Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben (Gelesen: 2.633 mal)
chandramuki
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
29.12.2017 um 09:06:53
 
Hallo, ich hoffe ich bekomme hier einen Rat. 

Mein Mann hatte gestern einen Termin in Rabat. Er hatte dort einen Antrag zur FZF gestellt , nun sollte er ausfüllen ob er schon mal in Europa war.

Dies hatter er mit Nein angekreuzt. Er dachte es sei Deutschland gemeint.  Er war aber 2013 bis 2015 mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Schweden.

Er hat da ganz normal gearbeitet etc. Und ist dann wieder ausgereist, weil es ihm nicht gefallen hat dort. Kann er die Angabe widerufen?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.Vielen Dank.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Antwort #1 - 29.12.2017 um 10:57:42
 
Er kann heute eine Mail schreiben und die Angaben entsprechend ergänzen. Parallel druckt er es aus und schickt es mit einer Briefmarke hin.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
chandramuki
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Antwort #2 - 29.12.2017 um 15:17:32
 
Danke für deine Antwort. Das heisst er soll einfach eine Email schicken mit dem alten Aufenthaltstitel und das er sich vertan hat?

Danke nochmals.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Antwort #3 - 29.12.2017 um 15:43:35
 
Hallo,

ja, per E-Mail vorab.

Und anschließend das gleiche Schreiben (ausdrucken) noch einmal per Brief mit Unterschrift an die Botschaft.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
chandramuki
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Antwort #4 - 29.12.2017 um 16:01:02
 
Wie formuliert man das denn am besten?  Danke nochmal für den Hinweis.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.723

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Antwort #5 - 29.12.2017 um 16:15:52
 
Textvorschlag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider ist mir beim Ausfüllen des Antragsformulars zur Erteilung eines nationalen Visums ein Irrtum unterlaufen. Die Frage bezüglich möglicher Voraufenthalte habe ich mit Nein beantwortet, weil ich davon ausging, dass damit allein Voraufenthalte in Deutschland gemeint gewesen seien. Als ich die Antragsunterlagen nach Antragsabgabe nochmal mit meiner Ehefrau besprach, wurde ich von ihr darauf hingewiesen, dass nicht nur Voraufenthalte in Deutschland gemeint gewesen seien, sondern allgemein Voraufenthalte in der Europäischen Union bzw. im Schengenraum.

Darum möchte ich hiermit die Angabe bezüglich möglicher Voraufenthalte korrigieren und mit Ja beantworten. Ich gebe hiermit an, dass ich mich von 2013 bis 2015 in Schweden aufgrund eines Beschäftigungsaufenthaltes rechtmäßig aufgehalten habe und ohne ausländerrechtliche Probleme aus Schweden ausgereist bin.

Ich entschuldige mich für die unbeabsichtigte falsche Angabe und hoffe, dass durch die Korrektur mögliche Missverständnisse vermieden worden sind.

Ich danke für Ihr Verständnis und für Ihre Mühewaltung.

Mit freundlichen Grüßen
X Y
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 29.12.2017 um 16:28:26 von Aras »  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
chandramuki
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Antwort #6 - 29.12.2017 um 17:13:14
 
Könnte er deswegen irgendwelche Probleme bekommen?  weinend

Vielen Dank für die Formulierung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.723

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Antwort #7 - 29.12.2017 um 17:14:37
 
Nein, da im Grunde nicht entscheidungserheblich.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
chandramuki
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Antwort #8 - 29.12.2017 um 17:25:48
 
Danke, ich hatte ihm deswegen Stress gemacht weil ich dachte er könnte deshalb das Visum nicht bekommen. Ich ginge davon aus das es kontrolliert werden würde.  weinend

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.723

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Antwort #9 - 29.12.2017 um 17:35:09
 
Es wird ja kontrolliert, da der Aufenthalt wohl im VisaInformationsSystem bzw. im SchengenInformationssystem gespeichert sein sollte. Wenn man also routinemäßig seine Fingerabdrücke prüft wird man den Aufenthalt finden. Dann wird man in den Antrag schauen und fragen wieso der Aufenthalt nicht angegeben wurde. Dann führt das zu Missverständnissen und ggf. führt das zu Nachforschungen warum dein Mann das nicht angegeben hat.

Wenn aber eh alles rechtmäßig in Schweden war, dann wird es keine Probleme geben.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
chandramuki
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Antwort #10 - 29.12.2017 um 18:05:07
 
Also verstehe ich das richtig wenn wir das per Mail verschicken und korrigieren, dann sollte es zu keinen Missverständnissen kommen? Es tut mir leid das ich so oft immer nachhaken muss. Ich möchte nur das wir alles richtig machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.723

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Antwort #11 - 29.12.2017 um 18:31:16
 
T.P.2013 schrieb am 29.12.2017 um 15:43:35:
ja, per E-Mail vorab.

Und anschließend das gleiche Schreiben (ausdrucken) noch einmal per Brief mit Unterschrift an die Botschaft. 


Ja, wozu macht ihr dies? Damit ihr keine Missverständnisse verursacht.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Antwort #12 - 29.12.2017 um 18:58:43
 
Leute, jetzt kommt wieder zur Ruhe.

Die Frage im nationalen Antragsformular Punkt 5 bezieht sich ausschließlich auf Aufenthalte in Deutschland.

Und Email (Scan mit Unterschrift) reicht üblicherweise.

Ich habe immer viel Spaß, wenn ich ein Schreiben in einen Vorgang legen will und sehe: Da liegt es schon.
Nur um ganz sicher zu gehen, wurde es auf mehreren Wegen verschickt.

Nun hält jeder Gang schlank, auch der überflüssige - aber ich kann meine Langeweile auch besser mit Büroschlaf bekämpfen.  Laut lachend
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
DerRalf
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 246

Northeim, Niedersachsen, Germany
Northeim
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Antwort #13 - 29.12.2017 um 19:20:58
 
Petersburger schrieb am 29.12.2017 um 18:58:43:
Die Frage im nationalen Antragsformular Punkt 5 bezieht sich ausschließlich auf Aufenthalte in Deutschland.

Da hat Petersburger wohl recht. Ich finde zwar das Antragsformular nicht auf der Seite von der Botschaft in Rabat, aber hier mal ein Link zum Antragsformular bei der Botschaft Manila http://www.manila.diplo.de/contentblob/169816/Daten/4777782/ddatei_antragsformul...
Zitat:
5. Haben Sie sich bereits früher in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten? Have you ever been to Germany before?

Ich gehe mal davon aus, dass alle deutsche Botschaften dasselbe Formular verwenden und dann ist auch keine Falschangabe erfolgt und Ihr müsst der Botschaft nichts mitteilen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema