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Verländerung der AE, deutsches Kind, Trennung (Gelesen: 910 mal)
Green Pea
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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10.09.2018 um 19:30:23
 
Guten Abend,
ich möchte euch kurz um eine Einschätzung unserer Situation bitten, da ich widersprüchliche Informationen bis jetzt erhalten habe. Kurz der Hintergrund: ich bin Deutsche und seit 2012 verheiratet (im Ausland). Mein Mann ist aus einem Drittstaat. Seit 2015 haben wir ein gemeinsames Deutsches Kind und haben nach dessen Geburt ein Visum zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind beantragt. Wir sind nun seit 3 Jahren gemeinsam in Deutschland. Der Aufenthaltstitel meines Mannes läuft demnächst ab. Leider habe ich letzten Herbst die Scheidung eingereicht, die nun läuft. Wir sind beide sorgeberechtigt. Der Kleine lebt bei mir und sieht seinen Vater täglich.
Nun habe ich den Antrag fûr die Niederlassungserlaubnis meines Mannes eingesehen und bemerkt, dass er die Trennung nicht angegeben hat. Ich halte das für eine Fehler. Er befürchtet aber, dass er keinen weiteren Aufenthaltstitel bekommen wird, wenn die Ausländerbehörde von der Trennung erfährt.
Mein Anwalt hatte im Herbst versichert, dass der Aufenthalt meines Mannes durch unser deutsches Kind gesichert ist. Mein Mann bezweifelt das. Des Weiteren hat er B1 und eine eigene Wohnung, ist krankenversichert, selbstständig und arbeitet zudem regelmässig auf 450 EUR-Basis und hat seit diesem Monat noch dazu einen weiteren Vollzeitjob.
Weiss jemand, was Sache ist? Und ist es richtig, die Trennung zu erwähnen? Ich denke ja, da wir in verschiedenen Wohnungen wohnen und das doch recht einfach herauszubekommen ist.
Vielen lieben Dank im Voraus. Einen schönen Abend!
LG Green Pea
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.09.2018 um 19:45:28
 
Die Falschangabe sollte er zügigst korrigieren. Wenn die Falschangabe herauskommt, könnte der erteilte Aufenthaltstitel (egal ob AE oder NE) wegen arglistiger Täuschung widerrufen werden, sollte diese Falschangabe für die Erteilung des Titels entscheidungserheblich gewesen sein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.09.2018 um 21:43:56
 
Der Anwalt hat Recht. Durch das deutsche Kind hat Dein Noch-Ehemann bis zum 18.Lebensjahr des Kindes immer einen Anspruch auf eine AE solange er sein Sorgerecht auch ausübt (dazu müsste er sein Kind nicht mal täglich sehen). Mit solchen Falschangaben soll er gar nicht erst anfangen. Gibt nur Ärger und ist nun wirklich nicht nötig. Vermutlich hat er dann jetzt noch keinen Anspruch auf eine NE, sondern "nur" auf eine weitere AE. Da muss er eben noch 2 Jahre auf eine NE warten.
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Green Pea
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.09.2018 um 11:45:37
 
Vielen lieben Dank für eure schnellen Antworten. Ich werde ihm heute darüber berichten, bevor er den Antrag abschickt.

Liebe Grüsse!
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Sabrina1980
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i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 12.09.2018 um 17:47:27
 
Ich habe auch mal eine Frage zu dem Thema.

Was genau beinhaltet es, das Sorgerecht auszuüben? Gibt es da einen Mindestumfang?
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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 12.09.2018 um 19:28:03
 
Meines Wissens nicht. Teilweise behalten auch Väter/Mütter ihre AE, wenn sie das Kind nur aller paar Wochen/Monate sehen. Unterhalt zahlen zu müssen ist auch keine Voraussetzung. Also wenn man sich nicht gar zu blöd anstellt oder dem Kind was antut oder schwere Straftaten begeht, die schlechten Einfluß aufs Kind haben o.ä. hat das nicht-deutsche Elternteil alle Chancen, dass Sorgerecht nicht zu verlieren und damit die AE zu behalten.
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