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Heiraten in Dänemark (Gelesen: 1.205 mal)
traute
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13.09.2018 um 02:23:06
 
Hallo,
eine deutsche Frau will einen eritreischen Flüchtling in DK heiraten. Seine Nationalität ist nicht nachgewiesen. Wird diese Ehe in DE anerkannt werden? Mit welchen Schwierigkeiten ist zu rechnen?
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traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.09.2018 um 02:41:05
 
PS
Asylverfahren ist beendet, Aufenthaltserlaubnis erteilt.
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Saxonicus
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Antwort #2 - 13.09.2018 um 09:57:37
 
traute schrieb am 13.09.2018 um 02:23:06:
Seine Nationalität ist nicht nachgewiesen. Wird diese Ehe in DE anerkannt werden? 

Wie will er denn ohne ordentlichen Pass überhaupt nach Dänemark kommen und dort heiraten?

Eheschließungen werden in Deutschland immer anerkannt, wenn die Ehe nach Ortsrecht geschlossen wurde. Aber alleine durch eine Eheschließung erwirbt man noch keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
traute schrieb am 13.09.2018 um 02:23:06:
Mit welchen Schwierigkeiten ist zu rechnen? 
Dass er bereits an der Grenze festgenommen,  zurückgewiesen und ihm die Einreise nach Dänemark nicht gestattet wird.

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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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lottchen
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Antwort #3 - 13.09.2018 um 10:47:50
 
Wenn er bereits eine AE hat dann doch mit Hilfe / aufgrund  irgendwelcher Papiere (auch wenn die auf eigenen Angaben beruhen). Was hat er für Papiere? Was liegt vor außer der AE (die ja auch nur in Verbindung mit einem Ausweispapier gültig ist)? Ausweis für Staatenlose?
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traute
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Antwort #4 - 13.09.2018 um 11:24:50
 
Saxonicus schrieb am 13.09.2018 um 09:57:37:
Wie will er denn ohne ordentlichen Pass überhaupt nach Dänemark kommen und dort heiraten?


Er hat einen deutschen Reisepaß, mit dem er überall hinreisen kann, außer nach Eritrea.
Im Paß steht Nationalität Erirea und der Zusatz "Angaben beruhen auf eigenen Aussagen". So ist es bei den meisten Flüchtlingen, da sie weder einen Nationalpaß noch eine in DE gültige Geburtsurkunde haben. Die Geb. Urkunde ist kirchlich. Das wird in DE nicht anerkannt, auch nicht als Übersetzung.

Offensichtlich kann in DK geheiratet werden. Die Frage ist, ob dann diese Eheschließung auch in DE
anerkannt werden wird.
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lottchen
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Antwort #5 - 13.09.2018 um 13:29:12
 
Einen deutschen (roten) Reisepaß haben nur deutsche Staatsbürger. Er kann keinen haben. Was hat er genau für ein Dokument? Vermutlich ausgestellt von einer deutschen Behörde? Was steht auf dem Paß drauf?

Wenn die Ehe nach dänischen Gesetzen gültig geschlossen wird ist sie auch in Deutschland gültig.

Hat er so einen blauen Paß?
https://www.google.de/imgres?imgurl=https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commo...
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Aras
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Antwort #6 - 13.09.2018 um 14:39:36
 
Naja und?

Anerkannte Flüchtlinge dürfen wie jeder Mensch auch heiraten. Sie unterliegen sogar dem deutschen Personalstatut. Wieso wird nicht versucht die Ehe beim lokalen Standesamt zu schließen?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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traute
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Antwort #7 - 13.09.2018 um 19:02:52
 
Aras schrieb am 13.09.2018 um 14:39:36:
Wieso wird nicht versucht die Ehe beim lokalen Standesamt zu schließen? 


Das lokale Standesamt erkennt die kirchliche Geburtsurkunde aus Eritrea nicht an. Nicht nur in diesem Fall bei Eheschließung.

Auch bei Geburten werden kirchliche Heiratsurkunden der Eltern aus Eritrea nicht anerkannt. Die Eltern gelten dann als nicht verheiratet. Beim Kind steht dann keine Nationalität im Auszug aus dem Geburtenregister. Sie bekommen auch keine normale Geburtsurkunde.

Ist das in anderen deutschen Städten anders?
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Aras
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Antwort #8 - 13.09.2018 um 20:57:11
 
Siehe § 9 PStG, insbesondere Absatz 2.

Als meine Cousine registriert werden sollte hat meine Tante und ihr Mann als Ersatz für die Eherurkunde eine eidesstattliche Versicherung über die Eheschließung beim Notar abgegeben.

traute schrieb am 13.09.2018 um 19:02:52:
Ist das in anderen deutschen Städten anders?

Nein. Ist halt so, dass die deutschen Standesämter "die ewigen deutschen Ahnenbücher" korrekt halten wollen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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