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Heiraten mit Duldung (Gelesen: 1.019 mal)
Nadja2018
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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27.12.2017 um 15:43:14
 
Ich schreibe für eine Freundin

Ihr Freund ist Inder Mai 2015 unter falschen Namen. Er hat Duldung.

Meine Freundin und er möchten heiraten,aber er hat Angst seine Papiere abzugeben,da er Abschiebung befürchte.
Wie kann ich den beiden helfen???
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Nadja2018
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i4a rocks!


Beiträge: 2
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 27.12.2017 um 15:45:49
 
Er ist unter falschen Namen eingereist, wollte ich schreiben. Sorry bin mit Handy online
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.12.2017 um 16:00:30
 
Naja zu was soll man raten?

Er soll doch einfach ins Reine kommen. Das zieht sich am Ende hin wie ein Rattenschwanz. Sollen gemeinsame Kinder etwa am Ende mit falschem Namen groß werden?

Er soll seine Papiere vorbereiten und dann mit der Ausländerbehörde und dem Standesamt sprechen. Er wird höchswahrscheinlich das Visumverfahren nachholen müssen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 27.12.2017 um 16:01:28
 
Du kannst da gar nicht helfen, und die Leute vom Forum hier auch nicht.

Immerhin ist eine falsche Identität anzunehmen eine Straftat, die Angst vor Konsequenzen natürlich berechtigt.

Hier wäre ein Anwalt für Ausländerrecht empfehlenswert, andere ähnliche Fälle liefen dann so ab: Anwalt klärt mit Ausländerbehörde das mit der Identität und bietet sofortige freiwillige Ausreise an.

Mann wieder in Indien macht A1 wenn nicht schon vorhanden, und kommt per Heiratsvisum oder FZF dann wieder her. Anwalt muss natürlich mit ABH auch eine entsprechende Einreisesperre abklären.

Eine Heirat aktuell hier wird nicht funktionieren da das Standesamt ja vollständige Papiere und noch einiges mehr von Ihm braucht und wenn er nichts vorzuweisen hat oder nur Fälschungen wird das nichts und man wird ggf. bei Verdacht die ABH informieren.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 27.12.2017 um 16:31:35
 
okatomy schrieb am 27.12.2017 um 16:01:28:
Eine Heirat aktuell hier wird nicht funktionieren da das Standesamt ja vollständige Papiere und noch einiges mehr von Ihm braucht und wenn er nichts vorzuweisen hat oder nur Fälschungen wird das nichts und man wird ggf. bei Verdacht die ABH informieren. 

Zudem gehört Indien zu den Ländern mit unsicheren Urkundenwesen, somit müssen die Papiere des Heiratswilligen ohnehin die vertrauensanwaltliche Prüfung durchlaufen (http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619678/Daten/7781319/Merkblatt_Ind...), das dauert seine Zeit und kostet Geld. Die ge- oder verfälschten Dokumente werden diese Prüfung kaum unentdeckt überstehen.

Hier empfiehlt sich eine alsbaldige freiwillige Ausreise, Korrektur oder Neubeschaffung ordentlicher Dokumente und die Heirat mit einwandfreien Papieren in Indien oder mit einem Visum zur Eheschließung in Deutschland.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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