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Ehe und Familie (Gelesen: 4.060 mal)
Themen Beschreibung: Visum zur Familienzusammenführung
Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 28.12.2017 um 14:12:30
 
Er war doch hier. Wieso hat er bis jetzt kein A1-Sprachkurs belegt? Außerdem führt ihr eine Fernbeziehung, da hätte man doch aus Respekt die Sprache seines Partners gelernt? Zumal er doch sowieso eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen wollte die genau A1 benötigt.

Wenn es keine Zertifizierungsmöglichkeit in Trinidad Tobago gibt, dann muss die Botschaft eben entspechende Möglichkeiten haben. Entweder verzicht auf A1 oder eben kurze Prüfung gemäß dem A1 Leitfaden.

Und deine depressive Störung hast du ja auch seit deinem 20. Lj.. Welchen Zusammenhang hat das mit der aufenthaltsrechtlichen Lage deines Ehemannes?

Du kannst dich gerne an die Medien wenden. Die Gesetze macht in Deutschland weiterhin der Bundestag.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #16 - 28.12.2017 um 14:44:44
 
DerRalf schrieb am 27.12.2017 um 16:14:09:
Also zu sagen es sei unverhältnismäßig Deutsch zu lernen im Heimatland kann ich nicht nachvollziehen. Das Goethe Institut bietet Online Kurse an.

Deutschunterricht beim Zentrum für Sprachenlernen
Universität der Westindischen Inseln, St. Augustine, Trinidad
Telefon: 662-2002 ext.  82524, 82453, 83933, 645-2278
Email: cll.fhe@sta.uwi.edu

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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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fab87
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i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #17 - 28.12.2017 um 14:49:48
 
Ich möchte zudem anmerken, dass die Hürde für A1 nicht sonderlich hoch ist. Untenstehend habe ich die Anforderungen gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens reingepostet. Es gibt im Notfall genug Materialien zum Selbststudium, Youtube Videos, Software, Bücher, Webseites etc. Und dazu habt ihr noch den großen Vorteil, dass ihr gemeinsam, etwa via Skype üben könnt. Ich selber habe schon mehrere Sprachen auf diese Art und Weise auf A1 oder A2 mit minimaler Hilfe von Außen (wie etwa mit Muttersprachlern üben) in recht kurzer Zeit gelernt. Natürlich hängt die Dauer und der Aufwand von der Sprache und dem jeweiligen Sprachtalent ab aber A1 ist wahrlich kein großes unüberwindbares Hindernis.

Neben der nützlichen Adresse von Saxonicus hat eine kurze google Recherche übrigens auch noch ein paar private Sprachschulen ans Licht befördert. Gibt also da auch genug.


Elementare Sprachanwendung



A1      Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
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namaskaram
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 28.12.2017 um 17:42:24
 
Man kann die Sprache lernen wie man möchte oder es eben möglich ist. Man muss dafür nicht zu einem anerkannten Institut gehen. Man muss aber den A1 Test bei einem anerkannten Institut machen.

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KaGe
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Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 28.12.2017 um 18:13:03
 
Zitat:
Wäre es ratsam einen Anwalt einzuschalten?

Liebe vinnie
das hast du gestern mittag im Erstbeitrag gefragt.

Zitat:
Den Anwalt haben wir schon längst eingeschaltet.

Aha.

Sorry, du machst dich unglaubwürdig. Aber tu, was du nicht lassen magst. Auch gern an die Medien.
Bitte lies nochmal nach, was folgt, wenn er nicht am 5.1. bei der ABH... usw.
Oder lass den Anwalt machen.




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