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Ehe und Familie (Gelesen: 4.061 mal)
Themen Beschreibung: Visum zur Familienzusammenführung
vinnie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.12.2017 um 13:40:14
 
Hallo ihr Lieben, ich muss mal mein Herz ausschütten und hätte gerne etwas "Input", wie wir uns hier weiter verhalten sollen.

Mein Mann ist aus Trinidad und Tobago (er kann visumsfrei bis zu 90 Tage nach Deutschland einreisen). Wir führen seit 2015 eine Fernbeziehung und haben nun im August in Dänemark geheiratet, natürlich um der kleinkarierten deutschen Demokratie zu entgehen. Ich habe hier beim Deutschen Standesamt offiziell bereits seinen Namen angenommen. Er ist danach nochmal nach Trinidad und Tobago geflogen und hier dann wieder eingereist als Tourist. Wir haben dann versucht seine Aufenthaltsgenehmiung zu bekommen, na ja, was soll ich sagen, diese wurde natürlich abgelehnt, mit der Begründung dass er erst den Deutschkurs in seinem Heimatland machen muss und dann von dort das Familienzusammenführungsvisum beantragen muss. Wir haben das wirklich nicht gewusst und das einzige was man uns hier vorwerfen kann, ist die Dummheit sich nicht vorher sachkundig gemacht zu haben, ZUMAL ich 2011 die ähnlichen Situation mit meinen Ex-Mann hatte (Mexikaner) mit dem ich aber auch ein Kind zusammen habe. Da wurde kein solch ein Visum von uns verlangt und er konnte direkt hierbleiben. Nun ist das aber leider nicht der Fall und ich wurde von der Ausländerbehörde behandelt wie eine Heiratsschwindlerin (es soll ja tatsächlich Frauen geben, die auf dunkelere Männer stehen) Augenrollen. Ich leider seit meinem 20 Lebensjahr unter depressiven Störungen, aber auch das Attest von meinem Psychiater half nicht, im Gegeteil mir wurde unterstellt, dass man das ja "kaufen" kann.

Trinidad und Tobago sind zwei verschiedene Inseln, mein Mann kommt aus Tobago hat dort seinen Lebensmittelpunkt und kann doch nicht jeden morgen auf eine Insel fliegen, um zur Schule zu gehen. Wie soll er dann arbeiten? Wo sollte er dort wohnen? Es geht vom zeitlichen und finanziellen Aufwand alles nicht, aber dennoch alles wurde abgelehnt und bis zum 12.01. muss er ausreisen. Vorhin stand dann auch noch die Polizei vor der Tür und hat ihm seinen Pass abgenommen, er muss am 05.01. bei der Ausländerbehörde sein Rückticket für den 12.01. vorzeigen. Was soll das? Warum werden wir hier wie Verbrecher behandelt? Wäre es ratsam einen Anwalt einzuschalten? Wir sind so verzweifelt und auch wütund, wollen wir doch nichts anderes als uns ein gemeinsames Leben aufbauen.

Lieben Dank fürs Lesen und ich freue mich auf Anregungen und Meinungen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.12.2017 um 13:43:47
 
Ohne unnötig Rechtsvorschriften zu zitieren: Das Vorgehen der ABH ist völlig richtig (und es war falsch, deinem ersten Ehemann eine AE ohne Visumverfahren zu geben). Also ausreisen und Visum beantragen.
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reinhard
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Antwort #2 - 27.12.2017 um 14:03:48
 
Zitat:
diese wurde natürlich abgelehnt, mit der Begründung dass er erst den Deutschkurs in seinem Heimatland machen muss und dann von dort das Familienzusammenführungsvisum beantragen muss. 



Du hast schon alles sehr gut und richtig beschrieben. Genau so solltet Ihr es machen.

Klar, es ist für ihn nicht so einfach. Aber Hunderttausende andere haben es ja auch geschafft und mit dem A1-Zertifikat ihr Visum bekommen.
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Saxonicus
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Antwort #3 - 27.12.2017 um 16:00:18
 
Zitat:
Trinidad und Tobago sind zwei verschiedene Inseln, mein Mann kommt aus Tobago hat dort seinen Lebensmittelpunkt und kann doch nicht jeden morgen auf eine Insel fliegen, um zur Schule zu gehen. Wie soll er dann arbeiten?

Die Arbeit wird er doch ohnehin aufgeben müssen, wenn er nach Deutschland einwandern will. Andere müssen da u.U. noch viel weitere Entfernungen bewältigen, um die Spracherfordernisse zu erwerben, die nun mal unabdingbar ist, wenn man dauerhaft nach Deutschland zuwandern will.

Zitat:
Was soll das? Warum werden wir hier wie Verbrecher behandelt? Wäre es ratsam einen Anwalt einzuschalten? Wir sind so verzweifelt und auch wütend, wollen wir doch nichts anderes als uns ein gemeinsames Leben aufbauen. 

Niemand behandelt Euch bzw. Deinen Mann als Verbrecher, aber Ihr müsst doch dem deutschen Staat (sowie jeden anderem Land) zugestehen, dass es die Modalitäten zur Einwanderung nach eigen Gutdünken und Regeln festlegt. Zur Einwanderung nach Trinidad und Tobago sind doch sicher auch bestimmte Voraussetzung zu erfüllen oder kann da jeder der das will einfach zuwandern?

Zitat:
Wäre es ratsam einen Anwalt einzuschalten? 

Auch ein Anwalt kann die Gesetze nicht ändern.


Reisen und Langzeitaufenthalt in Trinidad und Tobago

Reisende aus Europa müssen im Besitz eines noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses sein. Ein Rück- oder Weiterreiseticket muss vorgelegt werden. Ein Besuchervisum für maximal drei Monate erhält man bei der Einreise am Flughafen.
Die Einwanderungsgesetze in Trinidad und Tobago sind relativ streng. Eine besondere Aufenthaltserlaubnis für Hausbesitzer oder Rentner gibt es nicht. Nach spätestens 6 Monaten müssen auch diese das Land wieder verlassen. Transparente Regeln, die deren Aufenthalt bestimmen, gibt es nicht – hier liegt vieles im Ermessen des zuständigen Beamten, ob man das Land nach vier, fünf oder sechs Monaten wieder zu verlassen hat.
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« Zuletzt geändert: 27.12.2017 um 16:15:29 von Saxonicus »  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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DerRalf
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Antwort #4 - 27.12.2017 um 16:14:09
 
Also zu sagen es sei unverhältnismäßig Deutsch zu lernen im Heimatland kann ich nicht nachvollziehen. Das Goethe Institut bietet Online Kurse an. http://www.goethe.de/lrn/prj/fer/kur/onl/deindex.htm Manche Standorte bieten diese Kurse auch online speziell für das entsprechende Land an. Das sollte man mal schauen. Lediglich die Prüfung müsste man dann vor Ort beim Goethe Institut ablegen.
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« Zuletzt geändert: 27.12.2017 um 16:24:29 von DerRalf »  
 
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KaGe
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Antwort #5 - 27.12.2017 um 16:19:01
 
Zitat:
nicht jeden morgen auf eine Insel fliegen, um zur Schule zu gehen.

Er soll nach einem online-Kurs vom Goethe-Institut o-ä. suchen, sobald er wieder auf seiner Insel ist. Er hat dort hfftl. Internet?
Dann kann er weiterhin arbeiten und in der Freizeit den Deutsch-Kurs machen.

Für n Anwalt dürfte es zu spät sein und rechtswidrige Entscheidungen sind nicht ersichtlich.
Aber:
Reist er nicht vor/am 12.1. aus, wird es für euer gemeinsames Leben noch sehr viel schwerer.

p.s.
welche Staatsangehörigkeiten hat jetzt eigentlich dein Kind aus erster Ehe? Sind es tatsächlich 3?
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vinnie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.12.2017 um 07:59:11
 
Ja, mein Sohn hat drei Staatsbürgerschaften. Den Anwalt haben wir schon längst eingeschaltet. Ich verstehe ja die Gesetze, aber was ich nicht verstehe ist, dass es bei dem einen Mann ok ist hier zu bleiben, bei dem jetzigen nicht, bzw. hier anscheinend sowieso nach Lust und Laune gehandelt wird. Es gibt keinen Grund, warum er den Deutschkurs nicht auch hier machen könnte, er kommt doch dann sowieso zurück. Pässe von der Polizei abnehmen und sonstige Schikanen sind nur Verschwendung von Steuergeldern. Wofür warum? Das jemand Deutschkenntnisse haben sollte, verstehe und befürworte ich wenn er hier leben will. Aber was soll das ganze Hin- und Hergereise wenn er letztendlich doch ein Recht hat hier zu bleiben? Diese Logik erschließt sich mir einfach nicht.
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 28.12.2017 um 08:13:53
 
Dass dein 1. Mann hier bleiben durfte war ein Fehler/Gnädigkeit der ABH/was auch immer, aber nicht vom Gesetz abgedeckt. Daraus ergibt sich auch kein Wiederholungsanspruch.

Das Nachholen des Visaverfahrens hat neben der Anwendung der Gesetze natürlich ganz logische Gründe: Auch im letzten Dorf (in dem Fall des Heimatlands deines Mannes) soll sich rumsprechen dass nach Deutschland nur mit dem dafür vorgesehen Visa eingereist werden kann. Und ja das mag in jüngerer Zeit konsequenter angewendet werden als noch in nicht allzu entfernter Vergangenheit.
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erne
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Antwort #8 - 28.12.2017 um 08:50:15
 
Zitat:
Diese Logik erschließt sich mir einfach nicht. 


Muss es nicht, es ist einfach GESETZ.
Und Gesetze hier zu diskutieren bringt nichts.

Zitat:
Warum werden wir hier wie Verbrecher behandelt? 

Ihr verstösst gegen das Gesetz, was erwartet Ihr da?
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reinhard
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Antwort #9 - 28.12.2017 um 11:27:46
 
Zitat:
Es gibt keinen Grund, warum er den Deutschkurs nicht auch hier machen könnte, er kommt doch dann sowieso zurück.


Du hast anscheinend das Gesetz noch nicht verstanden oder nicht akzeptiert: Der Deutschkurs soll doch gemacht werden, bevor das Visum beantragt wird. Also nicht hier, sondern dort.

Zitat:
Pässe von der Polizei abnehmen und sonstige Schikanen sind nur Verschwendung von Steuergeldern. Wofür warum?


Das ist immer Spekulation. Wenn der Pass nicht sichergestellt wird, er aber dann über die Zeit des Besuchsvisums hinaus hier bleibt und den Pass als "verloren" meldet, ist es viel teurer. Kurz vorbeifahren, den Pass mitnehmen und bei der Bundespolizei auf dem Flughafen hinterlegen kann die billigste Lösung für uns Steuerzahler sein, um Dich auf die richtige Spur zu bringen.

Zitat:
Das jemand Deutschkenntnisse haben sollte, verstehe und befürworte ich wenn er hier leben will. Aber was soll das ganze Hin- und Hergereise wenn er letztendlich doch ein Recht hat hier zu bleiben? Diese Logik erschließt sich mir einfach nicht.


Nein, das hat auch keine Logik, sondern ist in der "Sarrazin-Diskussion" ins Gesetz eingefügt worden, um von Seiten der CDU der damals noch nicht gegründeten AfD den Boden zu entziehen. Dass solch ein Eingehen auf solch eine Diskussion immer das Gegenteil bewirkt, nämlich eine Stärkung der Rechten, haben viele bis heute nicht akzeptiert. Aber da der Punkt seitdem im Gesetz steht, könnt Ihr hier nur Beratung in dieser Form bekommen ("steht so im Gesetz") und immer wieder den Tipp, das Gesetz einzuhalten.
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vinnie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 28.12.2017 um 13:49:39
 
jetzt habe ich mich mit der Botschaft in Trinidad in Verbindung gesetzt. Die bieten gar keine Deutschkurse an. Was denn nun? Ein Goethe Institut auch nicht.
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DerRalf
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Antwort #11 - 28.12.2017 um 13:55:55
 
Zitat:
jetzt habe ich mich mit der Botschaft in Trinidad in Verbindung gesetzt. Die bieten gar keine Deutschkurse an. Was denn nun?

Also erstmal ist es logisch, dass die Botschaft keine Deutschkurse anbietet, sondern das Goethe-Institut. Kann sein, dass das Goethe-Institut dort keine Kurse anbietet. Dann müsste man schauen, ob es dort alternative Anbieter gibt, oder halt einen Online-Kurs beim Goethe-Institut machen (siehe Antwort 4)
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vinnie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 28.12.2017 um 13:59:41
 
Sorry, das ist aber jetzt echt schon lächerlich. Ich bin wirklich am überlegen, ob ich mich hier an die Medien wende. Gesetz hin oder her.
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reinhard
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Antwort #13 - 28.12.2017 um 14:02:21
 
Zitat:
jetzt habe ich mich mit der Botschaft in Trinidad in Verbindung gesetzt. Die bieten gar keine Deutschkurse an. Was denn nun? Ein Goethe Institut auch nicht.


Doch, das Goethe-Institut bietet Deutsch-Kurse online an.

Ich glaube, Du machst Dich jetzt lächerlich. Jetzt ist jedenfalls klar, warum die Polizei bei Euch war und den Pass sichergestellt hat. Du scheinst gar nicht an Antworten interessiert zu sein, sondern suchst Ausreden für Deinen Plan, gegen Gesetze zu verstoßen.

Wichtig ist aber: Wenn er nicht rechtzeitig ausreist, folgen Abschiebehaft, Abschiebung und Einreisesperre. Dann seht Ihr Euch erst 2020 wieder. Du solltest Dir noch mal überlegen, ob es nicht für Euch beide besser ist, die Gesetze einzuhalten.

Zitat:
Gesetz hin oder her.


Dieses Forum ist eben dazu da. Fragen zu Gesetzen (von Dir) entgegenzunehmen und zu erläutern, wie eine Familienzusammenführung entsprechend den geltenden Gesetzen läuft.

Falls Du Deinen Mann dazu anstiften willst, noch vor Erteilung des Visums zur Familienzusammenführung durch Gesetzesverstöße dieses Visum zu verhindern, darfst Du das natürlich. Hier bekommst Du Informationen, so dass Du die Folgen Deines beabsichtigten Verhaltens besser abschätzen kannst.
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Antwort #14 - 28.12.2017 um 14:03:03
 
Denkst Du im Ernst, die Medien interessieren sich für Deinen Fall? Einen Fall, wo einfach die bestehenden Gesetze angewendet werden?
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