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Visa Antrag abgelehnt ( deutsche Botschaft in Teheran ) (Gelesen: 6.326 mal)
Themen Beschreibung: Verlobte nach Deutschland holen
Ilyaz201821
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26.12.2017 um 15:04:14
 
Guten Tag,

ich bin deutscher Staatsbürger und Student. Ich will meine Verlobte, die im Iran lebt und Afghanin ist, hierher holen und sie hier in Deutschland heiraten.

Ich war beim Standesamt und habe alle Unterlagen abgegeben, die das Oberlandesgericht benötigt. Es kam dann ein Brief, dass die Geburtsurkunde von ihr legalisiert werden soll bei der deutschen Botschaft in Teheran. Der Termin hierfür dauert , weil keine Termine vergeben werden und wir warten seit 3 Monaten.

zeitgleich will die Ausländerbehörde den Termin für die Eheschließung. Ich sollte außerdem eine verpflichtungserklärung abschließen. Mir wurde direkt gesagt dass meinen 800 Euro nicht ausreichen, um sie hierher zu holen....

Nun kam ein Brief von Teheran für meine Verlobte und es hieß, dass der Visa Antrag abgelehnt wurde, da ich nicht genug verdiene und ich den anderen Anforderungen nicht nachgekommen bin. ( Termin Eheschließung nicht genannt!, aber ich benötige erstmal einen Termin in Teheran um die geburstsurkunde zu legalisieren und dann erst kann das oberlandesgericht einen Termin für die Eheschließung ausmachen)

ich bin verzweifelt... das ganze geht schon seit mehr als einem Jahr :/

kann jemand weiterhelfen? Wie kann ich vorangehen bzw als nächstes tun?

Hat das Oberlandesgericht eher das Sagen und wenn ich die Legalisierte Geburtsurkunde nachreiche, und einen Termin bekomme für die Eheschließung... kriegt sie dann Ihr Visa ?

danke im Voraus
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Alacrity
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Antwort #1 - 26.12.2017 um 15:34:46
 
Bevor sie das Visum beantragt kümmert sie sich um die Legalisation.
Das Problem mit der VE kannst du lösen, indem du dein Studium abbrichst und vollzeit arbeiten gehst oder ihr heiratet im Ausland und macht danach FZF.
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Ilyaz201821
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Antwort #2 - 26.12.2017 um 16:13:47
 
Würde es auch funktionieren, wenn jemand anderes zb Bruder für mich die VE unterschreibt. Er ist Arzt und würde es für mich machen.

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reinhard
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Antwort #3 - 26.12.2017 um 16:18:01
 
Ja, wenn der Bruder bei der VE unterschreibt, reicht das auch.

Es muss aber alles gleichzeitig fertig sein, damit sie das Visum beantragen und bekommen kann. Schreib Dir also bei allem auf, wie lange es dauert, und organisiere es so, dass alles zu einem bestimmten Termin fertig ist.

Die VE ist in der Regel der letzte Punkt: Er unterschreibt, die Ausländerbehörde unterschreibt auf der Rückseite, und er schickt das Original per Kurier (z.B. DHL) nach Teheran.
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Ilyaz201821
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Antwort #4 - 26.12.2017 um 16:30:54
 
Danke euch. Ich gehe morgen zur Ausländerbehörde und zum Standesamt und schreibe dann hier was rausgekommen ist.
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Aras
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Antwort #5 - 26.12.2017 um 16:33:23
 
Ist die Geburtsurkunde deiner Verlobten bereits Vorbeglaubigt?
Hat sie eine iranische Geburtsbescheinigung?
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Antwort #6 - 26.12.2017 um 16:38:57
 
Sie hat eine iranische Geburtsurkunde. Ich hatte hier für die Urkundenüberprüfung,die nach Kabul geschickt wurde,das Originale sowie die beglaubigte Kopie. Und dort hat man es akzeptiert. Nur beim Oberlandesgericht hieß es, dass diese Urkunde in Teheran legalisiert werden soll.
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blubb


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Antwort #7 - 26.12.2017 um 17:30:38
 
Hallo,

die iranische Geburtsurkunde wird von der deutschen Botschaft im Iran, in Teheran, Konsularabteilung, in einem Ersatzlegalisationsverfahren bestätigt.

Gruß
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Ilyaz201821
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Antwort #8 - 26.12.2017 um 17:57:08
 
Das Problem liegt darin, dass man einen Termin benötigt. Und die Termine sind seit 3 Monaten belegt oder die haben einfach keine Lust da irgendetwas zu machen. Ohne Termin kann man es komplett vergessen, denn man wird ohne Gnade abgewiesen.
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Antwort #9 - 26.12.2017 um 19:19:13
 
Ja, aber es nützt ja nichts, man muss organisiert in einer sinnvollen Reihenfolge vorgehen.

1. Schritt: Dokumentenlage klar machen. Also Termin für die konsularische Dienstleistung besorgen. Wenn man den kennt, bzw. währenddessen die anderen Erfordernisse regeln, z.B.
2. nachfolgenden Termin für das Visumverfahren besorgen (falls nötig über das Terminsystem, möglicherweise bezugnehmend auf das bereits bestehende Visumverfahren "außer der Reihe", Anfrage per E-Mail),
3. währenddessen Voraussetzungen für das Visum (Sprachnachweis, Standesamttermin) und für die VE herstellen und ggf. Termin für die Ausstellung VE (spät. 2 Wochen vor Visumtermin) vereinbaren,...

Der Punkt ist: Solange die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, hat das Beantragen von Visa zwecks Heirat keinen Sinn.
Alternative: Heirat im Iran (auch da gibt es aber vorher zu erledigende administrative Tätigkeiten).

Gruß
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Antwort #10 - 26.12.2017 um 19:53:22
 
Entschuldigung aber als Afghanin hat sie keine iranische Geburtsurkunde sondern eine iranische Geburtsbescheinigung. Wenn aber ihre Tazkira bereits überprüft würde, wozu dann die iranische Geburtsbescheinigung?

Ansonsten schreib Mal eine E-Mail an rk-10@tehe.auswaertiges-amt.de und erkläre denen dass ohne Legalisationstermin niemals heiraten kannst und du doch nur einen Stempel auf die iranische Übersetzung brauchst damit du heiraten kannst. Alles ist fertig, man braucht doch bitte bitte nur ein Termin.
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Antwort #11 - 26.12.2017 um 19:56:33
 
Das lustige ist, das ich theoretisch mit allen Unterlagen durch war. Die Legalisierung der Urkunde kam nachdem ich alles abgegeben hatte und während ich auf den Termin für diese Legalisierung warte, kam plötzlich dieser Brief von der Botschaft... dass ich nicht in der Finanziellen Lage wäre ?!?

Deutsch Test hat sie bereits bestanden im September 2017.
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Antwort #12 - 26.12.2017 um 20:00:04
 
Die taskira wurde bereits nach Kabul geschickt via Standesamt und laut Standesamt waren alle Urkunden in Ordnung. Jedoch sind die Unterlagen nun beim Oberlandesgericht und diese überprüfen nochmals?! ABER erst wenn alle Unterlagen ( heißt , Legalisierung von geburtsbescheinigung) vorliegt.
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Antwort #13 - 28.12.2017 um 08:43:30
 
Ilyaz201821 schrieb am 26.12.2017 um 20:00:04:
Jedoch sind die Unterlagen nun beim Oberlandesgericht und diese überprüfen nochmals?

Das Standesamt prüft die Voraussetzungen für die Eheschliessung, dazu gehören in D auch Ehefähigkeitzszeignisse.
Deine Verlobte hat keines, dafür braucht sie die Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des EFZ, und diese Befreiung gibt das OLG.


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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #14 - 28.12.2017 um 22:38:15
 
Ich habe gelesen, dass ich einen Monat Zeit habe gegen die Ablehnung einen Widerspruch einzulegen. Remonstration! Ich habe leider weder Erfahrung noch habe ich sowas geschrieben gehabt. Schreibt man einfach eine E-Mail aus meiner Sichtweise, weshalb ich Bzw meine Verlobte mit der Ablehnung nicht einverstanden bin/ist ? Hoffe jemand hat Erfahrung und kann mir weiterhelfen! Danke!

Übrigens die im Internet findet man mein Problem zahlreich, dass man einfach keinen Termin in Teheran bei der deutschen Botschaft bekommt und alles korrupt ist...
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