entscheidet dann, ob er Euch durchlässt oder ein Einreisevisum sehen will. Will er eines sehen, sollte er an der Grenze eines ausstellen. Kann er das nicht, soll er alles mögliche machen, damit das Visum ausgestellt werden kann (wo und von wem auch immer ... ggf. mit der Folge, dass Ihr doch länger warten oder erst woanders hin müsst)
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Antwort #9 - 14.09.2018 um 19:57:41
 
erne schrieb am 14.09.2018 um 15:12:50:
nein, das heisst es nicht.

Ihr seid in der EU,
Ihr kommt an die Grenze zur CH
Ihr werden kontrolliert oder auch nicht. Wenn nicht, einfach druchgehen. In der CH ist sie sofort ab Grenzübertritt Freizügigkeitsberechtigt.
Wenn Ihr kontrolliert werdet, müsst Ihr mit der HU den Freizügigekitsfall nachweisen, der Grenzbeamte entscheidet dann, ob er Euch durchlässt oder ein Einreisevisum sehen will. Will er eines sehen, sollte er an der Grenze eines ausstellen. Kann er das nicht, soll er alles mögliche machen, damit das Visum ausgestellt werden kann (wo und von wem auch immer ... ggf. mit der Folge, dass Ihr doch länger warten oder erst woanders hin müsst)



Das Problem hatten wir schon im Zug von Ungarn nach Österreich.

Auf ungarischer Seite waren  Österreichische Beamte mit ungarischen Beamen im Zug - Passkontrolle von den Österreichern

Letzte Station auf ungarischer Seite war dann aussteigen angesagt.

oder sofortige Festnahme auf Östereichischer Seite und Abschiebung wegen illegaler Einreise wurde angeboten

Auf Diskussionen mit Freizügigkeit, 2004/38/EG und Heiratsurkunde, Familienangehörige von EU Bürgern trotz aller Dokumente  haben die Österreichischen Beamten sich nicht eingelassen.

Mit Frau und Kind ist dann aussteigen angesagt, egal ob man im Recht ist

Die Ungarn haben sich hier nicht für uns interessiert.
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Antwort #10 - 15.09.2018 um 00:04:54
 
Ja und? Ungarn ist Ungarn. Schweiz ist Schweiz.

Du kannst von deiner schlechten Erfahrung nicht darauf schließen dass in allen anderen Mitgliedsstaaten der EU das EU-Recht  nicht angewendet wird.
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Antwort #11 - 17.09.2018 um 17:57:26
 
Zitat:
Auf Diskussionen mit Freizügigkeit, 2004/38/EG und Heiratsurkunde, Familienangehörige von EU Bürgern trotz aller Dokumentehaben die Österreichischen Beamten sich nicht eingelassen.


Dann legt den Fall doch sovit dar und beschwert Euch.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 20.09.2018 um 17:41:33
 
erne schrieb am 14.09.2018 um 15:12:50:
nein, das heisst es nicht.

Ihr seid in der EU,
Ihr kommt an die Grenze zur CH
Ihr werden kontrolliert oder auch nicht. Wenn nicht, einfach druchgehen. In der CH ist sie sofort ab Grenzübertritt Freizügigkeitsberechtigt.
Wenn Ihr kontrolliert werdet, müsst Ihr mit der HU den Freizügigekitsfall nachweisen, der Grenzbeamte entscheidet dann, ob er Euch durchlässt oder ein Einreisevisum sehen will. Will er eines sehen, sollte er an der Grenze eines ausstellen. Kann er das nicht, soll er alles mögliche machen, damit das Visum ausgestellt werden kann (wo und von wem auch immer ... ggf. mit der Folge, dass Ihr doch länger warten oder erst woanders hin müsst)



Großes Problem, habe gerade mit dem Schweizer Konsulat telefoniert.

Meine Frau ist bei gemeinsamer  Einreise in die Schweiz

ohne Aufenthaltskarte mit abgelaufenem Einreisevisum
nach (EC) No 539/2001

NICHT Freizügigkeitsberechtigt, darf nicht zusammen eineisen.

Für die Einreise in die Schweiz wird ein gültiges Visum benötigt.

C- Visa zur Einreise nach (EC) No 539/2001 werden von der Schweiz im Schengenraum nicht ausgestellt. Dies muss im Heimatland beantragt werden.

Die Botschaften oder Konsulate der Schweiz stellen im Schengenraum nur D-Visa aus.


Stimmt das so oder werden Falschinformationen gegeben ?

Die Richtlinie 2004/38/EC gilt laut Konsulat nur bei EU Bürgern in der Schweiz, für Drittstaat Familienangehörige gilt das nicht.


Gemäß Visahandbuch  - Kom 210 steht:

Seite  98 Nr.2

Angehörige der „Kernfamilie“ kommen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit automatisch in
den Genuss des Einreise- und Aufenthaltsrechts. Ihr Einreiserecht leitet sich aus der Richtlinie
ab. Die innerstaatlichen Umsetzungsvorschriften dürfen keine Einschränkungen bezüglich des
Einreise- und Aufenthaltsrechts oder der Personen, die laut Richtlinie Angehörige der
„Kernfamilie“ sind, enthalten.

Seite 100

Von der geltenden Visumpflicht kann abgewichen werden, wenn feststeht, dass der Antragsteller unter die Richtlinie fällt. (Fragen Nr. 1, 2 und 3).


Weiter steht im Visahandbuch Seite 106

Rechtsgrundlage
Die Schweiz wendet nicht die Richtlinie 2004/38/EG an, sondern das Abkommen vom
21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (Agreement
on the free movement of persons - AFMP).


Das AFMP sieht keine Befreiung von der Visumpflicht für Familienangehörige von EUBürgern
vor. Diese Familienangehörigen sind allerdings von der Visumpflicht befreit, wenn
sie im Besitz eines gültigen Reisedokuments und eines der Aufenthaltstitel sind, die in der
Liste der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel aufgeführt sind

Von Drittstaatsangehörigen, die Familienangehörige von EU-Bürgern sind, kann gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 539/2001 lediglich ein Einreisevisum gefordert werden.


Genau das wollen die Schweizer laut Telefonanruf im Schengenraum aber nicht ausstellen sondern nur D-Visa


Meine Frage:

Was kann ich tun ?
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Antwort #13 - 21.09.2018 um 16:24:03
 
Zitat:
NICHT Freizügigkeitsberechtigt,


Freizügigkeit wird nicht am Vorhandensein einer Aufenthaltskarte festgelegt. Sie hängt von den Tatsachen ab.
Du als Deutscher bist in A freizügigkeitsberechtigt, deine Frau in Deiner Begleitung auch. PUNKT.

Zitat:
Für die Einreise in die Schweiz wird ein gültiges Visum benötigt.

dürfen sie fordern, dagegen ist nichts zu sagen

Zitat:
Die Botschaften oder Konsulate der Schweiz stellen im Schengenraum nur D-Visa aus.

dann sollen sie ihr eben ein D-Visa ausstellen!

Zitat:
Die Richtlinie 2004/38/EC gilt laut Konsulat nur bei EU Bürgern in der Schweiz, für Drittstaat Familienangehörige gilt das nicht.

hast du den Link in Antwort 1 gelesen?
was ist unklar an
Zitat:
"  Die  Vertragsparteien  gestatten  den  Staatsangehörigen  der  anderen  Vertragspar-
teien,  deren  Familienangehörigen  im  Sinne  des  Artikels  3  dieses  Anhangs  und  den 
entsandten Arbeitnehmern im Sinne des Artikels 17 dieses Anhangs die Einreise in
ihr Hoheitsgebiet gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses"


Zitat:
Als Familienangehörige gelten ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit:
a)     der  Ehegatte  und  die  Verwandten  in  absteigender  Linie,  die  noch  nicht 
21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewährt wird;


Zitat:
Was kann ich tun ?

Zitat:
Art. 11
Behandlung von Beschwerden
(1)    Die  unter  dieses  Abkommen  fallenden  Personen  haben  das  Recht ...
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Antwort #14 - 21.09.2018 um 23:00:08
 
Gute Nachrichten

Die Schweiz hat mit Rundschreiben vom 27.01.2010  das Urteil des EUGH Metock  C-127/08 übernommen.
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