Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Was tun ? Ungarn bricht EU Recht 2004/38/EG und EUGH Urteile - Ausweisung Drittstaat Familienangehörige von EU Bürgern (Gelesen: 1.223 mal)
R32
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was tun ? Ungarn bricht EU Recht 2004/38/EG und EUGH Urteile - Ausweisung Drittstaat Familienangehörige von EU Bürgern
09.09.2018 um 21:52:37
 
Meine Frage: Was kann ich tun, wo kann man sich in Brüssel beschweren wenn Rechte von EU Bürgern und deren Familienangehörigen von einem Mitgliedsstaat gebrochen werden ?

Ich bin Deutscher, verheiratet mit Ehefrau, die aus einem Drittstaat kommt, wir haben ein gemeinsames Deutsches Kind mit deutschem Pass.

Meine Frau ist mit 2 Kindern aus früherer Beziehung  mit einem einfachen Einreisevisum als Familienangehörige von EU Bürgern nach Verordnung (EG) Nr. 539/2001 im Juli 2018 eingereist

Die Einreise  C-Visa waren am 26.08.2018 abgelaufen.

Wir waren erfolglos  auf  Schul, Wohnungssuche in Ungarn und wollten am 30.08.2018  Ungarn verlassen.

Am Flughafen in Budapest wurden meine Familienagehörigen wegen abgelaufener VISA von der Polizei 5 Stunden festgehalten, dann gab es 3 Bescheide per Fax von der Immigration in Budapest, das meine Frau und die 2 Stiefkinder Ungarn innerhalb 3 Tagen bis Mitternacht verlassen müssen oder nach Ablauf der Frist  Verhaftung, Abschiebung und SIS Einreisesperre.

Begründung: Illegaler Aufenthalt, kein gültiges Visum.

Mein Hinweis auf geltendes Rech nach 2004/38/EG  mit allen nachprüfbaren Unterlagen 

1. Richtlinie 2004/38/EC   Familienangehörige von EU Bürgern die den EU Bürger begleiten

Urteil des europäischen Gerichtshofes  Case C-127/08, "Metock and Others")   -  25 Juli 2008
Case C-459/99 - MRAX (illegal entry or expired visa of third-country nationals  -  25 July 2002,

2  Vorgelegte Heiratsurkunde

3. Visahandbuch KOM 2009 und 2010

hat die Behörden in Ungarn nicht interessiert. 

THIS IS HUNGARY kam als Antwort

Sie und ihr Deutsches Kind können hier bleiben, der Rest der Familie nicht,

Ein klarer Rechtsbruch von geltendem EU Recht. Wir sind dann am 02.09.2018 nach Slowenien ausgereist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun ? Ungarn bricht EU Recht 2004/38/EG und EUGH Urteile - Ausweisung Drittstaat Familienangehörige von EU Bürgern
Antwort #1 - 09.09.2018 um 22:21:24
 
Zitat:
Meine Frage: Was kann ich tun, wo kann man sich in Brüssel beschweren wenn Rechte von EU Bürgern und deren Familienangehörigen von einem Mitgliedsstaat gebrochen werden?


Die zuständige Stelle für Beschwerden heißt SOLVIT.
Du findest sie hier:

http://ec.europa.eu/solvit/index_de.htm
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
R32
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun ? Ungarn bricht EU Recht 2004/38/EG und EUGH Urteile - Ausweisung Drittstaat Familienangehörige von EU Bürgern
Antwort #2 - 13.09.2018 um 09:56:11
 
Danke für die Information.

Gestern hat auch die EU beschlossen ein Rechtsstaatverfahren gegen Ungarn einzuleiten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun ? Ungarn bricht EU Recht 2004/38/EG und EUGH Urteile - Ausweisung Drittstaat Familienangehörige von EU Bürgern
Antwort #3 - 13.09.2018 um 18:43:21
 
Trotzdem beschweren damit die EU genug Material gegen Ungarn hat.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Max Musteruser
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

at home, Bayern, Germany
at home
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Europäer
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun ? Ungarn bricht EU Recht 2004/38/EG und EUGH Urteile - Ausweisung Drittstaat Familienangehörige von EU Bürgern
Antwort #4 - 15.09.2018 um 12:50:20
 
Aras schrieb am 13.09.2018 um 18:43:21:
Trotzdem beschweren damit die EU genug Material gegen Ungarn hat.


Dir ist aber schon bewusst dass ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages absolut nichts mit der Verletzung von Rechten von EU-Bürgern in Einzelfällen zu tun hat? Es geht dabei um die systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun ? Ungarn bricht EU Recht 2004/38/EG und EUGH Urteile - Ausweisung Drittstaat Familienangehörige von EU Bürgern
Antwort #5 - 15.09.2018 um 15:37:09
 
Ja, aber es geht ja darum, dass die europäischen Grundrechte abstrakt bedroht sind. Liefert man konkrete Grundrechtsverletzungen, dann kann Ungarn nicht behaupten, dass sich die abstrakte Gefahr der Grundrechtsverletzung nicht realisieren könnte, da ja tatsächliche Fälle vorliegen .
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Max Musteruser
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

at home, Bayern, Germany
at home
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Europäer
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun ? Ungarn bricht EU Recht 2004/38/EG und EUGH Urteile - Ausweisung Drittstaat Familienangehörige von EU Bürgern
Antwort #6 - 15.09.2018 um 16:48:59
 
Ist zwar OT, aber egal: Eine Grundrechtsverletzung liegt dann vor wenn Ungarn Gesetze erlässt, die gegen die EU-Grundfreiheiten verstossen, wenn ein oder mehrere Beamte auf eigene Faust gegen EU-Grundrechte verstossen, dann liegt KEINE Grundrechtsverletzung sondern individuelles Fehlverhalten vor, das kann man -egal wie man zu Viktor Orbán und der Fidesz steht NICHT der Regierung vorwerfen.

Aber für mich ist die Diskussion auch schon wieder beendet, ich beschäftige mich lieber mit den realen Problemen der Menschen als mit der Frage abstrakter Grundrechtsverletzungen (mein Bedürfnis nach abstrakter Weltverbesserung ist nicht sehr ausgeprägt). Ich habe mich eigentlich hier angemeldet weil mir jemand, den ich kenne und schätze, von diesem Board erzählt hat und meinte ich könne mich hier eventuell nützlich machen, aber wenn ich schon von abstrakten Bedrohungen etc. lese sträuben sich die Nackenhaare, für Weltverbesserung u.ä. abstrakte Dinge fehlt mir Zeit und  Muße.

Nichts gegen dich persönlich,ich kenne dich nicht, aber da ist gleich mal der Einstieg ins Board für mich eine ganze Nummer zu weit abseits meiner Lebensrealität, daher verabschiede ich mich da gleich mal .
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 15.09.2018 um 17:00:49 von Max Musteruser »  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun ? Ungarn bricht EU Recht 2004/38/EG und EUGH Urteile - Ausweisung Drittstaat Familienangehörige von EU Bürgern
Antwort #7 - 15.09.2018 um 21:40:14
 
Max Musteruser schrieb am 15.09.2018 um 16:48:59:
Ich habe mich eigentlich hier angemeldet weil mir jemand, den ich kenne und schätze, von diesem Board erzählt hat und meinte ich könne mich hier eventuell nützlich machen, aber wenn ich schon von abstrakten Bedrohungen etc. lese sträuben sich die Nackenhaare, für Weltverbesserung u.ä. abstrakte Dinge fehlt mir Zeit undMuße.

Bleib bitte! Und mach das, was Du geplant hast. Wenn jemand
allzu abstrakt wird, darf das gerne mitgeteilt werden, wir ver-
schieben dann ggf. auf den Schrottplatz.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun ? Ungarn bricht EU Recht 2004/38/EG und EUGH Urteile - Ausweisung Drittstaat Familienangehörige von EU Bürgern
Antwort #8 - 15.09.2018 um 22:10:11
 
Max Musteruser schrieb am 15.09.2018 um 16:48:59:
Ist zwar OT, aber egal: Eine Grundrechtsverletzung liegt dann vor wenn Ungarn Gesetze erlässt, die gegen die EU-Grundfreiheiten verstossen, wenn ein oder mehrere Beamte auf eigene Faust gegen EU-Grundrechte verstossen, dann liegt KEINE Grundrechtsverletzung sondern individuelles Fehlverhalten vor, das kann man -egal wie man zu Viktor Orbán und der Fidesz steht NICHT der Regierung vorwerfen.


Für eine Grundrechtsverletzung kommt es nicht darauf an, dass diese aufgrund einer gesetzlichen Grundlage stattfindet. d.h. die Legislative die entsprechenden Gesetze erlässt. Für eine Grundrechtsverletzung kann auch eine gefestigte Verwaltungspraxis der Exekutive oder eine Rechtsauslegung der Gerichte/Judikative dienen.

Und persönliches Fehlverhalten der Beamte kann auch Grundrechte verletzen. Vgl. moderner Eingriffsbegriff.

Max Musteruser schrieb am 15.09.2018 um 16:48:59:
Aber für mich ist die Diskussion auch schon wieder beendet, ich beschäftige mich lieber mit den realen Problemen der Menschen als mit der Frage abstrakter Grundrechtsverletzungen (mein Bedürfnis nach abstrakter Weltverbesserung ist nicht sehr ausgeprägt). Ich habe mich eigentlich hier angemeldet weil mir jemand, den ich kenne und schätze, von diesem Board erzählt hat und meinte ich könne mich hier eventuell nützlich machen, aber wenn ich schon von abstrakten Bedrohungen etc. lese sträuben sich die Nackenhaare, für Weltverbesserung u.ä. abstrakte Dinge fehlt mir Zeit und  Muße.


Es liegt doch bei R32 eine konkrete Grundrechtsverletzung vor. Es liegt ein reales Problem vor. Und die Ungarn können immer behaupten, dass die Gesetze, die sie erlassen haben europarechtskonform ausgelegt werden und darum keine tatsächliche Rechtsgutsverletzung vorliegt. Sich also die Gefahr nicht realisiert hat.

Gefahr ist jede drohende Rechtsgutsverletzung.

Und ich hab paar Vertragsverletzungsverfahren gelesen und da wurde immer mit konkreten Fällen von Seiten der Kommission gearbeitet, die eben die tatsächlichen Rechtsbrüche nachwiesen. Das wird in einem solchen Rechtsstaatlichkeits-Verfahren auch nicht anders sein.

Ansonsten trotzdem willkommen im Forum...
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was tun ? Ungarn bricht EU Recht 2004/38/EG und EUGH Urteile - Ausweisung Drittstaat Familienangehörige von EU Bürgern
Antwort #9 - 15.09.2018 um 23:14:18
 
Ok, die Erwiderung auf OT ist ok. Aber ansonsten gilt: Lasst das
Gelaber, wir sind nicht in einer Vorlesung.

geschlossen
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema