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Einbürgerung und Geldstrafe (Gelesen: 1.655 mal)
diesuchenach
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung und Geldstrafe
09.09.2018 um 18:36:21
 
Hallo zusammen,

ich (EU-Ausländerin) möchte mich nach 8 Jahre Wohnsitz im D'land einbürgern lassen.

Im 2005 als ich hier studiert habe war ich vorbestraft. (50€ Geldstrafe von neunzig Tagessätzen)

Muss ich es auf dem EB-Antrag beschreiben?

Befand sich jemand bereits in einer ähnlichen Situation? Wie stehen meine Chancen?

Meine 2 Frage ist: Seit über 5 Jahren bin ich mit einem non-EU(Daueraufenthaltskarte) verheirat. Ich und mein Mann sind in Deutschland berüfstätig. Beide haben einen unbefristeten Vertrag.

Ich bin mit unserem ersten Kind schwanger(Entbindung im 3 Monaten).

Kann die zukünftige Elternzeit meine Einbürgerung verhindern?

vielen Dank
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 09.09.2018 um 19:10:19
 
Moin,

eine Strafe bis zu 90 Tagessätzen bleibt bei einer Einbürgerung außer Betracht (§ 12a StAG).
Die Strafe ist, sofern danach nichts mehr war und nicht einige spezielle Straftaten vorgelegen haben, im BZR bereits getilgt und taucht nicht mehr im Führungszeugnis auf.

Da getilgt, muss man sie m.E. nicht zwingend angeben.

Trotzdem kann die EBH darüber Kenntnis erlangen (abhängig von der zugrundeliegenden Straftat; § 41BZRG).

Also zusammenfassend:
Problem nein. Angeben nein.

Was das Wirtschaftliche angeht: Elternzeit / Mutterschaft aus einem unbefristeten Arbeitsvertrag heraus sollte, wenn Ihr dadurch nicht in staatliche Transferleistungen fallt, unproblematisch sein.
Die Voraussetzungen findest Du im § 10 StAG.

Das ist meine Bewertung (als in diesem Bereich Autodidakt aus persönlichem Interesse heraus).
Möglicherweise gibt es dazu andere Ansichten. Dann wirst Du das hier lesen.

Auf jeden Fall gilt:
Du kannst das verbindlich in einem Beratungsgespräch mit der EBH feststellen lassen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 09.09.2018 um 19:36:34
 
Habt ihr beide zusammen genug Einkommen? Auch wenn es "Elterngeld" gibt?
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diesuchenach
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.09.2018 um 19:58:55
 
vielen Dank für die schnelle Antwort. Bin bisschen beruhigt Smiley

T.P.2013 schrieb am 09.09.2018 um 19:10:19:
Was das Wirtschaftliche angeht: Elternzeit / Mutterschaft aus einem unbefristeten Arbeitsvertrag heraus sollte, wenn Ihr dadurch nicht in staatliche Transferleistungen fallt, unproblematisch sein.
Die Voraussetzungen findest Du im § 10 StAG.


deerhunter schrieb am 09.09.2018 um 19:36:34:
Habt ihr beide zusammen genug Einkommen? Auch wenn es "Elterngeld" gibt?


Ja, mein Mann verdient monatlich ungefähr 6K Brutto und ich ca. 4k. Während der Elternzeit wird mein Mann der Hauptverdiener sein.
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deerhunter
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Antwort #4 - 10.09.2018 um 15:32:42
 
diesuchenach schrieb am 09.09.2018 um 19:58:55:
Ja, mein Mann verdient monatlich ungefähr 6K Brutto und ich ca. 4k. Während der Elternzeit wird mein Mann der Hauptverdiener sein


Damit sollte es keinerlei Probleme geben  Cool
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diesuchenach
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.09.2018 um 19:16:30
 
deerhunter schrieb am 10.09.2018 um 15:32:42:
Damit sollte es keinerlei Probleme geben  Cool


Hallo,
vielen Dank. Kann meine Einbürgerung Auswirkung auf der Daueraufenthaltskarte meines Mannes haben?
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #6 - 12.09.2018 um 21:12:38
 
Moin,

nein. (-> z.B. Klick!)

Gruß
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