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Ablehnung Visum trotz Ehe und Säugling (Gelesen: 2.376 mal)
Nadjenka
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27.12.2017 um 23:26:20
 
Hallo ihr Lieben,
mein Mann wurde im Februar 2016 wegen btmg nach aserbaidschan abgeschoben. Geheiratet haben wir im August 2016. Kurz darauf stellten wir den Antrag auf Befristung seiner Einreisesperre. Im September 2016 wurde ich schwanger und mit der Geburt unseres Sohnes wurde die Einreisperre umgehend befristet ( die vorausgegangene Scheinehe Befragung räumte alle Zweifel aus- mein Mann und ich kennen uns seit 11 Jahren). Daraufhin stellten wir einen Antrag auf Familienzusammenführung. Dieser wurde nun 7 Monate später abgelehnt- 2 Tage vor Weihnachten.. ist es für uns schon schwer genug, mit unserem ersten Kind soweit auseinander zu leben, nun auch noch das. Begründungen der Absage war eine Eintragung im SIS (mein Mann versuchte mit falschen Papieren kurz nach seiner Abschiebung nach lettland einzureisen) und zum anderen die Ernsthafigkeit unserer Ehe.. ich verstehe das alles nicht und ich weiß nicht mehr was wir tun sollen. Unser Anwalt will nun in Remonstration gehen, jedoch habe ich gelesen, dass diese meist von Misserfolg geprägt ist. Ich bin deutsche und unser Sohn ebenfalls.
Kann man einen sis eintrag löschen? Sollten wir parallel zur Remonstration klagen?

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus!
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Aras
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Antwort #1 - 27.12.2017 um 23:38:21
 
Nadjenka schrieb am 27.12.2017 um 23:26:20:
Unser Anwalt will nun in Remonstration gehen, jedoch habe ich gelesen, dass diese meist von Misserfolg geprägt ist.

Merkwürdig.. die handvoll von mir verfassten Remonstrationen haben zum Erfolg geführt. Was nun?

Nadjenka schrieb am 27.12.2017 um 23:26:20:
Kann man einen sis eintrag löschen?

Theoretisch schon. Aber wieso sollte man? Ist der Eintrag etwa falsch? Dein Mann hat doch gefälschte Dokumente verwenden wollen um in die EU einzureisen.

Nadjenka schrieb am 27.12.2017 um 23:26:20:
Sollten wir parallel zur Remonstration klagen?

Entweder ihr remonstriert oder ihr klagt. Wenn ihr remonstriert und während der Bearbeitung durch die Botschaft Klage einreicht wird die Remonstration nicht mehr bearbeitet.

Meines Erachtens stellst du die falschen Fragen.

Ist der SIS-Eintrag mit einer schengenweiten Einreisesperre für deinen Mann verbunden? Wenn ja, dann soll die Behörde doch bitte das Konsultationsverfahren zwischen Deutschland und Lettland starten mit dem Ziel trotz Einreisesperre das Visum erteilen zu können. Vielleicht sogar als räumlich beschränktes Visum.
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Antwort #2 - 28.12.2017 um 08:03:17
 
Hallo Nadjenka,

auch wenn das jetzt nicht zu Deinen Fragen gehörte, so möchte ich rein vorsorglich darauf hinweisen, dass so Dein Mann aus der Strafhaft im Rahmen von § 456 a StP0 abgeschoben wurde noch ein Haftbefehl für die Reststrafe existieren könnte.
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Petersburger
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Antwort #3 - 28.12.2017 um 09:11:24
 
Aras schrieb am 27.12.2017 um 23:38:21:
Wenn ja, dann soll die Behörde doch bitte das Konsultationsverfahren zwischen Deutschland und Lettland starten mit dem Ziel trotz Einreisesperre das Visum erteilen zu können.

Das würde dann bedeuten, dass Lettland die Einreisesperre aus dem SIS löscht und nur noch national speichert - dort besteht sie dann fort.
Das geht grundsätzlich.

Aras schrieb am 27.12.2017 um 23:38:21:
Vielleicht sogar als räumlich beschränktes Visum.

Aras, denk' bitte nochmal nach und korrigiere diese Information selbst.
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Nadjenka
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Antwort #4 - 28.12.2017 um 10:38:13
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Im Ablehnungsbescheid steht, dass auf Grund der SIS Eintragung einreisebedenken bestehen. Zudem hätte die ABH Köln eine negative Stellungnahme geschickt. Das verstehe ich auch nicht, da die damals abschiebende abh in dresden die scheinehe ausscloss und die einreisesperre sofortig befristete. Die abh köln (mnein derzeitiger Wohnort) schickte der botschaft aber eine Ablehnung. Unser Anwalt meinte nun, Akteneinsicht anzufordern und zudem MÜSSE der SIS eintrag gelöscht werden, das waren seine Worte. Der sis eintrag und die einreise sperre besterhen aber nur für lettland.
Mein Mann hat auch noch eine Restrafe offen, welche vom Oberstaatsanwalt Dresden schon für den offenen Vollzug und anschließender Bewährung befürwortet und schriftlich niedergelegt wurde.
Die Botschaft legt es so aus, als ginge es meinem Mann nur um seine eigenen Interessen nach D einreisen zu können.
Mein Mann kann überall auf der Welt ein freier Menschsein, kehrt aber seiner Familie wegen zurück und tritt die Reststrafe an.
Das wird aber irgendwie völlig übergangen. Und unser KInd hat auch ein Recht auf seinen Vater. Ist das nicht schon Verletzung des GG ???
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Aras
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Antwort #5 - 28.12.2017 um 10:57:56
 
Nadjenka schrieb am 28.12.2017 um 10:38:13:
Ist das nicht schon Verletzung des GG ???

Es wird in Artikel 6 GG eingegriffen. Aber der Schutz der Familie ist nicht grenzenlos sondern ist durch verfassungsimmanente Schranken beschränkt. Dein Ehemann hat gegen das BTMG verstoßen. D.h. es besteht Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen, zu deren Schutz der Staat auch verpflichtet ist, Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG. Somit muss da abgewogen werden, und es kann auch sein, dass die Gefahr für die Allgemeinheit schwerer wiegt, als euer Interesse an der Familieneinheit. Zumal dein Ehemann ein gewisse kriminelle Energie an den Tag legt.

Offensichtliches Beispiel zum verdeutlichen:
Ausländischer Vater möchte zu seinem Kind nach Deutschland. Vater ist an Ebola erkrankt. Soll die Einreise des Vaters aufgrund Artikel 6 GG bedingungslos ermöglicht werden mit dem konkreten Risiko, dass mehrere Millionen Menschen an Ebola erkranken und versterben können?

Petersburger schrieb am 28.12.2017 um 09:11:24:
Aras, denk' bitte nochmal nach und korrigiere diese Information selbst.

Hilfst du mir bitte auf die Sprünge? Ich bin bissl überfragt  unentschlossen
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Antwort #6 - 28.12.2017 um 13:07:41
 
Aras schrieb am 27.12.2017 um 23:38:21:
Vielleicht sogar als räumlich beschränktes Visum.

Räumlich beschränkt kann nur ein einheitliches Visum (ein Schengen-Visum) sein - das steht in Art. 25 VK.

Zum Daueraufenthalt kann es nicht ausgestellt werden - der wird hier aber angestrebt.

Ein nationales Visum dagegen hat immer nur den Ausstellerstaat in der "gültig für"-Zeile stehen, ist aber immer schengenweit gültig.
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Antwort #7 - 28.12.2017 um 20:58:50
 
und was ist eurer Meinung nach zielführender? Eine Remonstration oder Klage über das BVG Berlin ? Kann man diese aufgrund unseres Babys im Eilverfahren beantragen ? Sollte im Vorfeld die lettländische Behörde bezüglich der Eintragung kontaktiert werden ?
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Antwort #8 - 28.12.2017 um 21:14:03
 
Eine Klage bringt in Bezug auf die lettische Einreisesperre gar nichts, weil ein deutsches Gericht die nicht aufheben kann.

Ich persönlich würde wohl remonstrieren mit der Bitte um paralle und sofortige Einleitung des Konsultationsverfahrens mit LVA zur Löschung des SIS-Eintrags.
Aber das ist nur meine Meinung. Sie kann im konkreten Zusammenhang (Vorgeschichte, Aktenlage) danebenliegen.
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