Guten Abend,
ich möchte euch kurz um eine Einschätzung unserer Situation bitten, da ich widersprüchliche Informationen bis jetzt erhalten habe. Kurz der Hintergrund: ich bin Deutsche und seit 2012 verheiratet (im Ausland). Mein Mann ist aus einem Drittstaat. Seit 2015 haben wir ein gemeinsames Deutsches Kind und haben nach dessen Geburt ein Visum zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind beantragt. Wir sind nun seit 3 Jahren gemeinsam in Deutschland. Der Aufenthaltstitel meines Mannes läuft demnächst ab. Leider habe ich letzten Herbst die Scheidung eingereicht, die nun läuft. Wir sind beide sorgeberechtigt. Der Kleine lebt bei mir und sieht seinen Vater täglich.
Nun habe ich den Antrag fûr die Niederlassungserlaubnis meines Mannes eingesehen und bemerkt, dass er die Trennung nicht angegeben hat. Ich halte das für eine Fehler. Er befürchtet aber, dass er keinen weiteren Aufenthaltstitel bekommen wird, wenn die Ausländerbehörde von der Trennung erfährt.
Mein Anwalt hatte im Herbst versichert, dass der Aufenthalt meines Mannes durch unser deutsches Kind gesichert ist. Mein Mann bezweifelt das. Des Weiteren hat er
B1 und eine eigene Wohnung, ist krankenversichert, selbstständig und arbeitet zudem regelmässig auf 450 EUR-Basis und hat seit diesem Monat noch dazu einen weiteren Vollzeitjob.
Weiss jemand, was Sache ist? Und ist es richtig, die Trennung zu erwähnen? Ich denke ja, da wir in verschiedenen Wohnungen wohnen und das doch recht einfach herauszubekommen ist.
Vielen lieben Dank im Voraus. Einen schönen Abend!
LG Green Pea