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Hochzeit August 2017 - Steuervorteile für ganz 2017 ? (Gelesen: 2.472 mal)
Jochen Brauer
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04.01.2018 um 11:48:11
 
Hallo liebes Forum,

meine Frau die aus CN im Dezember nach DE kam habe ich im August in HK geheiratet. Wenn ich jetzt eine Steuerberechnung durchführe gibt es 2 Ergebnisse.

1. Model    ich kreuze an sie lebte bis mitte Dezember in CN
2. Model    ich treffe keine Aussage über Ihren Aufenthaltsort

Macht einen Unterschied von 5000 Euro !

Wieso werde ich benachteiligt wenn ich sage sie lebte ich China ?

Es heisst doch das ich hier eine Steuerrückzahlung für das ganze Jahr 2017 erhalte wenn ich vorher Klasse 1 war.

Wie ist hier vorzugehen ?

Vielen lieben Dank an alle Experten !!
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Aras
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Antwort #1 - 04.01.2018 um 11:52:09
 
Wo lebte sie am 31.12.2017? In Deutschland oder in China?

Jochen Brauer schrieb am 04.01.2018 um 11:48:11:
Es heisst doch das ich hier eine Steuerrückzahlung für das ganze Jahr 2017 erhalte wenn ich vorher Klasse 1 war.


Lebte sie am 31.12.2017 in Deutschland so kannst du gemeinsam veranlagen und auch von ihrem Steuerfreibetrag profitieren. Jochen Brauer schrieb am 04.01.2018 um 11:48:11:
1. Model    ich kreuze an sie lebte bis mitte Dezember in CN

Geht wohl um die beschränkte Steuerfähigkeit deiner Frau.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Jochen Brauer
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Antwort #2 - 04.01.2018 um 11:57:34
 
Hallo,

sie lebt hier seit 13.12.2017.

Aber wenn ich im Steuerprogramm sage davor lebte sie in China ist das völlig anders ?!
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erne
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Antwort #3 - 04.01.2018 um 12:04:59
 
Jochen Brauer schrieb am 04.01.2018 um 11:57:34:
Aber wenn ich im Steuerprogramm sage


dann beschwere dich beim Programmierer des Steuerprogramms.
Gehst du wirklich davon aus, dass Software fehlerfrei ist?
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Aras
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Antwort #4 - 04.01.2018 um 12:06:57
 
§ 26 EStGB


Zitat:
1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn
1.
beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,
2.
sie nicht dauernd getrennt leben und
3.
bei ihnen die Voraussetzungen aus den Nummern 1 und 2 zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind.


https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html

§ 1 I 1 EStGB
Zitat:
(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.


https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html


Veranlagungszeitraum ist 1.1.2017 - 31.12.2017
Ihr seid verheiratet. Am 13.12.2017 hat sie ihren Wohnsitz in Deutschland begründet und ist somit unbeschränkt Steuerpflichtig geworden. Ihr lebt weiterhin zusammen. Die Voraussetzungen sind im Laufe des Veranlagungszeitraum eingetreten.
=> gemeinsame Veranlagung möglich.

Vielleicht musst du im Programm neben dem Aufenthalt in China auch ausdrücklich den Aufenthalt in Deutschland seit dem 13.12.2017 angeben, damit er die gemeinsame Veranlagung erkennen kann.
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Jochen Brauer
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Antwort #5 - 04.01.2018 um 12:41:16
 
Super vielen Dank für die tolle Antwort !!!
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lottchen
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Antwort #6 - 04.01.2018 um 13:51:54
 
Sie hat sich am 13.12.17 beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt in Deiner Stadt offiziell angemeldet? Dann wäre alles ok und Ihr könnt euch gemeinsam veranlagen für 2017.

Wie das gehandhabt wird wenn sie nur hier eingereist ist und sich jetzt erst im Januar mit Ihrem Wohnsitz in D anmeldet weiß ich nicht. Das könnte problematischer werden.
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