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Ausländerbehörde verzögert Termin. Das Visum für die Familienzusammenführung wird in zwei Tagen auslaufen.Hilfe (Gelesen: 1.390 mal)
Themen Beschreibung: Do und Don'ts im Einreisevisum der famileunion. hilf mir bei Regeln und Vorschriften
Indy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Srilankan
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländerbehörde verzögert Termin. Das Visum für die Familienzusammenführung wird in zwei Tagen auslaufen.Hilfe
03.01.2018 um 11:56:56
 
Hallo allerseits, ich bin seit 3 ​​Monaten im FZF-Visum, mein Visum wird in zwei Tagen erledigt sein. Trotzdem habe ich meinen Termin nicht von der Ausländerbehörde bekommen. Jetzt habe ich eine E-Mail von der Ausländerbehörde erhalten, die darauf wartet, dass sich der Termin in unserer Warteschlange befindet. Es wird 4 Monate dauern, bis wir einen Termin in der aktuellen Situation bekommen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Jetzt ist meine Frage, in dieser Zeit, wenn die Polizei oder irgendeine Kontrolle mich zufällig nach dem Visum fragt, was ich zu sagen habe?

Meine nächste Frage ist meinen frau braucht finanzielle Unterstützung von meiner Seite. Kann ich in dieser Situation arbeiten?

Bitte geben Sie mir einen Tipp. bitte verzeih mir die Sprache. Ich bin neu in deutsch



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reinhard
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Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.01.2018 um 12:06:11
 
Einfach einen Antrag einstecken. Es reicht ein Zettel mit Absender, Adresse und dem Text: "Ich beantrage hiermit eine Aufenthaltserlaubnis." Dann ist das Visum per Gesetz verlängert. Dann kannst Du Dir ohne Termine eine Bescheinigung dazu abholen ("Fiktionsbescheinigung", kostet 25 Euro). Oder Du sagst bei einer Kontrolle, dass alles in Ordnung ist, weil die "Fiktion" gilt. Das weiß die Polizei, also gibt es kein Problem.

Aber wann wirst Du schon mal kontrolliert?

Zum Arbeiten brauchst Du eine schriftliche Erlaubnis, die müsste in Deinem Visum drin stehen. Sonst muss Dir die Ausländerbehörde eigentlich eine Bestätigung geben, dass Du mit der Fiktionsbescheinigung arbeiten darfst.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 03.01.2018 um 13:13:52
 
reinhard schrieb am 03.01.2018 um 12:06:11:
Aber wann wirst Du schon mal kontrolliert?

Meine Frau, ebenfalls aus Sri Lanka und seit 35 Jahren in Deutschland, wurde bislang, von Grenzübertritten oder Flugreisen abgesehen, selbst bei ständiger Frequenz des Frankfurter Hauptbahnhofes zu den unterschiedlichsten Tages- und Nachtzeiten (bedingt durch ihre Schichtarbeit), innerhalb Deutschlands noch nie kontrolliert.

Wenn Du Dich nicht gerade an Kriminalitätsschwerpunkten oder BTM-Verkaufsorten aufhältst, ist die Wahrscheinlichkeit einer Ausweiskontrolle äußerst gering.
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« Zuletzt geändert: 03.01.2018 um 13:25:43 von Saxonicus »  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Indy
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Srilankan
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Antwort #3 - 03.01.2018 um 14:46:49
 
reinhard schrieb am 03.01.2018 um 12:06:11:
Einfach einen Antrag einstecken. Es reicht ein Zettel mit Absender, Adresse und dem Text: "Ich beantrage hiermit eine Aufenthaltserlaubnis." Dann ist das Visum per Gesetz verlängert. Dann kannst Du Dir ohne Termine eine Bescheinigung dazu abholen ("Fiktionsbescheinigung", kostet 25 Euro). Oder Du sagst bei einer Kontrolle, dass alles in Ordnung ist, weil die "Fiktion" gilt. Das weiß die Polizei, also gibt es kein Problem.

Aber wann wirst Du schon mal kontrolliert?

Zum Arbeiten brauchst Du eine schriftliche Erlaubnis, die müsste in Deinem Visum drin stehen. Sonst muss Dir die Ausländerbehörde eigentlich eine Bestätigung geben, dass Du mit der Fiktionsbescheinigung arbeiten darfst.

Nein, ich werde nicht von der Zeit meiner Ankunft bis jetzt überprüft. Ich fragte nur nach der Vorsicht. Vielen Dank für Ihre schnelle und freundliche Information.
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 03.01.2018 um 14:59:27
 
Indy schrieb am 03.01.2018 um 11:56:56:
Jetzt ist meine Frage, in dieser Zeit, wenn die Polizei oder irgendeine Kontrolle mich zufällig nach dem Visum fragt, was ich zu sagen habe?


E-Mail der Ausländerbehörde vorzeigen!
Es muss nur vor Ende deines Visum eine formloser Antrag bei der ABH sein.
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