Vielen Dank für eure Antworten.
Im Ablehnungsbescheid steht, dass auf Grund der SIS Eintragung einreisebedenken bestehen. Zudem hätte die
ABH Köln eine negative Stellungnahme geschickt. Das verstehe ich auch nicht, da die damals abschiebende abh in dresden die scheinehe ausscloss und die
einreisesperre sofortig befristete. Die abh köln (mnein derzeitiger Wohnort) schickte der botschaft aber eine Ablehnung. Unser Anwalt meinte nun, Akteneinsicht anzufordern und zudem MÜSSE der SIS eintrag gelöscht werden, das waren seine Worte. Der sis eintrag und die einreise sperre besterhen aber nur für lettland.
Mein Mann hat auch noch eine Restrafe offen, welche vom Oberstaatsanwalt Dresden schon für den offenen Vollzug und anschließender Bewährung befürwortet und schriftlich niedergelegt wurde.
Die Botschaft legt es so aus, als ginge es meinem Mann nur um seine eigenen Interessen nach D einreisen zu können.
Mein Mann kann überall auf der Welt ein freier Menschsein, kehrt aber seiner Familie wegen zurück und tritt die Reststrafe an.
Das wird aber irgendwie völlig übergangen. Und unser KInd hat auch ein Recht auf seinen Vater. Ist das nicht schon Verletzung des
GG ???