Meine Frage: Was kann ich tun, wo kann man sich in Brüssel beschweren wenn Rechte von EU Bürgern und deren Familienangehörigen von einem Mitgliedsstaat gebrochen werden ?
Ich bin Deutscher, verheiratet mit Ehefrau, die aus einem Drittstaat kommt, wir haben ein gemeinsames Deutsches Kind mit deutschem Pass.
Meine Frau ist mit 2 Kindern aus früherer Beziehung mit einem einfachen Einreisevisum als Familienangehörige von EU Bürgern nach Verordnung (EG) Nr. 539/2001 im Juli 2018 eingereist
Die Einreise C-Visa waren am 26.08.2018 abgelaufen.
Wir waren erfolglos auf Schul, Wohnungssuche in Ungarn und wollten am 30.08.2018 Ungarn verlassen.
Am Flughafen in Budapest wurden meine Familienagehörigen wegen abgelaufener VISA von der Polizei 5 Stunden festgehalten, dann gab es 3 Bescheide per Fax von der Immigration in Budapest, das meine Frau und die 2 Stiefkinder Ungarn innerhalb 3 Tagen bis Mitternacht verlassen müssen oder nach Ablauf der Frist Verhaftung, Abschiebung und SIS
Einreisesperre.
Begründung: Illegaler Aufenthalt, kein gültiges Visum.
Mein Hinweis auf geltendes Rech nach 2004/38/EG mit allen nachprüfbaren Unterlagen
1. Richtlinie 2004/38/EC Familienangehörige von EU Bürgern die den EU Bürger begleiten
Urteil des europäischen Gerichtshofes Case C-127/08, "Metock and Others") - 25 Juli 2008
Case C-459/99 - MRAX (illegal entry or expired visa of third-country nationals - 25 July 2002,
2 Vorgelegte Heiratsurkunde
3. Visahandbuch KOM 2009 und 2010
hat die Behörden in Ungarn nicht interessiert.
THIS IS HUNGARY kam als Antwort
Sie und ihr Deutsches Kind können hier bleiben, der Rest der Familie nicht,
Ein klarer Rechtsbruch von geltendem EU Recht. Wir sind dann am 02.09.2018 nach Slowenien ausgereist.