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Visa Antrag abgelehnt ( deutsche Botschaft in Teheran ) (Gelesen: 6.409 mal)
Themen Beschreibung: Verlobte nach Deutschland holen
Ilyaz201821
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26.12.2017 um 15:04:14
 
Guten Tag,

ich bin deutscher Staatsbürger und Student. Ich will meine Verlobte, die im Iran lebt und Afghanin ist, hierher holen und sie hier in Deutschland heiraten.

Ich war beim Standesamt und habe alle Unterlagen abgegeben, die das Oberlandesgericht benötigt. Es kam dann ein Brief, dass die Geburtsurkunde von ihr legalisiert werden soll bei der deutschen Botschaft in Teheran. Der Termin hierfür dauert , weil keine Termine vergeben werden und wir warten seit 3 Monaten.

zeitgleich will die Ausländerbehörde den Termin für die Eheschließung. Ich sollte außerdem eine verpflichtungserklärung abschließen. Mir wurde direkt gesagt dass meinen 800 Euro nicht ausreichen, um sie hierher zu holen....

Nun kam ein Brief von Teheran für meine Verlobte und es hieß, dass der Visa Antrag abgelehnt wurde, da ich nicht genug verdiene und ich den anderen Anforderungen nicht nachgekommen bin. ( Termin Eheschließung nicht genannt!, aber ich benötige erstmal einen Termin in Teheran um die geburstsurkunde zu legalisieren und dann erst kann das oberlandesgericht einen Termin für die Eheschließung ausmachen)

ich bin verzweifelt... das ganze geht schon seit mehr als einem Jahr :/

kann jemand weiterhelfen? Wie kann ich vorangehen bzw als nächstes tun?

Hat das Oberlandesgericht eher das Sagen und wenn ich die Legalisierte Geburtsurkunde nachreiche, und einen Termin bekomme für die Eheschließung... kriegt sie dann Ihr Visa ?

danke im Voraus
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Alacrity
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Antwort #1 - 26.12.2017 um 15:34:46
 
Bevor sie das Visum beantragt kümmert sie sich um die Legalisation.
Das Problem mit der VE kannst du lösen, indem du dein Studium abbrichst und vollzeit arbeiten gehst oder ihr heiratet im Ausland und macht danach FZF.
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Ilyaz201821
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Antwort #2 - 26.12.2017 um 16:13:47
 
Würde es auch funktionieren, wenn jemand anderes zb Bruder für mich die VE unterschreibt. Er ist Arzt und würde es für mich machen.

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reinhard
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Antwort #3 - 26.12.2017 um 16:18:01
 
Ja, wenn der Bruder bei der VE unterschreibt, reicht das auch.

Es muss aber alles gleichzeitig fertig sein, damit sie das Visum beantragen und bekommen kann. Schreib Dir also bei allem auf, wie lange es dauert, und organisiere es so, dass alles zu einem bestimmten Termin fertig ist.

Die VE ist in der Regel der letzte Punkt: Er unterschreibt, die Ausländerbehörde unterschreibt auf der Rückseite, und er schickt das Original per Kurier (z.B. DHL) nach Teheran.
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Antwort #4 - 26.12.2017 um 16:30:54
 
Danke euch. Ich gehe morgen zur Ausländerbehörde und zum Standesamt und schreibe dann hier was rausgekommen ist.
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Aras
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Antwort #5 - 26.12.2017 um 16:33:23
 
Ist die Geburtsurkunde deiner Verlobten bereits Vorbeglaubigt?
Hat sie eine iranische Geburtsbescheinigung?
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Antwort #6 - 26.12.2017 um 16:38:57
 
Sie hat eine iranische Geburtsurkunde. Ich hatte hier für die Urkundenüberprüfung,die nach Kabul geschickt wurde,das Originale sowie die beglaubigte Kopie. Und dort hat man es akzeptiert. Nur beim Oberlandesgericht hieß es, dass diese Urkunde in Teheran legalisiert werden soll.
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Antwort #7 - 26.12.2017 um 17:30:38
 
Hallo,

die iranische Geburtsurkunde wird von der deutschen Botschaft im Iran, in Teheran, Konsularabteilung, in einem Ersatzlegalisationsverfahren bestätigt.

Gruß
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Antwort #8 - 26.12.2017 um 17:57:08
 
Das Problem liegt darin, dass man einen Termin benötigt. Und die Termine sind seit 3 Monaten belegt oder die haben einfach keine Lust da irgendetwas zu machen. Ohne Termin kann man es komplett vergessen, denn man wird ohne Gnade abgewiesen.
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Antwort #9 - 26.12.2017 um 19:19:13
 
Ja, aber es nützt ja nichts, man muss organisiert in einer sinnvollen Reihenfolge vorgehen.

1. Schritt: Dokumentenlage klar machen. Also Termin für die konsularische Dienstleistung besorgen. Wenn man den kennt, bzw. währenddessen die anderen Erfordernisse regeln, z.B.
2. nachfolgenden Termin für das Visumverfahren besorgen (falls nötig über das Terminsystem, möglicherweise bezugnehmend auf das bereits bestehende Visumverfahren "außer der Reihe", Anfrage per E-Mail),
3. währenddessen Voraussetzungen für das Visum (Sprachnachweis, Standesamttermin) und für die VE herstellen und ggf. Termin für die Ausstellung VE (spät. 2 Wochen vor Visumtermin) vereinbaren,...

Der Punkt ist: Solange die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, hat das Beantragen von Visa zwecks Heirat keinen Sinn.
Alternative: Heirat im Iran (auch da gibt es aber vorher zu erledigende administrative Tätigkeiten).

Gruß
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Antwort #10 - 26.12.2017 um 19:53:22
 
Entschuldigung aber als Afghanin hat sie keine iranische Geburtsurkunde sondern eine iranische Geburtsbescheinigung. Wenn aber ihre Tazkira bereits überprüft würde, wozu dann die iranische Geburtsbescheinigung?

Ansonsten schreib Mal eine E-Mail an rk-10@tehe.auswaertiges-amt.de und erkläre denen dass ohne Legalisationstermin niemals heiraten kannst und du doch nur einen Stempel auf die iranische Übersetzung brauchst damit du heiraten kannst. Alles ist fertig, man braucht doch bitte bitte nur ein Termin.
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Antwort #11 - 26.12.2017 um 19:56:33
 
Das lustige ist, das ich theoretisch mit allen Unterlagen durch war. Die Legalisierung der Urkunde kam nachdem ich alles abgegeben hatte und während ich auf den Termin für diese Legalisierung warte, kam plötzlich dieser Brief von der Botschaft... dass ich nicht in der Finanziellen Lage wäre ?!?

Deutsch Test hat sie bereits bestanden im September 2017.
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Antwort #12 - 26.12.2017 um 20:00:04
 
Die taskira wurde bereits nach Kabul geschickt via Standesamt und laut Standesamt waren alle Urkunden in Ordnung. Jedoch sind die Unterlagen nun beim Oberlandesgericht und diese überprüfen nochmals?! ABER erst wenn alle Unterlagen ( heißt , Legalisierung von geburtsbescheinigung) vorliegt.
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Antwort #13 - 28.12.2017 um 08:43:30
 
Ilyaz201821 schrieb am 26.12.2017 um 20:00:04:
Jedoch sind die Unterlagen nun beim Oberlandesgericht und diese überprüfen nochmals?

Das Standesamt prüft die Voraussetzungen für die Eheschliessung, dazu gehören in D auch Ehefähigkeitzszeignisse.
Deine Verlobte hat keines, dafür braucht sie die Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des EFZ, und diese Befreiung gibt das OLG.


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Antwort #14 - 28.12.2017 um 22:38:15
 
Ich habe gelesen, dass ich einen Monat Zeit habe gegen die Ablehnung einen Widerspruch einzulegen. Remonstration! Ich habe leider weder Erfahrung noch habe ich sowas geschrieben gehabt. Schreibt man einfach eine E-Mail aus meiner Sichtweise, weshalb ich Bzw meine Verlobte mit der Ablehnung nicht einverstanden bin/ist ? Hoffe jemand hat Erfahrung und kann mir weiterhelfen! Danke!

Übrigens die im Internet findet man mein Problem zahlreich, dass man einfach keinen Termin in Teheran bei der deutschen Botschaft bekommt und alles korrupt ist...
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Antwort #15 - 28.12.2017 um 22:45:10
 
Bei nationalen Visa steht in der Regel keine Rechtsmittelbelehrung. Was steht bei euch in dem Ablehnungsbescheid? Wenn keine Rechtsmittelbelehrung gibt, dann hast du 1 Jahr Zeit für die Remonstration.


Das mit den Terminen ist halt so. Hast du wie vorgeschlagen an die von mir genannte E-Mail-Adresse geschrieben?
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Antwort #16 - 28.12.2017 um 22:48:19
 
Du kannst keine Remonstration einlegen, dass kann nur der Antragsteller, also deine Freundin. Sie könnte dich aber bevollmächtigen. Eine Mail reicht nicht aus. Die Remonstation muss unterschrieben sein. Du kannst aber das Schreiben als E-Mail Anhang einreichen. Oder auch per Fax. Sollte deine Freundin dich bevollmächtigen, darfst du natürlich auch nicht die Vollmacht vergessen, mit einzureichen.
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Antwort #17 - 28.12.2017 um 22:53:48
 
Wie Sie gesagt haben,steht uns auch keine rechtsbehelfsbelehrung. Zitat: „Die Versagung und Beschränkung eines Visums und eines Passersatzes vor der Einreise bedürfen keiner Begründung und rechtsbehelfsbelehrung; die Versagung an der Grenze bedarf auch nicht der Schriftform“ . Danach steht, dass wegen Artikel 6 GG tragende Gründe genannt werden .

Ja danke habe eine E-Mail geschrieben, aber typisch keine Antwort erhalten.
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Antwort #18 - 28.12.2017 um 22:56:35
 
ALSO könnte ich einfach ein Word Dokument schreiben unter ihrem Namen plus Unterschrift ? Und Dokumente jeweils anhängen samt Word Dokument ?
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Antwort #19 - 28.12.2017 um 23:44:47
 
Mein Cousin hat seine Remonstration bezüglich eines abgelehnten Schengenvisums tatsächlich per E-Mail an die deutsche Botschaft Teheran gerichtet. Jedoch muss die Botschaft auch dir ggü. den Weg über die E-Mail-Adresse eröffnen.

Aber eine Remonstration hat ja derzeit auch 0 Chance da die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums nicht gegeben sind.
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Antwort #20 - 29.12.2017 um 00:52:26
 
Ausführungen der Botschaft Teheran zur Remonstration http://www.teheran.diplo.de/Vertretung/teheran/de/08__visa/NEU__D__Remo__S.html
Aber wie Aras sagte, bringt eine Remonstration nichts, da die Voraussetzungen zur Visumerteilung nicht erfüllt sind.
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Antwort #21 - 29.12.2017 um 10:19:50
 
Nicht so schnell! Ich habe mit einem Anwalt gesprochen und er meinte, dass die Botschaft auf KEINEN FALL ein Visum bezüglich mangelndem Geld ablehnen darf, da ich deutscher Staatsbürger bin.

Siehe Bild im Anhang unten.
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Antwort #22 - 29.12.2017 um 10:26:38
 
Hierbei übersiehst Du allerdings, dass Ihr eben noch keine Familie seid, weil die Eheschließung noch nicht stattgefunden hat.
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Antwort #23 - 29.12.2017 um 10:27:17
 
Ach seid ihr schon verheiratet?
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Antwort #24 - 29.12.2017 um 10:40:00
 
In der Ablehnung steht.. „ ihr Familienangehöriger“  also ich. Ich lasse die VE dennoch neu machen und von meinem Bruder unterschreiben. Bei der Remonstration werde ich diese dann erwähnen und anhängen neben dem deutsch Test.

Ich habe mit dem Standesamt gesprochen. Er meinte, dass bei einem Termin für die Eheschließung die Botschaft ein Visum gibt aus seiner Erfahrung.
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Antwort #25 - 29.12.2017 um 10:45:01
 
Fakt ist, dass ihr nicht verheiratet seid und die Eheschließung nicht unmittelbar bevorsteht, da die EFZ-Befreiung nicht vorliegt und kein Eheschließungstermin festgelegt würde. Deine Remonstration wird also vorhersehbar scheitern.
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Antwort #26 - 29.12.2017 um 10:47:55
 
Ich habe ja ein Jahr Zeit für die Remonstration, da keine Rechtsbehelfsbelehrung gennant ist. Soll ich lieber warten bis ich einen Termin für die Eheschließung erhalte und dann eine Remonstration starten?
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Antwort #27 - 29.12.2017 um 11:01:40
 
Genau:
Erst die EFZ Befreiung beenden, EheschließungsTermin vereinbaren und dann diese Dokumente an deine Verlobte schicken. Dann wird tatsächlich das Visum erteilt.

Folgendes:
Geh nächsten Montag zum Standesamt und gib ein Schreiben an den Standesbeamten, dass er dem OLG weiterleiten soll. darin erklärst du, dass ihr jeden Tag bei der Website der Botschaft nach freien Terminen zur Legalisation schaut und auch schon die Botschaft per Email die Situation erklärt habt. Ihr kriegt aber keinen Termin und es ist kein Termin in den nächsten drei Monaten ersichtlich. Allein der Stempel der deutschen Botschaft fehlt.
Das OLG soll bitte entweder:
1. Auf die iranische Geburtsbescheinigung verzichten,
2. Auf den Legalisationsvermerk verzichten und die Urkunde so akzeptieren, oder
3. Auf die Botschaft einwirken, damit ein zeitnaher Termin möglich wird.

Es ist nicht ersichtlich wieso überhaupt die iranische Geburtsbescheinigung gefordert wird, wenn die afghanischen Dokumente korrekt sind. Das OLG soll bitte darstellen, dass die Forderung geeignet, erforderlich und angemessen ist um den vom OLG geforderten Zweck zu erreichen.

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Antwort #28 - 29.12.2017 um 11:22:39
 
Danke Aras für deine Antwort. So werde ich es wirklich machen, denn für mich macht es ebenso keinen Sinn.

Schau mal unten bitte. Ich würde diese auch ausdrucken und abgeben neben dem Schreiben. Beispiel nur vom November. Dezember und Januar hab ich auch.
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Aras
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Antwort #29 - 29.12.2017 um 11:37:41
 
Ja und natürlich auch deine E-Mails an die Botschaft mit der Bitte um einen Legalisationstermin.

Reiche auch eine Petition an den Bundestag ein, dass diese doch bitte einen zeitnahen Legalisationstermin beschaffen sollen, damit das EFZ-Verfahren vervollständigt werden kann und ihr endlich heiraten könnt. Und dann auch entsprechende Kopie der Petition an das OLG.
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Antwort #30 - 29.12.2017 um 14:01:25
 
Danke für die Hilfe Aras!
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Ilyaz201821
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Antwort #31 - 11.09.2018 um 02:01:22
 
Es hat alles geklappt. Danke
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Ilyaz201821
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Antwort #32 - 11.09.2018 um 10:31:49
 
Dank der E-Mail von Aras habe ich einen Termin für die legalisation erhalten. Danach hatte ich alle Unterlagen für die Befreiung des Ehefähigkeitszeugnis. Die Bestätigung für den Eheschließungstermin ist wichtig! Ausländerbehörde und die Botschaft weiß dann, dass das OLG alles geprüft hat und keine Einwende hat.

Bevor ich remonstriere wollte, habe ich die VE erneuert und mit der Frau gesprochen, die für die Einreise zuständig war.( Sie war neu, die alte ist ausgeschieden zu meinem Glück). Ich habe alles erläutert und ihr alle Unterlagen sofort gegeben, die sie gebraucht hat. Sie meinte, dass alles klappen wird und
Ich habe remonstriert im Namen meiner Verlobten und die gesamte Situation erklärt. Ich war ständig im Kontakt mit der Frau für die Einreise und letztenendes bekam ich einen Brief, dass sie eine Stellungnahme der Botschaft überreicht hat. Kurze Zeit später bekam meine Verlobte einen Anruf, dass sie vorbei kommen soll wegen dem Visum.

Danke nochmal an alle. Cool
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Antwort #33 - 15.09.2018 um 09:28:18
 
Darf ich dich fragen, wie lange das ganze dann von Antragsstellung bis zum erteilten Visum gedauert hat?
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Ilyaz201821
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Antwort #34 - 17.09.2018 um 00:32:07
 
Bei uns hat es ca. 1 Jahr gedauert. Es wurden viele Unterlagen gefordert und das ganze übersetzen zu lassen und dann die Unterlagen jedes Mal zu senden dauerte. Dazu noch Termine die man spät erhält.
Das Ganze würde auch viel schneller gehen mit etwas Glück.
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Juelyes
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Antwort #35 - 17.09.2018 um 07:07:17
 
Ok. Ich möchte schon im Vorfeld alle Unterlagen zusammen haben die fürs Visum benötigt werden und ggf. noch Dinge die eventuell noch von Interesse sein können ☺️  Und dann hoffen wir mal dass die Behörden sich nicht so lange Zeit lassen 😉
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