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AE Verlängerung - keine KV (Gelesen: 1.557 mal)
Mwanao
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.01.2018 um 02:37:32
 
Hallo,
ist der Nachweis einer Krankenversicherung für die Verlängerung der AE zwingend nötig?
Kameruner, AE §78a Abs. 1; § 28 Abs. 1 Nr. 3
Gibt es Tipps was wir in dieser Situation (ohne KV) machen können? Termin ist am Montag.
Vielen Dank
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 05.01.2018 um 05:20:33
 
In Deutschland gibt es KV Pflicht wie hat er es da geschafft keine zu haben ?

Kein Geld ist eigentlich auch kein Grund da bei Bedürftigkeit das Jobcenter die KV zahlt.

Man sollte also eher das Grundproblem lösen irgendwann wird es auffallen und dann hat er mit immensen nachfordeungen zu rechnen.

Ansonsten wurde die AE meiner Frau ohne KV Nachweis verlängert nur bei der NE war der Nachweis nötig.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.01.2018 um 08:49:40
 
Für die Verlängerung ist keine KV notwendig. Aber aufgrund der KV-Pflicht ist er ggf. in der örtlichen AOK zwangsweise versichert, ohne dass die AOK oder er das wissen. Wenn er zur AOK geht, dann muss er wohl auch alle freiwilligen Beiträge seit der Erteilung der AE zahlen.

Aber die ganze Situation ist paradox. Also einer Sozialversicherungspflichtige Arbeit hat er nicht und ALG II bezieht er nicht? Wovon lebt er?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mwanao
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.01.2018 um 15:26:21
 
Vielen Dank für eure Antworten!
Das hilft schon mal für den Termin am Montag.
Danach kümmern wir uns dann um die KV...
Es ist eine sehr lange Geschichte...
Momentan ist er Papa und Hausmann...
@Aras: Wer würde ihn denn zwangsversichern? Und die KV zahlen?
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 06.01.2018 um 17:11:07
 
Mwanao schrieb am 06.01.2018 um 15:26:21:
Wer würde ihn denn zwangsversichern?


Staat und AOK

Mwanao schrieb am 06.01.2018 um 15:26:21:
Und die KV zahlen? 


Ihr...möglicherweise lange rückwirkend...also mact euch auf eine größere Nachzahlung bereit
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Budweiser
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Antwort #5 - 06.01.2018 um 17:51:42
 
Die AOK kann bis zu drei Jahren Beiträge nachfordern!
Mindestbeitrag z.Z. ca. 170€.
Also 170€ x 12 Monate x 3 Jahre = ca.6000€.
Natürlich entsprechend weniger wenn die Aufenthaltsdauer kleiner ist.
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Aras
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Antwort #6 - 06.01.2018 um 18:45:40
 
4 Jahre Verjährung,§ 25 SGB IV
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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