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Daueraufenthalstkarte (Gelesen: 920 mal)
betheneli
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Daueraufenthalstkarte
07.09.2018 um 22:01:19
 
Liebe Community,

Frage insbesondere an die ABHler unter euch:

Ich ein Vietnamese kam im 2011 nach D'land mit einem Aufenthaltserlaubnis. Im 2013 habe mit einer EU-Bürgerin(Schwedin) geheiratet und besitze seitdem eine Aufenthaltskarte.

Zwischen 2014 bis Mitte 2015 habe ich die Zeit aus meinem Job ausgenommen um mich weiterzubilden. In dieser Zeitraum war ich Familienversichert und habe kein Gehalt bekommen. Seit Mitte 2015 habe ich einen neuen festen Job.

Nun demnächst nach 5 Jahren müsste ich eine Daueraufenthaltskarte beantragen. Ich muss unten anderem eine Existenzmittel nachweisen( 60 Monaten Rentenverlauf) und Nachweis der Freizügigskeit der letzten 5 Jahren(z.B. alle Lohnabrechnungen).

Geht es hier um meine eigenen Existenzmittel? Ich kann leider nur die Existenzmittel der letzten 3 Jahren nachweisen  Griesgrämig

Oder Kriege ich trotzdem eine Daueraufenthalstkarte wenn ich die Gehaltsabrechnungen und den Rentenverlauf (letzten 5 Jahren) meiner Frau zeigen werde? Oder muss ich eine andere Art Aufenthalstitel beantragen?

Vielen Dank an alle!
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.09.2018 um 22:13:46
 
Es geht  darum dass du 5 Jahre Freizügigkeitsberechtigt warst. Und da deine Frau wohl die 5 Jahre gearbeitet hat, warst du auch freizügigkeitsberechtigt. Also die Unterlagen deiner Frau mit einreichen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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betheneli
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
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Antwort #2 - 09.09.2018 um 21:41:06
 
Moin,
danke für die Info.  Smiley

Außer die Daueraufenthaltskarte habe ich noch einen Termin bei der ABH wegen meiner EB.

- 7 Jahre insgesamt unterbrochene Wohnsitz im D'land
- Sprachniveau C1
- Zertifikat Deutsch B1 erfolgreich bestanden
- Einbürgerungstest ebenfalls erfolgreich bestanden

Die Kurse habe ich nicht auf Staat kosten sondern privat bezahlt. Es waren insgesamt über 700 Unterrichtseinheiten(A2 bis C1) während meiner Auszeit meines Jobs.

In den erforderlichen Unterlagen steht: Bescheinigung nach §43 die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurs.

Wird hier eine Bescheinigung der regelmäßige Teilnahme der Sprachschule reichen oder ist die Teilnahmebescheinigung eines Integrationskurs absolut ein muss?

vielen Dank im Voraus
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