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Visa Antrag abgelehnt ( deutsche Botschaft in Teheran ) (Gelesen: 6.323 mal)
Themen Beschreibung: Verlobte nach Deutschland holen
Aras
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Antwort #15 - 28.12.2017 um 22:45:10
 
Bei nationalen Visa steht in der Regel keine Rechtsmittelbelehrung. Was steht bei euch in dem Ablehnungsbescheid? Wenn keine Rechtsmittelbelehrung gibt, dann hast du 1 Jahr Zeit für die Remonstration.


Das mit den Terminen ist halt so. Hast du wie vorgeschlagen an die von mir genannte E-Mail-Adresse geschrieben?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #16 - 28.12.2017 um 22:48:19
 
Du kannst keine Remonstration einlegen, dass kann nur der Antragsteller, also deine Freundin. Sie könnte dich aber bevollmächtigen. Eine Mail reicht nicht aus. Die Remonstation muss unterschrieben sein. Du kannst aber das Schreiben als E-Mail Anhang einreichen. Oder auch per Fax. Sollte deine Freundin dich bevollmächtigen, darfst du natürlich auch nicht die Vollmacht vergessen, mit einzureichen.
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Antwort #17 - 28.12.2017 um 22:53:48
 
Wie Sie gesagt haben,steht uns auch keine rechtsbehelfsbelehrung. Zitat: „Die Versagung und Beschränkung eines Visums und eines Passersatzes vor der Einreise bedürfen keiner Begründung und rechtsbehelfsbelehrung; die Versagung an der Grenze bedarf auch nicht der Schriftform“ . Danach steht, dass wegen Artikel 6 GG tragende Gründe genannt werden .

Ja danke habe eine E-Mail geschrieben, aber typisch keine Antwort erhalten.
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Ilyaz201821
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Antwort #18 - 28.12.2017 um 22:56:35
 
ALSO könnte ich einfach ein Word Dokument schreiben unter ihrem Namen plus Unterschrift ? Und Dokumente jeweils anhängen samt Word Dokument ?
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Aras
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Antwort #19 - 28.12.2017 um 23:44:47
 
Mein Cousin hat seine Remonstration bezüglich eines abgelehnten Schengenvisums tatsächlich per E-Mail an die deutsche Botschaft Teheran gerichtet. Jedoch muss die Botschaft auch dir ggü. den Weg über die E-Mail-Adresse eröffnen.

Aber eine Remonstration hat ja derzeit auch 0 Chance da die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums nicht gegeben sind.
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Antwort #20 - 29.12.2017 um 00:52:26
 
Ausführungen der Botschaft Teheran zur Remonstration http://www.teheran.diplo.de/Vertretung/teheran/de/08__visa/NEU__D__Remo__S.html
Aber wie Aras sagte, bringt eine Remonstration nichts, da die Voraussetzungen zur Visumerteilung nicht erfüllt sind.
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Antwort #21 - 29.12.2017 um 10:19:50
 
Nicht so schnell! Ich habe mit einem Anwalt gesprochen und er meinte, dass die Botschaft auf KEINEN FALL ein Visum bezüglich mangelndem Geld ablehnen darf, da ich deutscher Staatsbürger bin.

Siehe Bild im Anhang unten.
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Antwort #22 - 29.12.2017 um 10:26:38
 
Hierbei übersiehst Du allerdings, dass Ihr eben noch keine Familie seid, weil die Eheschließung noch nicht stattgefunden hat.
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Antwort #23 - 29.12.2017 um 10:27:17
 
Ach seid ihr schon verheiratet?
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Antwort #24 - 29.12.2017 um 10:40:00
 
In der Ablehnung steht.. „ ihr Familienangehöriger“  also ich. Ich lasse die VE dennoch neu machen und von meinem Bruder unterschreiben. Bei der Remonstration werde ich diese dann erwähnen und anhängen neben dem deutsch Test.

Ich habe mit dem Standesamt gesprochen. Er meinte, dass bei einem Termin für die Eheschließung die Botschaft ein Visum gibt aus seiner Erfahrung.
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Antwort #25 - 29.12.2017 um 10:45:01
 
Fakt ist, dass ihr nicht verheiratet seid und die Eheschließung nicht unmittelbar bevorsteht, da die EFZ-Befreiung nicht vorliegt und kein Eheschließungstermin festgelegt würde. Deine Remonstration wird also vorhersehbar scheitern.
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Antwort #26 - 29.12.2017 um 10:47:55
 
Ich habe ja ein Jahr Zeit für die Remonstration, da keine Rechtsbehelfsbelehrung gennant ist. Soll ich lieber warten bis ich einen Termin für die Eheschließung erhalte und dann eine Remonstration starten?
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Antwort #27 - 29.12.2017 um 11:01:40
 
Genau:
Erst die EFZ Befreiung beenden, EheschließungsTermin vereinbaren und dann diese Dokumente an deine Verlobte schicken. Dann wird tatsächlich das Visum erteilt.

Folgendes:
Geh nächsten Montag zum Standesamt und gib ein Schreiben an den Standesbeamten, dass er dem OLG weiterleiten soll. darin erklärst du, dass ihr jeden Tag bei der Website der Botschaft nach freien Terminen zur Legalisation schaut und auch schon die Botschaft per Email die Situation erklärt habt. Ihr kriegt aber keinen Termin und es ist kein Termin in den nächsten drei Monaten ersichtlich. Allein der Stempel der deutschen Botschaft fehlt.
Das OLG soll bitte entweder:
1. Auf die iranische Geburtsbescheinigung verzichten,
2. Auf den Legalisationsvermerk verzichten und die Urkunde so akzeptieren, oder
3. Auf die Botschaft einwirken, damit ein zeitnaher Termin möglich wird.

Es ist nicht ersichtlich wieso überhaupt die iranische Geburtsbescheinigung gefordert wird, wenn die afghanischen Dokumente korrekt sind. Das OLG soll bitte darstellen, dass die Forderung geeignet, erforderlich und angemessen ist um den vom OLG geforderten Zweck zu erreichen.

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Antwort #28 - 29.12.2017 um 11:22:39
 
Danke Aras für deine Antwort. So werde ich es wirklich machen, denn für mich macht es ebenso keinen Sinn.

Schau mal unten bitte. Ich würde diese auch ausdrucken und abgeben neben dem Schreiben. Beispiel nur vom November. Dezember und Januar hab ich auch.
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Aras
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Antwort #29 - 29.12.2017 um 11:37:41
 
Ja und natürlich auch deine E-Mails an die Botschaft mit der Bitte um einen Legalisationstermin.

Reiche auch eine Petition an den Bundestag ein, dass diese doch bitte einen zeitnahen Legalisationstermin beschaffen sollen, damit das EFZ-Verfahren vervollständigt werden kann und ihr endlich heiraten könnt. Und dann auch entsprechende Kopie der Petition an das OLG.
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