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Rücknahme Asylverfahren (Gelesen: 5.458 mal)
Junimond
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i4a rocks!


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30.12.2017 um 11:00:47
 
Hallo! Warum fordert das Bamf eine schriftliche Rücknahme des des damaligen Asylantrages vor mehr als 2 Jahren obwohl eine Grenzübertrittsbescheinigung vorliegt u. der anschließende Prozess auch klar ist?
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KaGe
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Antwort #1 - 30.12.2017 um 11:17:20
 
Um was gehts überhaupt?
Damalig? Prozess?

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Junimond
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Antwort #2 - 30.12.2017 um 12:04:37
 
Kurzfassung Zwinkernd

Asylantrag vor über 2 Jahren
Ablehnung
Freiwillige Ausreise
Beantragung Heiratsvisum
Einreise
Heirat
Kind geboren

Alles Ok nach langer Prozedur

Jetzt auf einmal meldet sich das Bampf...und möchte eine schriftliche Rücknahme des damaligen Antrages...
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lottchen
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Antwort #3 - 30.12.2017 um 12:11:31
 
Hat derjenige noch seinen Ablehnungsbescheid? Dann würde ich eine Kopie dahinschicken, falls die Behörde sie nicht mehr hat (was peinlich genug wäre). Wenn der Antrag abgelehnt wurde ist er entschieden und der Vorgang ist nicht mehr offen. Also gibt es auch keinen Grund, den Antrag zurückzuziehen.
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Junimond
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Antwort #4 - 30.12.2017 um 12:26:35
 
Den Bescheid müssten wir noch haben. Gute Idee...

Im ersten Brief haben die geschrieben, dass Deutschland jetzt nach 2 Jahren für ihn zuständig ist und warum er Asyl möchte. Wir waren total überrascht und haben Aufenthaltstitel kopiert und unseren Fall geschildert, angekreuzt, dass das Asylverfahren nicht weiter betrieben wurde und dachten, es wäre beendet das Thema.

Dann wollten sie die Grenzübertrittsbescheinigung...obwohl die der Ausländerbehörde vorliegen müsste. Hab ich hingeschickt. Das reicht denen immer noch nicht...jetzt wollen die eine schriftliche Rücknahme.

Nach all unserer Geschichte fühl ich mich echt bisschen schikaniert...und verstehe nicht, warum soviel Zeit und Geld (teure Einschreiben) für uns ausgegeben wird obwohl wir seit langem normal zusammenleben, Aufenthalt gegeben wurde.. und alles...Was im Melderegister wohl auch ersichtlich sein sollte.
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KaGe
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Antwort #5 - 30.12.2017 um 12:30:28
 
Junimond schrieb am 30.12.2017 um 12:04:37:
Jetzt auf einmal meldet sich das Bampf

Ja, habe deine Beiträge jetzt nachgelesen.
Das BAMF macht wohl *Inventur* und Aufräumaktion, so würde ich das beantworten.
Ihr habt ja auch 2 Verfahren. Eheschließung und Asyl.

Dir ist sicher nicht entgangen, dass vor etwas mehr als 2 Jahren das BAMF quasi überrollt wurde mit Asylanträgen, oder?
Wahrscheinlich ist die freiwillige Ausreise deines damaligen Freundes/später Ehemannnes einfach nicht ins BAMF-System übernommen worden.
Vieeles ist seitdem schief gelaufen.

Falls dein Mann die Ablehnung von 2015 nicht mehr findet, kann er auch kurz schriftlich den Antrag zurückziehen.

Schikane? Ich nenne es deutsche Bürokratie in Hochform
Zwinkernd
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Junimond
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Antwort #6 - 30.12.2017 um 12:40:23
 
Also arbeiten Ausländerbehörde und Bamf nicht zusammen? Dann hat das Bamf die Akte also nicht? Gibt es da kein zentrales System?

Ja...ist mir schon klar, dass alle überlastet sind...aber man ist doch mit Familienstand & Kinder auch registriert...kostet alles nur Porto und Zeit find ich...

Und durch das Kreuz im 1. Fragebogen wurde ja auch schon gesagt, das es nicht weiter betrieben wurde.

Ich schreibe jetzt mittlerweile den 3. Brief für ein total uninteressantes Verfahren...da brauch man sich über die Überlastung der Büros nicht wundern...

Das ist ja alles nicht schlimm, aber ärgert mich ein bisschen...
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KaGe
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Antwort #7 - 30.12.2017 um 12:59:35
 
Junimond schrieb am 30.12.2017 um 12:40:23:
Also arbeiten Ausländerbehörde und Bamf nicht zusammen?

Doch, eigentlich schon.
Aber ob sie nun eure Akte griffbereit haben? Sie müssten evtl. suchen? Aber wo? Und wer? Und ausgerechnet Berlin!
Ea geht nicht um interessant oder nicht. Es geht um *Der Fall ist offen*.

Junimond schrieb am 30.12.2017 um 12:40:23:
mit Familienstand & Kinder auch registriert

Ja, aber ob beim BAMF auch? Du liest doch, dass es eben in eurem Fall leider nicht so ist.

Wenn es nur das Porto  und dein bisschen Ärger wäre--- Laut lachend

Nu wirds ja auch zu Ende sein. Das BAMF will den Asyl-Antrags-Aktendeckel jetzt endlich schließen.
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Junimond
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Antwort #8 - 30.12.2017 um 13:25:21
 
Ok.

Die schriftliche Rücknahme hat dann aber keine Konsequenzen mehr für Aufenthalt etc. in der Zukunft oder?

Das Thema ist dann komplett beendet mit Schließung der Akte oder?
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blubb


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Antwort #9 - 01.01.2018 um 00:57:06
 
Junimond schrieb am 30.12.2017 um 13:25:21:
Die schriftliche Rücknahme hat dann aber keine Konsequenzen mehr für Aufenthalt etc. in der Zukunft oder?


Hallo,

nein.

Zitat:
Das Thema ist dann komplett beendet mit Schließung der Akte oder?


Ja.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #10 - 01.01.2018 um 16:42:24
 
Mir ist nur schleierhaft wie man einen Antrag zurücknehmen kann der bereits entschieden ist. Irgendwie völlig widersinnig...
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Antwort #11 - 01.01.2018 um 17:06:22
 
Nicht alles, was beim BAMF passiert, ist mit menschlicher Logik zu erklären.

In dieser Konstellation ist eine Rücknahme in der Akte auf jeden Fall günstiger als eine Ablehnung.
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Antwort #12 - 01.01.2018 um 17:34:22
 
lottchen schrieb am 01.01.2018 um 16:42:24:
Mir ist nur schleierhaft

In der Historie der TS kann man ziemlich deutlich lesen, dass da seit Mitte 2015 eigentlich nichts nach Schema F ging.
So wird man es auch in der  BAMF-Akte wiederfinden. Da wurde offensichtlich nichts nachgehalten.
Dass es eine förmliche Ablehnung des Asylantrages vom BAMF gab, finde ich nicht beschrieben.
Jetzt machen sie Ordnung--- in den Akten.
Ende gut-alles gut.
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lottchen
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Antwort #13 - 01.01.2018 um 17:45:57
 
KaGe schrieb am 01.01.2018 um 17:34:22:
Dass es eine förmliche Ablehnung des Asylantrages vom BAMF gab, finde ich nicht beschrieben.


Das erklärte die TE höchstpersönlich in diesem Thema. Und nur daran halte ich mich. Daher fragte ich ja auch, ob sie den Bescheid noch hat...
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Antwort #14 - 02.01.2018 um 11:28:10
 
Junimond schrieb am 30.12.2017 um 12:04:37:
Ablehnung

Junimond schrieb am 30.12.2017 um 12:26:35:
Den Bescheid müssten wir noch haben.

Und? Hat sie ihn?
Selbst, wenn sie ihn hat: Jetzt will das BAMF die Asylakte schließen und verlangt von dem Ehemann die schriftliche Rücknahme des Antrages.

Deshalb empfahl ich schon:
KaGe schrieb am 30.12.2017 um 12:30:28:
Falls dein Mann die Ablehnung von 2015 nicht mehr findet kann er auch kurz schriftlich den Antrag zurückziehen.







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