Hallo zusammen,
folgender Fall:
Frau (serbisch) eines deutschen kommt mit
FZF Visum nach Deutschland und erhält eine Aufenthaltserlaubnis (08.2015).
Jetzt nach 3 Jahren hat Sie die Niederlassungserlaubniss bekommen (08.2018).
nach diesem
FAQ Link wäre eine Einbürgerung jetzt möglich.
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htmFrage 1:
Frau arbeitet nicht. Ehemann hat mit seinem Gehalt den Nachweis der Sicherung des
LU gegeben. Ehemann ist in einem befristeten Arbeitsverhältnis (in deutscher Behörde).
NE wurde erteilt.
Wird bei Antrag auf Einbürgerung auf Sicherung des Lebensunterhaltes geprüft oder nur wie im
FAQ Link geschrieben geschaut das keine Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II bezogen wird? (Wurde ja schon bei
NE Antrag geprüft und dieser berechtigt ja auch wie die Staatsangehörigkeit zum unbefristeten Aufenthalt).
Frage 2:
Was passiert wenn Antrag auf Staatsbürgerschaft abgelehnt wird. Kann der Antrag direkt erneut gestellt werden (klar, macht nur Sinn wenn Vorrausetzungen erfüllt sind)
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Und ein Kompliment an dieses sehr informative Forum.
Grüße