Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?! (Gelesen: 2.634 mal)
Themen Beschreibung: Nach der Eheschließung zur ausländerbehörde?
Ilyaz201821
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Frankfurt, Germany
Frankfurt
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?!
11.09.2018 um 08:43:33
 
Servus,

Meine Verlobte hat ihr 3 Monatiges Visum erhalten von der deutschen Botschaft in Teheran Zweck Eheschließung in Deutschland.Wir haben einige Tage nach der Einreise standesamtlich geheiratet.

Frage: was sind die nächsten Schritte? Ich habe bereits meiner Krankenversicherung Bescheid gegeben. Muss man zur ausländerbehörde? Welche Unterlagen werden benötigt? Könnte es sein, dass es Probleme gibt, da ich vllt den Lebensunterhalt als deutscher Staatsbürger nicht decken kann, bin nämlich noch Student(Master) und verdiene noch nicht so überragend.

Danke für die Hilfe!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?!
Antwort #1 - 11.09.2018 um 09:13:24
 
Glückwunsch.

Ja du gehst mit deiner Ehefrau innerhalb des dreimonatigen Visagültigkeitszeitraum zur Ausländerbehörde und hilfst ihr beim Beantragen der Aufenthaltserlaubnis. Die kostet 100 € außer ihr weist nach, dass ihr bspw. ALG II beantragen werden etc..

Außer der Eheurkunde, kennt euch die Ausländerbehörde ja schon bereits. Ihr braucht  also nur  die Eheurkunde mitzunehmen.

Du hast im anderen Thread geschrieben, dass alles geklappt hat. Kannst du dort bitte näher erläutern, wie das weiter gegangen ist und welche  Schritte du gegangen bist etc?

Grüße aus Teheran
Aras
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Ilyaz201821
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Frankfurt, Germany
Frankfurt
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?!
Antwort #2 - 11.09.2018 um 10:12:23
 
Alles klar, vielen Dank.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?!
Antwort #3 - 11.09.2018 um 11:51:25
 
Bei mir in der Stadt geht der Ausländer zuerst zum Einwohnermeldeamt/Bürgeramt und meldet seinen Wohnsitz an incl. Familienstand (ich bin mit meinem Ex-Mann mitgegangen). Erst danach geht man zum Ausländeramt und besorgt sich einen Termin für die Beantragung der AE (hätte mein Ex-Mann auch allein machen können, zum Termin selber musste ich aber mitgehen, da ich ja bestätigen musste, dass die Ehe hier geführt werden soll)....Ist aber in jeder Stadt etwas anders. Manchmal kann man alles auch in einer Behörde erledigen.

Dein EInkommen ist irrelevant Da Du Deutscher bist ist die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht von Bedeutung für die AE ist.
Mal davon abgesehen: Wovon wollt Ihr momentan leben? Wohngeld? Mit HartzIV aufstocken? Könnt ihr alles erst beantragen wenn sie ihren Wohnsitz hier genommen hat.   
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ilyaz201821
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Frankfurt, Germany
Frankfurt
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?!
Antwort #4 - 11.09.2018 um 15:55:56
 
Ich wohne momentan mietfrei und mit dem Geld was ich arbeite leben wir halt. Dazu unterstützt mich meine Eltern, wodurch wir kein Hartz 4 beziehen werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Woodie
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Wiesbaden, Hessen, Germany
Wiesbaden
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?!
Antwort #5 - 22.09.2018 um 11:46:17
 
Nur mal am Rande erwähnt was meine AB für die Aufenthaltsgenehmigung an Papieren haben möchte

Pass und Kopie
Visum und Kopie
Wohnungsbescheinigung vom Vermieter ausgefüllt
Heiratsurkunde und Kopie
Passfoto
Bescheinigung der Krankenkasse über die Familienversicherung (die Karte reicht nicht aus) und Kopie

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?!
Antwort #6 - 22.09.2018 um 11:57:00
 
Woodie schrieb am 22.09.2018 um 11:46:17:
Pass und Kopie
Visum und Kopie
Wohnungsbescheinigung vom Vermieter ausgefüllt
Heiratsurkunde und Kopie
Passfoto
Bescheinigung der Krankenkasse über die Familienversicherung (die Karte reicht nicht aus) und Kopie

Rechtsgrundlage dafür dass man Kopien auf eigene Kosten anfertigen soll?
Rechtsgrundlage für die Forderung nach KV-Nachweis, wenn Sicherung von Lebensunterhalt nicht notwendig ist?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Woodie
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Wiesbaden, Hessen, Germany
Wiesbaden
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?!
Antwort #7 - 22.09.2018 um 15:55:17
 
@Aras
zumindest verlangt das meine AB jetzt von mir. Ohne die Papiere gibt es keine AE, so sagte man mir.
Die Meldebescheinigung reicht auch nicht aus, es muss der Vermieter die Wohnungsbescheinigung ausfüllen, obwohl ich denen schon für die VE einen Wohnungsbescheinigung gebracht hatte, da stand dann aber nur mein Name drin. Mein Vermieter freut sich.. Zunge

Sie wollte sogar meinen Personalausweis kopiert haben. Auf die Frage warum? "wollen Sie jetzt mit mir diskutieren?"
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 22.09.2018 um 16:09:34 von Woodie »  

1_002.jpg (129 KB | 120 )
1_002.jpg
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?!
Antwort #8 - 22.09.2018 um 19:10:11
 
Die Vermieterbescheinigung ist ja auch nicht von mir problematisiert worden.

Aber bei Kopien spart sich die Behörde Geld obwohl man ja nicht gerade wenig Geld für die AE zahlt. Auf der anderen Seite hat sie ja die Daten schonmal gehabt, da ja bei Ausländern mit nationalen Visa bereits eine Akte mit den erforderlichen Angaben und Kopien schon vorliegt.

Bei dem Nachweis der Krankenversicherung fehlt aber bei Familiennachzug zum Deutschen die gesetzliche Ermächtigung diese ohne jegliche Begründung einzufordern.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Woodie
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Wiesbaden, Hessen, Germany
Wiesbaden
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?!
Antwort #9 - 22.09.2018 um 19:37:05
 
Aras schrieb am 22.09.2018 um 19:10:11:
Bei dem Nachweis der Krankenversicherung fehlt aber bei Familiennachzug zum Deutschen die gesetzliche Ermächtigung diese ohne jegliche Begründung einzufordern.


Daher könnte ich es ablehnen diesen Nachweis zu erbringen?

aber warum dann die Wohnungsbescheinigung des Vermieters?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?!
Antwort #10 - 22.09.2018 um 21:04:44
 
Woodie schrieb am 22.09.2018 um 19:37:05:
Daher könnte ich es ablehnen diesen Nachweis zu erbringen? 


Richtig.

In § 5 Abs. 1 Nr. 1 wird zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis generell die Lebensunterhaltischerung gefordert. Lebensunterhalt wird in § 2 Abs. 3 definiert und schließt den Krankenversicherungsschutz mit ein. In § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG steht geschrieben, dass bei Familiennachzug zum Deutschen(!) in der Regel von Lebensunterhaltsicherung abgesehen werden soll. In der Regel darf es also nicht gefordert werden. In Ausnahmefällen, deren vorliegen von der Behörde begründet werden muss(!), kann die Sicherung des Lebensunterhaltes gefordert werden. Ohne Begründung kann also nicht der Nachweis gefordert werden.

Warum denkst du ist das was du angehangen hast eine Checkliste? Weil bei Familiennachzug zu Ausländern die Sicherung des Lebensunterhaltes gefordert wird.

Und da hat der Sachbearbeiter einfach alles angekreuzt. Ob es notwendig war, war ihm wohl egal.

Woodie schrieb am 22.09.2018 um 19:37:05:
aber warum dann die Wohnungsbescheinigung des Vermieters? 


Weil der Einzug durch den Wohnungsgeber gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Bundesmeldegesetz verpflichtet ist den Einzug zu bestätigen. Diese vom Mieter einzufordern ist glaub ich aus § 2 Abs. 2 S. 2 1. Alternative Bundesmeldegesetz gedeckt. Es gibt also dafür eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Woodie
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Wiesbaden, Hessen, Germany
Wiesbaden
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?!
Antwort #11 - 30.09.2018 um 10:50:02
 
Aras schrieb am 22.09.2018 um 21:04:44:
Richtig.

In § 5 Abs. 1 Nr. 1 wird zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis generell die Lebensunterhaltischerung gefordert. Lebensunterhalt wird in § 2 Abs. 3 definiert und schließt den Krankenversicherungsschutz mit ein. In § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG steht geschrieben, dass bei Familiennachzug zum Deutschen(!) in der Regel von Lebensunterhaltsicherung abgesehen werden soll. In der Regel darf es also nicht gefordert werden. In Ausnahmefällen, deren vorliegen von der Behörde begründet werden muss(!), kann die Sicherung des Lebensunterhaltes gefordert werden. Ohne Begründung kann also nicht der Nachweis gefordert werden.

Warum denkst du ist das was du angehangen hast eine Checkliste? Weil bei Familiennachzug zu Ausländern die Sicherung des Lebensunterhaltes gefordert wird.

Und da hat der Sachbearbeiter einfach alles angekreuzt. Ob es notwendig war, war ihm wohl egal.


update: Sie bestehen auf den Versicherungsnachweis erklärte man mir am Telefon, es spielt keine Rolle ob ich Deutscher bin sagte die Sachbearbeiterin

dazu  folgendes Merkblatt. Die KV scheint bei meiner AB nicht zum Lebensunterhalt zu zählen.  hä?



Zum Seitenanfang
  

j_001.jpg (264 KB | 112 )
j_001.jpg
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?!
Antwort #12 - 30.09.2018 um 11:30:05
 
Gesetz ist Gesetz. Contra Legem ist Contra Legem. Das muss man im Zweifel selber durchsetzen indem man renitent bleibt.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema