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Kann ein deutsch/brasilianisches Baby mit brasilianischem Pass in Deutschland einreisen? (Gelesen: 2.462 mal)
mara44
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31.12.2017 um 12:55:27
 
Hallo,

da zunächst eine Erklärung über die Namensführung abgegeben werden muss, kann es ein paar Monate dauern bis unser Baby einen deutschen Pass bekommt (wir leben in Norwegen). Nun frage ich mich, ob wir in der Zwischenzeit mit dem brasilianischen Pass reisen können? Ich habe gelesen, dass man mit doppelter Staatsbürgerschaft immer mit dem Pass des Landes in das man einreist einreisen muss - aber gilt das auch, wenn noch kein Pass (und somit offiziell keine Staatsbürgerschaft??) vorliegt?

Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!
Guten Rutsch und herzliche Grüße.
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Petersburger
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Antwort #1 - 31.12.2017 um 13:25:00
 
Die Staatsbürgerschaft "liegt offiziell vor".

Daher ist grundsätzlich auch der entsprechende Pass erforderlich.
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mara44
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Antwort #2 - 31.12.2017 um 14:00:20
 
Vielen Dank für die Antwort, ich hatte es befürchtet.
Bedeutet das, dass das Baby tatsächlich nicht einreisen könnte, oder "nur", dass es eigentlich nicht richtig ist? Ich muss im März nach Deutschland und die Bearbeitungszeiten sind laut Botschaft mind. 3 Monate..
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Aras
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Antwort #3 - 31.12.2017 um 14:16:44
 
Ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5000 € geahndet werden kann, § 25 Abs. 3 Nr. 1 PaßG. Die Geldbuße beträgt mindestens 5 Euro, § 17 Abs. 1 OWiG.

Aber wenn du mit dem Kind vor dem deutschen Grenzpolizisten stehst, dann kann die Einreise wegen eines fehlenden Reisepasses nicht aufgrund von Artikel 11 GG verweigert werden.
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Petersburger
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Antwort #4 - 31.12.2017 um 15:23:32
 
Andererseits ... wo auf dem Weg von Norwegen nach Deutschland findet sich ein Grenzpolizist?
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Mono
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Antwort #5 - 31.12.2017 um 17:03:52
 
mara44 schrieb am 31.12.2017 um 12:55:27:
Ich habe gelesen, dass man mit doppelter Staatsbürgerschaft immer mit dem Pass des Landes in das man einreist einreisen muss 

Das trifft nicht auf alle Staaten zu. Nach Großbritannien ist beispielsweise für UK-Doppelstaater die Einreise mit einem britischen Pass nicht zwingend notwendig. Es wird aber von den Konsulaten darauf hingewiesen, dass die Leistungen des britischen National Health Service nur in Anspruch genommen werden können, wenn dort ein britischer oder EU-Pass vorgelegt wird.
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Antwort #6 - 01.01.2018 um 00:53:38
 
Bis zur Klärung der Namensführung könnte man ja auch einfach einen Kinderreisepass auf den Namen der Geburtsurkunde ausstellen lassen. Sollte IMHO auch bei der Botschaft innerhalb eines Tags gehen.
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Antwort #7 - 01.01.2018 um 03:56:08
 
Aras schrieb am 31.12.2017 um 14:16:44:
Ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5000 € geahndet werden kann, § 25 Abs. 3 Nr. 1 PaßG. Die Geldbuße beträgt mindestens 5 Euro, § 17 Abs. 1 OWiG. 


Es ist gar nichts. Können die deutschen Behörden aufgrund langwieriger Namensgebung oder Nachregistrierung noch keinen deutschen Pass austellen reist man mit dem anderen Pass und der Geburtsurkunde, aus der die deutsche Staatsangehörigkeit hervorgeht.

Das Kind darf als Deutscher nach Deutschland einreisen und zwar unmittelbar nach Geburt. Nur weil das Standesamt I für einfache Vorgänge Monate braucht wird man wohl keine Geldbuße verhängen.
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mara44
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Antwort #8 - 01.01.2018 um 13:13:08
 
Vielen Dank fuer eure Antworten!

Aras schrieb am 31.12.2017 um 14:16:44:
Ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5000 € geahndet werden kann, § 25 Abs. 3 Nr. 1 PaßG. Die Geldbuße beträgt mindestens 5 Euro, § 17 Abs. 1 OWiG. 


Wow - des ist ja mal ne Spannweite....

Petersburger schrieb am 31.12.2017 um 15:23:32:
Andererseits ... wo auf dem Weg von Norwegen nach Deutschland findet sich ein Grenzpolizist? 


Das ist ein guter Punkt.


garfield2008 schrieb am 01.01.2018 um 00:53:38:
Bis zur Klärung der Namensführung könnte man ja auch einfach einen Kinderreisepass auf den Namen der Geburtsurkunde ausstellen lassen. Sollte IMHO auch bei der Botschaft innerhalb eines Tags gehen. 

Bei der dt. Botschaft in Oslo auf der Seite steht: "Ein neuer Reisepass oder Personalausweis kann grundsätzlich erst dann ausgestellt werden, wenn die Namenserklärung von dem zuständigen deutschen Standesamt bearbeitet und über sie entschieden wurde." (http://www.oslo.diplo.de/Vertretung/oslo/de/04__buergerservice/Passangelegenheit...) Aber ich werde dort morgen mal anrufen und nachfragen. Der Name auf der Geburtsurkunde ist ohnehin der, der auch in den Pass soll..

grisu1000 schrieb am 01.01.2018 um 03:56:08:
Es ist gar nichts. Können die deutschen Behörden aufgrund langwieriger Namensgebung oder Nachregistrierung noch keinen deutschen Pass austellen reist man mit dem anderen Pass und der Geburtsurkunde, aus der die deutsche Staatsangehörigkeit hervorgeht.
 


Darauf wird es dann wohl hinauslaufen, falls es nicht doch schneller geht mit dem deutschen Pass. Hoffentlich ohne Grenzpolizist oder zumindest ohne hohe Geldbusse. Vielen Dank fuer eure Gedanken und Erfahrungen.






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Antwort #9 - 02.01.2018 um 00:10:20
 
mara44 schrieb am 01.01.2018 um 13:13:08:
Aber ich werde dort morgen mal anrufen und nachfragen. Der Name auf der Geburtsurkunde ist ohnehin der, der auch in den Pass soll..


Als man hat sich noch nicht einmal informiert. Entspricht der Ehename nach deutschen Recht dem Nachnamen des Kindes braucht es gar keine Namenserklärung. Genaueres kann der Urkundenbeamte beim Konsulat sagen.

Deshalb macht es mehr Sinn eine E-Mail zu schreiben anstatt herumzutelefnieren. Den Sachverhalt kann man auch besser schriftlich schildern.

Sollte das Kind hinkende Namensführung haben (Name im deutschen Pass abweichend vom ausländischer Geburtsurkunde) lege ich gleich die Nachregistrierung nahe. Damit hat das Kind eine deutsche Geburtsurkunde.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 02.01.2018 um 14:51:22
 
grisu1000 schrieb am 02.01.2018 um 00:10:20:
Als man hat sich noch nicht einmal informiert. Entspricht der Ehename nach deutschen Recht dem Nachnamen des Kindes braucht es gar keine Namenserklärung. Genaueres kann der Urkundenbeamte beim Konsulat sagen. 


Der Nachname des Kindes ist nach brasilianischem Recht gewæhlt.
Aber ich habe die sehr erfreuliche Nachricht von der Botschaft bekommen, das sie sobald die Unterlagen für die Namenserklärung vollständig vorliegen,  einen Kinderreisepass auf den gewählten Namen ausstellen kønnen – mit dem Vermerk, dass die Namensführung noch nicht abschließend geklärt ist.

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