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Frage zur Niederlassungserlaubnis - speziell ges. Lebensunterhalt (Gelesen: 3.694 mal)
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zur Niederlassungserlaubnis - speziell ges. Lebensunterhalt
Antwort #15 - 06.01.2018 um 12:06:11
 
Hi leute,

nochmal eine Frage, die ich habe, mir aber selber nicht herleiten oder beantworten kann:

Meine Freundin macht eine Einkommensteuererklärung, welcher Gewinn wird dort zugrunde gelegt für die Bedarfsrechnung?
Die Einnahmen oder der Gewinn nach Steuern und abgaben, also sozusagen das "netto" was übrig bleibt?
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Beiträge: 6.384

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zur Niederlassungserlaubnis - speziell ges. Lebensunterhalt
Antwort #16 - 06.01.2018 um 14:38:52
 
Das ist keine Frage für ein Ausländerrechts-Forum.

Grundsätzlich: Die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, das "Betriebsergebnis" also. Wobei die Gewerbesteuer auch zu den Ausgaben gehört.

Wenn man das selbst nicht durchschaut, sollte man sich professionelle Hilfe holen.
Sonst kann man am Ende mehr bezahlen als ohne diese Hilfe.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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