Vielen Dank fuer eure Antworten!
Aras schrieb am 31.12.2017 um 14:16:44:Ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5000 € geahndet werden kann, § 25 Abs. 3 Nr. 1 PaßG. Die Geldbuße beträgt mindestens 5 Euro, § 17 Abs. 1 OWiG.
Wow - des ist ja mal ne Spannweite....
Petersburger schrieb am 31.12.2017 um 15:23:32:Andererseits ... wo auf dem Weg von Norwegen nach Deutschland findet sich ein Grenzpolizist?
Das ist ein guter Punkt.
garfield2008 schrieb am 01.01.2018 um 00:53:38:Bis zur Klärung der Namensführung könnte man ja auch einfach einen Kinderreisepass auf den Namen der Geburtsurkunde ausstellen lassen. Sollte
IMHO auch bei der Botschaft innerhalb eines Tags gehen.
Bei der dt. Botschaft in Oslo auf der Seite steht: "Ein neuer Reisepass oder Personalausweis kann grundsätzlich erst dann ausgestellt werden, wenn die Namenserklärung von dem zuständigen deutschen Standesamt bearbeitet und über sie entschieden wurde." (
http://www.oslo.diplo.de/Vertretung/oslo/de/04__buergerservice/Passangelegenheit...) Aber ich werde dort morgen mal anrufen und nachfragen. Der Name auf der Geburtsurkunde ist ohnehin der, der auch in den Pass soll..
grisu1000 schrieb am 01.01.2018 um 03:56:08:Es ist gar nichts. Können die deutschen Behörden aufgrund langwieriger Namensgebung oder Nachregistrierung noch keinen deutschen Pass austellen reist man mit dem anderen Pass und der Geburtsurkunde, aus der die deutsche Staatsangehörigkeit hervorgeht.
Darauf wird es dann wohl hinauslaufen, falls es nicht doch schneller geht mit dem deutschen Pass. Hoffentlich ohne Grenzpolizist oder zumindest ohne hohe Geldbusse. Vielen Dank fuer eure Gedanken und Erfahrungen.