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Aufenthaltstitel (Gelesen: 1.110 mal)
d3rish
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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30.12.2017 um 14:52:18
 
Guten Tag,

mein Mann ist nun in Deutschland, sein Aufenthalt geht bis zum 17.02., ingesamt für 3 Monate. Muss ich zum Ausländeramt um es zu verlängern? und Wann müsste ich hin? Kurz vor dem 17.02. oder jetzt schon? werden Sie dort auch Unterlagen von mir verlangen? Vorher anrufen oder einfach hingehen?

mit freundlichen Grüßen,
d3rish
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.12.2017 um 15:04:12
 
Wie Eure Ausländerbehörde die Termine regelt, solltest Du auf deren Internet-Seite feststellen.

Dein Mann sollte so schnell wie möglich eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre beantragen (schriftlich). Das kann formlos geschehen. Beim Termin wird meistens ein Formular ausgefüllt, auf der Internet-Seite steht auch, dass er Passbilder etc. mitbringen soll. Du wirst vermutlich gebraucht, um zu bestätigen, dass Du mit ihm zusammenleben willst – das ist die Voraussetzung für eine positive Entscheidung.
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stefo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 30.12.2017 um 15:05:04
 
Du musst einen Termin vereinbaren (glaube kaum, dass es noch ABH gibt, wo man dafür einfach so auftauchen kann) für die Beantragung der AE. Darum würde ich mich so schnell wie möglich kümmern, in einigen Städten ginbt es lange Wartezeiten schon bei der Terminvergabe. Der Aufenthalt deines Mannes wird zwar nicht illegal, solange er vor dem 17.02. den Antrag stellt, aber schöner ist es natürlich, wenn er sein Plastikkärtchen zeitig bekommt. Bei der ABH erhält er auch die Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme am I-Kurs.

Zuallererst muss dein Mann sich aber ordnungsgemäß anmelden. Das geschieht in den meisten Städten im Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro, in einigen erfolgt die Erstanmeldung eines Ausländers aber auch über die ABH - am besten beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro nachfragen!
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d3rish
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i4a rocks!


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.12.2017 um 15:23:22
 
Ok danke, und verlangen die behörden dann auch wieder Lohnanrechnungen?

Angemeldet habe ich ihn schon. Krankenversicherung habe ich auch schon gemacht, durch die Anmeldung hat er auch schon einen Steuerident. Nr. und ein Girokonto bei der Bank habe ich für ihn eröffnet.

Dann geh ich nach Silvester mal zum Ausländeramt, habe jedoch bei meinem Nebenjob aufgehört verdiene ofiziell nur 750€ mein Mann hat 2000€ mitgebracht, fängt abgesehen davon wahrscheinlich bald an zu arbeiten. Würde die Behörde was dazu sagen wenn in meiner Lohnabrechnung nur 750 steht? Griesgrämig
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 30.12.2017 um 15:29:07
 
Das ist doch alles egal.

Dein Mann muss die Aufenthaltserlaubnis beantragen, möglichst bald und möglichst schriftlich. "Mal dahin gehen" nützt da nichts.

Warum liest Du die Antworten nicht? Es steht doch alles richtig da.

Du musst nur bestätigen, dass Du mit ihm zusammenleben willst. Mit Geld kannst Du nichts regeln, egal wie viel Du verdienst.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #5 - 30.12.2017 um 16:41:49
 
d3rish schrieb am 30.12.2017 um 15:23:22:
fängt abgesehen davon wahrscheinlich bald an zu arbeiten


Die ABH wird ihn vermutlich zu einem Integrationskurs verpflichten....daran denken, wenn es um Arbeit geht! Den Rest hat mein vorredner schon gesagt
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