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Iranerin und Deutscher (Gelesen: 2.656 mal)
Frühlingsliebhaber
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Iranerin und Deutscher
04.01.2018 um 15:20:02
 
Hallo liebe Forengemeinde,

Meine Freundin F (muslimische Iranerin wohnhaft im Iran) und ich (Deutscher in Deutschland) möchten (beide zum ersten mal) heiraten und dann in nicht allzu ferner Zukunft in Deutschland leben – die Ehe sollte allerdings auch im Iran ihre Gültigkeit haben. (Ich weiß, dass ich dafür konvertieren muss.)

Nach unserer Recherche gibt es die folgenden Möglichkeiten:
A: Heirat im Iran; Einreise von F nach D via Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung
B: Einreise von F nach D via Visum zum Zwecke der Eheschließung; Heirat in D; Registrierung der Ehe in iranischer Auslandsvertretung
C: Heirat in Drittland (z.B. Türkei oder Georgien); Registrierung der Ehe in iranischer Auslandsvertretung (oder im Iran); Einreise von F nach D via Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung

Variante A hat den Nachteil, dass wir auf das Einverständnis eines iranischen Ministeriums warten müssen (angeblich 2 bis X Monate). Ein (mehr oder weniger) zuständiger Beamter hat meiner Freundin vor Ort von diesem Weg abgeraten.

Bei Variante B entfällt dieser Punkt; bzw. er wird erst nachträglich via iranischer Botschaft in D angegangen (angeblich einfacher und schneller). Es bleibt aber dennoch bei der langen Wartezeit für einen Termin in der Botschaft in Teheran - laut Homepage - für unseren Fall von zur Zeit mindestens 6 Monate (angeblich vermitteln Anwälte frühere Termine gegen Bezahlung). + Dauer von Einreichung des Antrags bis Erteilung des Visums.

Variante C schafft da eventuell Abhilfe unter der Annahme, dass die Wartezeiten kürzer sind. Allerdings gibt es auch zusätzlichen Aufwand, da nun im Nachhinein die Ehe in D und Iran anerkannt werden muss.


Wie man an meiner vagen Ausführung sehen kann sind wir uns an einigen Punkten noch unsicher/unschlüssig. Ich freue mich über jegliche Anmerkungen, Ratschläge, Verbesserungen, Tipps und Tricks  Zwinkernd. Im Folgenden noch ein paar konkretere Fragen, bei denen mir hoffentlich jemand weiterhelfen kann:

1. Gibt es etwas, das gegen die Erteilung eines Visums zum Zweck der Eheschließung spricht?
Details zu uns: Wir sind beide nicht vorbestraft. Sie verfügt über kein nennenswertes Vermögen im Iran spricht allerdings Deutsch auf A2-B1 Niveau. Ich verdiene zur Zeit als Promovierender etwas mehr als 2000€ netto und habe ein bescheidenes Vermögen im hohen 4-stelligen Bereich. Sollte das zu wenig sein könnte auch mein Vater (mit entsprechend höherem Einkommen+Vermögen) für sie eine Verpflichtungserklärung abgeben.

2. Ist es für uns möglich nach Variante C in (z.B.) Georgien zu heiraten und dann relativ zeitnah in der deutschen Botschaft dort für sie ein Visum zu beantragen?

3. Zu welcher Variante ratet ihr uns, bzw. von welcher ratet ihr uns ab?  Cool


Liebe Grüße,
Frühlingsliebhaber
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 04.01.2018 um 15:50:54
 
Fürs spätere Leben ist es am günstigsten, dort zu heiraten, wo Ihr leben wollt: Das wäre in Deutschland. Dann habt ihr immer dort, wo Ihr es braucht (Anmeldung von Kindern zur Schule, Steuererklärung etc.) eine einheimische Urkunde.

Sie braucht ein A1-Zertifikat, muss also die Prüfung bestehen. Du organisierst eine VE (selbst oder über den Vater), die wird allerdings nur von Einreise bis Heirat gelten.
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.01.2018 um 16:14:45
 
Frühlingsliebhaber schrieb am 04.01.2018 um 15:20:02:
3. Zu welcher Variante ratet ihr uns, bzw. von welcher ratet ihr uns ab?Cool


Ich rate ab, nicht im Iran oder Deutschland zu heiraten. Warum ein dritter Rechtskreis? Die Vorteile der einfachen Eheschließung können sich dann im Rahmen der Registrierung in den Heimatländern ins Gegenteil verkehren.

In Deutschland darauf achten, das die Ehe vom Iran anerkannt werden kann. Nähere Auskünfte dazu wird das iranische Konsulat geben können.
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lottchen
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Antwort #3 - 04.01.2018 um 16:19:43
 
Frühlingsliebhaber schrieb am 04.01.2018 um 15:20:02:

2. Ist es für uns möglich nach Variante C in (z.B.) Georgien zu heiraten und dann relativ zeitnah in der deutschen Botschaft dort für sie ein Visum zu beantragen?


Wenn sie ihren Wohnsitz nicht in Georgien hat - nein. Man kann ein Visum nur dort beantragen, wo man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sie benötigt so oder so einen Termin bei der deutschen Botschaft in Tehran, um ein Visum zu beantragen (egal welches). Also wäre ein Heiratsvisum vielleicht das Beste.

Schon mal über eine Handschuhehe nachgedacht? Wäre auch eine Möglichkeit. Aber auch dann benötigt man den Botschaftstermin...
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.01.2018 um 09:11:30
 
Ich empfehle Variante A.

Die "Erlaubnis" vom Innenministerium wird auch unproblematisch erteilt werden, da sie aufgrund der Eheschließung mit einem Deutschen nicht die iranische Staatsangehörigkeit verliert. Ist also nur eine Formalie. Heiraten im Iran ist auch nicht so kompliziert... Man geht in ein Hochzeitsnotariat und macht dort die Eheschließung. Lass dir aber keine zu hohe Mehriye aufschwatzen... Die musst du bei einer Scheidung auch in Deutschland leisten. Also überleg dir gut wieviele Bahar Azadi Münzen du ihr vertraglich zusicherst.

Zu B könnte es Problematisch sein, dass du nur 2000€ netto verdienst. Kann sein dass es trotz ordentlichem Einkommen nicht für eine VE ausreicht. Da müsstest du mit der ABH Rücksprache halten und ggf. einen Gutverdiener  oder Vermögenden um eine VE für deine Verlobte bitten.

Zu C:
Könnt ihr machen, aber das dauert auch. Deine Verlobte kann ja nach Teheran/Hasan Abad zum Sabte Ahval Umur Kharej gehen, mit Metro zur Haltestelle Hasan Abad  und dann die Straße mit den ganzen Militärkleidungs-Geschäften hoch auf der rechten Seite kurz nach dem Sabte Ahvale Keshvar Museum. Dort kann sie die Verfahrensdauer für die Nachregistrierung erfragen.
Glaub das Verfahren ist nicht kürzer als wenn sie die Erlaubnis vom Innenministerium einholt und ihr dort heiratet.
Und ja... Da ein Kurzaufenthalt keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründet, ist weiterhin die AV in Teheran zuständig.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Frühlingsliebhaber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 05.01.2018 um 09:14:59
 
Vielen Dank für die Antworten!

reinhard schrieb am 04.01.2018 um 15:50:54:
Sie braucht ein A1-Zertifikat, muss also die Prüfung bestehen. Du organisierst eine VE (selbst oder über den Vater), die wird allerdings nur von Einreise bis Heirat gelten.

Gehe ich recht in der Annahme, dass es ein A2- oder B1-Zertifikat - da höheres Sprachniveau - auch tut?

VE gilt nur bis Eheschließung - okay, dumme Frage: aber was heißt das letztendlich für uns?

lottchen schrieb am 04.01.2018 um 16:19:43:
Wenn sie ihren Wohnsitz nicht in Georgien hat - nein. Man kann ein Visum nur dort beantragen, wo man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sie benötigt so oder so einen Termin bei der deutschen Botschaft in Tehran, um ein Visum zu beantragen (egal welches).

Das hatte ich befürchtet.

lottchen schrieb am 04.01.2018 um 16:19:43:
Schon mal über eine Handschuhehe nachgedacht?

Nein, nicht wirklich. Zum einen hilft uns das (nach meinem Verständnis) bei den Knackpunkten nicht weiter - und zum anderen wäre es schon sehr schade, wenn man am "großen Tag" nicht zusammen wäre ... Hochzeitsnacht und so  Zwinkernd


Ich vermute mal, dass für das Visum zur Eheschließung (mit anschließendem Daueraufenthalt) im Grunde genommen die gleichen Anforderungen gestellt werden wie für das Visum zur Familienzusammenführung (minus der Dokumentation der Ehe), richtig?
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Antwort #6 - 05.01.2018 um 09:49:39
 
Frühlingsliebhaber schrieb am 05.01.2018 um 09:14:59:
Gehe ich recht in der Annahme, dass es ein A2- oder B1-Zertifikat - da höheres Sprachniveau - auch tut?

Ja, natürlich.
Frühlingsliebhaber schrieb am 05.01.2018 um 09:14:59:
aber was heißt das letztendlich für uns? 

Wohl zunächst das gleiche, aber falls du in der GKV bist, für deine Frau die Aufnahme in die Familienversicherung.
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Antwort #7 - 05.01.2018 um 10:53:27
 
Frühlingsliebhaber schrieb am 05.01.2018 um 09:14:59:
Ich vermute mal, dass für das Visum zur Eheschließung (mit anschließendem Daueraufenthalt) im Grunde genommen die gleichen Anforderungen gestellt werden wie für das Visum zur Familienzusammenführung (minus der Dokumentation der Ehe), richtig? 


Nicht ganz, bei der Fzf braucht sie keine VE, da ist sie ja schon mit dir verheiratet ist. Die VE braucht sie nur beim Visum zur Eheschließung, da sie ja bei der Hochzeit nein sagen könnte und dann zurück müsste.
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da_le
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Antwort #8 - 05.01.2018 um 11:44:22
 
Hallo Frühlingsliebhaber,

ich bin auch Deutscher und werde meine Verlobte aus Tehran im April hier in D (Hessen) heiraten.
Ist für uns die einfachste Art gewesen. Sicher dauert es etwas länger, aber unser Lebensmittelpunkt wird hier in D bleiben und da möchte ich von vornherein alles richtig machen, ohne doppelte Übersetzungen, Beglaubigungen oder Flug/Reisekosten. Heirat in Dänemark kam für uns nicht in Frage, da wir dann auch erst ein Schengen Visum beantragen müssten und da bei Ihr keine Rückkehrbereitschaft zu sehen gewesen wäre (kein Vermögen, keine Kinder etc.) wäre dieses Visum bestimmt abgelehnt worden. Und wenn man dann plötzlich ein nationales Visum beantragt, weil das mit dem Schengen Visum nicht geklappt hat, wollten wir diesen Weg nicht gehen, deshalb gleich nationales Visum.
Heirat in der Türkei, Aserbaidschan oder Georgien kam für uns auch nicht in Frage, ebenso keine Heirat im Iran.
Wenn dann hier, nach deutschem Recht und ohne zusätzliche Übersetzungen, die evtl. noch ein Drittland benötigt.

Falls Du dich für Punkt B interessierst, kann ich gerne meinen Ablauf posten.
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Frühlingsliebhaber
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 06.01.2018 um 17:25:40
 
Aras schrieb am 05.01.2018 um 09:11:30:
Die "Erlaubnis" vom Innenministerium wird auch unproblematisch erteilt werden, da sie aufgrund der Eheschließung mit einem Deutschen nicht die iranische Staatsangehörigkeit verliert. Ist also nur eine Formalie. Heiraten im Iran ist auch nicht so kompliziert...

Interessant! Mich hatte für diese Variante auch zunächst der Umfang der, laut deutscher Botschaft geforderten (siehe Merkblatt im Anhang), Dokumente für Genehmigung des Innenministers abgeschreckt. Allerdings scheint es so, dass meine iransche Verlobte auf den einen oder anderen Nachweis verzichten kann.
Was ist deine unverbindliche Schätzung wie lang es wohl dauert, bis die Genehmigung des Innenministeriums da ist?

da_le schrieb am 05.01.2018 um 11:44:22:
Falls Du dich für Punkt B interessierst, kann ich gerne meinen Ablauf posten. 

Hallo da_le, ich würde mich über eine grobe Schilderung eurer Vorgehensweise und dem zeitlichen Rahmen sehr freuen.


Egal für welche Variante wir uns nun entscheiden, die deutsche Botschaft in Tehran und ihre Wartezeiten werden wohl am nervigsten werden, oder?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 06.01.2018 um 18:44:24
 
Frühlingsliebhaber schrieb am 06.01.2018 um 17:25:40:
Was ist deine unverbindliche Schätzung wie lang es wohl dauert, bis die Genehmigung des Innenministeriums da ist?

Da wohl kaum anzunehmen ist, das in Deinem Fall die gleiche ABH mit dem Sachverhalt befasst ist wie bei @da_le, kann man auch nicht annähernd vom gleichen Zeitablauf ausgehen.

Bekanntlich werden die etwa 500 Ausländerbehörden in Deutschland derzeit recht unterschiedlich in Anspruch genommen und sind nicht immer personalmäßig ausreichend ausgestattet, sodass da mit ziemlich variablen Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
Da kann man keine "normale" Zeitdauer seriös abschätzen, auch nicht unverbindlich.
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