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Einbürgerung, Ehegattennachzug, etc. (Gelesen: 7.582 mal)
MasterCube
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/französisch
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22.12.2017 um 00:13:33
 
Hallo liebe Forummitglieder,
ich habe vor meine zukünftige zu heiraten. Hierbei stellen sich mir aber für unser weiteres Zusammenleben eine Fragen
Sie, Jamaikanerin in Jamaika lebend (25) und ich (30) deutsche und französische Staatsbürgerschaft lebe in Deutschland und arbeite dort auch.

Sind meine im Internet gefundenen Informationen korrekt, das Sie beim Ehegattennachzugsvisa keinen A1 Test nachweisen muss da ich die französische Staatsangehörigkeit besitze (logischerweise beim Visaformular und bei der Heirat den französischen Pass verwenden nehme ich an?)

Abgesehen von dem ganzen Visakram habe ich noch andere Fragen.
Natürlich möchte ich meine zukünftige so gut es geht einbürgern.
Ich habe gesehen es gibt Integrations- und auch Sprachkurse.
Während dieser Zeit ist es meiner zukünftigen nicht möglich zu arbeiten, Sie muss ja ersteinmal die Sprache lernen. Sie lernt schon relativ schnell da mache ich mir eigentlich nicht viel sorgen.

Meine Frage nun hat Sie anrecht auf Harz IV, Sozialhilfe, Wohngeld, Integrationsförderung?
Habe diese Worte einfach mal hingeknallt, habe leider absolut keine Ahnung da ich in meinem Leben nicht eine Woche arbeitslos war und mir alle behörden bis auf Finanzamt eigentlich fremd sind.
Verdiene ca. 2000 € Netto im Monat. Mache mir irgendwie nur ein wenig Sorgen um das finanzielle da ich dann ja für 2 aufkommen muss und auch in eine größere Wohnung ziehen muss...

Irgendwelche Ratschläge???
Vielen Dank schon mal
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blubb


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Antwort #1 - 22.12.2017 um 01:57:18
 
MasterCube schrieb am 22.12.2017 um 00:13:33:
Sind meine im Internet gefundenen Informationen korrekt, das Sie beim Ehegattennachzugsvisa keinen A1 Test nachweisen muss da ich die französische Staatsangehörigkeit besitze


Hallo, korrekt. Du übst, selbst als Franzose mit zugleich deutscher Staatsangehörigkeit, hier in DEU Deine Freizügigkeit aus.

MasterCube schrieb am 22.12.2017 um 00:13:33:
(logischerweise beim Visaformular und bei der Heirat den französischen Pass verwenden nehme ich an?)


Nein. Allerdings bei der Beantragung des einfachen Einreisevisums für Deine freizügigkeitsberechtigte Ehefrau auch (=zusätzlich) Deinen französischen Pass vorweisen.

Was die Ansprüche auf staatliche Transferleistungen angeht, bin ich kein Experte.
Deine Frau hat, mit Dir ja in einer Bedarfsgemeinschaft lebend, grundsätzlich im gleichen Umfang darauf Anspruch wie Du, also vollen Anspruch.
Ich denke allerdings, dass Ihr mit 2000 EUR netto/Monat zumindest da raus seid.
Bei Wohngeld könnte es vielleicht anders aussehen.
Aber das werden Dir hier Foristen mit mehr Ahnung in diesem Bereich sicherlich beantworten.

Integrationsförderung gibt es insofern, dass die Kurse grundsätzlich schon preiswert (weil subventioniert) sind und im Erfolgsfall auf Antrag die Rückerstattung der halben Gesamt-Kursgebühren erfolgt.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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lottchen
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Antwort #2 - 22.12.2017 um 09:16:43
 
Warum sollte wenn die Freizügigkeit tatsächlich gilt jemand zum Integrationskurs verpflichtet werden?
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okatomy
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Antwort #3 - 22.12.2017 um 09:48:17
 
Also als Ehepaar mit 2000 Netto was nach Lohnsteuerklasse Änderung bei dir auf 3 auf ca. 2300 Netto anwächst seit Ihr ziemlich sicher aus allen klassischen Sozialleistungen raus.

Deiner Frau bist du vorrangig vor dem Steuerzahler zum LU verpflichtet, klar bedeutet das Einschnitte wenn man vorher gewöhnt war sich von dieser Summe nur selbst versorgen zu müssen, dennoch ist es weit mehr als was Harz4 Bezieher pro Monat zur Verfügung haben.

Um ganz sicher zu gehen benutze einen der zahlreiche Harz4 Rechner im Internet.
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Antwort #4 - 22.12.2017 um 10:42:49
 
MasterCube schrieb am 22.12.2017 um 00:13:33:
Meine Frage nun hat Sie anrecht auf Harz IV, Sozialhilfe, Wohngeld, Integrationsförderung?

Entweder Hartz 4 oder Wohngeld
Sozialhilfe nicht, da sie wahrscheinlich erwerbsfähig ist.
Ob ihr Anspruch auf ergänzende Leistungen zu deinem Einkommen habt (weil dann Ehepaar), kann man jetzt nicht sagen.
Also: Nicht sie hätte evtl. Anspruch, sondern ihr beide als Ehepaar, falls dein Einkommen/Vermögen nicht ausreicht für beide.
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Antwort #5 - 22.12.2017 um 12:43:14
 
MasterCube schrieb am 22.12.2017 um 00:13:33:
Natürlich möchte ich meine zukünftige so gut es geht einbürgern.

Darüber solltest Du Dir heute noch nicht den Kopf zerbrechen, denn ohne einen entsprechenden Voraufenthalt und befriedigende deutsche Sprachkenntnisse ist
eine Einbürgerung zunächst kein Thema.
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Antwort #6 - 22.12.2017 um 13:45:29
 
MasterCube schrieb am 22.12.2017 um 00:13:33:
ich habe vor meine zukünftige zu heiraten.

Wo wollt ihr denn heiraten? In welchem Staat? Und wann ungefähr? Schon mal überlegt?
War deine Zukünftige schon mal in D? Oder du in Jamaika?
Bevor es überhaupt einen Ehegattennachzug gibt, müsst ihr (korrekt) verheiratet sein.
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Antwort #7 - 23.12.2017 um 21:58:00
 
Heiraten wenn dann in Jamaika. Ist einfacher denke ich.
Das man korrekt verheiratet sein muss ist mir bewusst. Auf der Website der deutschen Botschaft steht genau die Vorgehensweise und was benötigt wird damit die Ehe in Deutschland gültig ist.
Nein sie war noch nie in Deutschland, Sie kommt jetzt aber bald, sofern das Schengen-Besuchervisum erteilt wird. Versuchen noch möglichst viele Dokumente zusammen zu tragen die die Rückkehrbereitschaft belegen, da ohne es denke ich unmöglich ist das Visum zu bekommen.

Ja ich bin schon seid meinem 24 Lebensjahr jedes Jahr mehrere Monate in Jamaika Laut lachend
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Antwort #8 - 24.12.2017 um 11:27:41
 
MasterCube schrieb am 23.12.2017 um 21:58:00:
Heiraten wenn dann in Jamaika.

Ok., aber warum machst du dir jetzt schon Gedanken um Ehegattennachzug, Sprachkurs und Einbürgerung und ob die Kohle reicht?
Es klingt, als würdest du ungeordnet ins neue Leben stolpern.

MasterCube schrieb am 23.12.2017 um 21:58:00:
Sie kommt jetzt aber bald, sofern das Schengen-Besuchervisum erteilt wird

Achso. Danke für die Info. Die ist jetzt neu.




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Antwort #9 - 24.12.2017 um 22:40:47
 
Wieso ungeordnet ins Leben steuern=?
Ich erkundige mich lediglich was für behördlicher Kram auf mich zu kommen würde. Ich hatte noch nie was mit Behördern noch nie wirklich was zu tun, deshalb wohl die natürliche Abneigung dagegen und das Bedürfnis die Vorgänge die dann wohl unvermeidlich sind besser zu verstehen.
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Antwort #10 - 25.12.2017 um 11:52:36
 
MasterCube schrieb am 24.12.2017 um 22:40:47:
Wieso ungeordnet ins Leben steuern=? 

Sorry, weil du *hinten* anfängst.
Ansonsten Antwort #4
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Antwort #11 - 25.12.2017 um 13:26:00
 
MasterCube schrieb am 24.12.2017 um 22:40:47:
Ich erkundige mich lediglich was für behördlicher Kram auf mich zu kommen würde.

MasterCube schrieb am 23.12.2017 um 21:58:00:
Heiraten wenn dann in Jamaika.

Dann solltet Ihr kontinuierlich, Schritt für Schritt vorgehen und Dich/Ihr Euch zunächst bei dem jamaikanischen Standesamt erkundigen, welche Voraussetzungen dort für eine Eheschließung zu erfüllen sind und welche Dokumente dafür beigebracht werden müssen.

Die Beschaffung der notwendigen Papiere, Übersetzungen und Beglaubigungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Das erfahrt Ihr alles bei der Behörde (Standesamt ?), bei welcher die Eheschließung stattfinden soll.
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Antwort #12 - 25.12.2017 um 14:09:19
 
Diese Informationen habe ich schon.
Ist bei der Botschaftswebsite in einem pdf schön übersichtlich zusammen gefasst.

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Antwort #13 - 25.12.2017 um 14:49:04
 
Aber danke für den Hinweis =)
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Antwort #14 - 25.12.2017 um 14:49:54
 
MasterCube schrieb am 23.12.2017 um 21:58:00:
Versuchen noch möglichst viele Dokumente zusammen zu tragen die die Rückkehrbereitschaft belegen, da ohne es denke ich unmöglich ist das Visum zu bekommen.

Stimmt. Damit geht es los.
Zuerst mal ein Schengen-Visum beantragen.
Wenn sie das hat, nach D kommen.
Dann wieder ausreisen nach J.
Dann Eheschließung in J vorbereiten.
Dann heiraten in J.
Dann FZF-Visum nach D beantragen.
Dann nach D als Ehefrau einreisen.
----------------
Erst dann stellen sich die Fragen nach Sprachkurs, Sozialleistungen und späterer evtl. Einbürgerung. Diese Fragen hast du hier aber zuerst gestellt. Von Schengen-Visum war da nicht die Rede.

Das meine ich mit den wichtigen Schritten in richtiger Reihenfolge.
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Antwort #15 - 25.12.2017 um 16:32:19
 
KaGe schrieb am 25.12.2017 um 14:49:54:
Stimmt. Damit geht es los.
Zuerst mal ein Schengen-Visum beantragen.
Wenn sie das hat, nach D kommen.
Dann wieder ausreisen nach J.
Dann Eheschließung in J vorbereiten.
Dann heiraten in J.
Dann FZF-Visum nach D beantragen.
Dann nach D als Ehefrau einreisen.

Wenn die Ehe in Deutschland gelebt werden soll, dann kommt alternativ auch ein Visum zur Eheschließung in DE in Betracht und ist ggf. günstiger, weil
1. die Rückkehrbereitschaft nicht glaubhaft gemacht werden muss,
2. sie nach der Hochzeit in DE gleich bleiben könnte, eine Rückreise entfällt,
3. weniger Urkunden vorbeglaubigt und legalisiert werden müssten,

Voraussetzung ist eine abgeschlossene Eheanmeldung beim dt. Standesamt.
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Antwort #16 - 29.12.2017 um 18:48:11
 
Entschuldigung, dass ich nachhake, aber aus welchem Grund sollte ohne weiteres das A1-Zertifikat entbehrlich sein?

Der TS ist Deutscher, ob er noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzt, spielt idR keine Rolle. Korrigiert mich gerne, wenn ich falsch liege, aber dazu fällt mir keine Rechtsgrundlage ein...  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #17 - 30.12.2017 um 22:13:45
 
Jojo2015I schrieb am 29.12.2017 um 18:48:11:
Der TS ist Deutscher, ob er noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzt, spielt idR keine Rolle.


Man kann auch als (auch) Deutscher in Deutschland EU-freizügigkeit ausüben ... und dann spielt es sehr wohl eine Rolle, dann dann kommt nicht das AufenthG zum Tragen, sondern das Freizügigkeitsgesetz.

Ob er allerdings Freizügigekeit tatsächlich ausübt, ist eine andere Frage, die m.E. bsiher hier nicht abschliessend geklärt ist.
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Antwort #18 - 01.01.2018 um 18:31:53
 
Eben. Das ist aber nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme. Stichwort „Rückkehrer“.

Ist aber aktuell hier recht abwegig, da der TS bisher nicht einmal verheiratet ist, keine Rede vom nachhaltigen Gebrauch der Freizügigkeit im EU-Ausland ist...

mir erschließt sich daher nicht, wieso die Frage, ob A1 entbehrlich ist, einfach mal so mit „ja“ beantwortet wurde...
Verwirrt hier mehr, als dass es hilft. unentschlossen
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Antwort #19 - 02.01.2018 um 10:55:29
 
Jojo2015I schrieb am 01.01.2018 um 18:31:53:
Eben. Das ist aber nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme. Stichwort „Rückkehrer“.

Nicht nur Rückkehrer.
Siehe AVV zum Freizügigkeitsgesetz 1.4.1 bis 1.4.3
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_03022016_MI12100972....
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Antwort #20 - 02.01.2018 um 11:12:07
 
Jojo2015I schrieb am 01.01.2018 um 18:31:53:
da der TS bisher nicht einmal verheiratet ist,

Ich stimme zu. Er sollte zunächst einmal seine Zukünftige heiraten.
Dann, je nachdem, wo das gemacht wird, ergeben sich weitere Schritte (evtl. Fragen hierzu).

Sie kommt jetzt aber bald, sofern das Schengen-Besuchervisum erteilt wird.
das ist die aktuelle Idee-
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Antwort #21 - 03.01.2018 um 00:00:53
 
Puh also eigentlich hat sich das Thema Schengen erstmal erledigt, da Rückkehrbereitschaft ohne Arbeit und Kinder sehr gering ist... Deshalb der Plan jetzt das Visum zur Eheschließung zu beantragen.

Voraussetzung bei der Botschaft ist laut Website aber der A1

Braucht Sie den jetzt oder nicht. Habe den Gesetzestext zwar gelesen aber vielleicht mag mir nochmal jemand bitte helfen bin irgendwie zu befangen gerade
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Antwort #22 - 03.01.2018 um 00:08:19
 
Hab den Gesetzestext jetzt nochmal gelesen. Ich bin seid Sommer 2016 noch in Tschechien (Prag) zwecks einer MPU/Führerschein Geschichte gemeldet. Allerdings in Deutschland nicht abgemeldet also quasi Doppelmeldung.

Könnte das was helfen ?
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Antwort #23 - 03.01.2018 um 01:07:22
 
MasterCube schrieb am 03.01.2018 um 00:00:53:
Deshalb der Plan jetzt das Visum zur Eheschließung zu beantragen.
Voraussetzung bei der Botschaft ist laut Website aber der A1

Braucht Sie den jetzt oder nicht. Habe den Gesetzestext zwar gelesen aber vielleicht mag mir nochmal jemand bitte helfen bin irgendwie zu befangen gerade

Wie kommst Du dazu, den Inhalt der Webseite der Botschaft anzuzweifeln?

JA, sie braucht A1 für ein Visum zur Eheschließung
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-des-auswaertigen-amts...
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Antwort #24 - 03.01.2018 um 01:23:50
 
Visahandbuch des Auswärtigen Amtes:
Eheschließung bei anschließendem Daueraufenthalt

5. Eheschließung mit einem Unionsbürger
.
.
Allerdings ist in diesen Fällen auf einen Sprachnachweis zu verzichten (vgl. § 30 Abs. 1 S. 3 Ziff. 4 AufenthG).

Ob der Fragesteller mit seiner Doppelstaatsbürgerschaft als Unionsbürger zu behandeln ist, muss er in der Verwaltungsvorschrift selber nachschlagen.   
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Antwort #25 - 03.01.2018 um 07:03:41
 
Wenn du in Tschechien lebst, dann soll deine Verlobte ein Visum für Tschechien beantragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #26 - 03.01.2018 um 07:09:13
 
Ich glaube kaum, dass der TS in Tchechien lebt, sondern ausschließlich dort gemeldet ist, um die Problematik beim der MPU zu „erleichtern“.  hä?
Korrigier mich gerne, aber es liest sich nicht so...
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Antwort #27 - 03.01.2018 um 08:03:49
 
Soll Tschechien feststellen.

Finde die ganze Diskussion ziemlich schwierig weil null Informationen erteilt werden. Also abgesehen von der Doppelstaatsangehörigkeit gibt's keine Information über innereuropäische Voraufenthalte.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #28 - 03.01.2018 um 09:40:11
 
Nein es gibt keinerlei innereuropäische Voraufenthalte. Und ja korrekt die Meldung in Tschechien existiert nur wegen der MPU
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Antwort #29 - 03.01.2018 um 10:43:43
 
MasterCube schrieb am 03.01.2018 um 09:40:11:
Nein es gibt keinerlei innereuropäische Voraufenthalte. Und ja korrekt die Meldung in Tschechien existiert nur wegen der MPU 


Ich würd hier nicht auf die EU-Freizügigkeit bestehen und sie soll A1 machen. Der Wohnsitz in Tschechien ist offensichtlich eine Scheinwohnsitz, weil der TS in Deutschland ohne deutsche Fahrelaubnis fährt.  Kommt es zur Prüfung durch die Behörden fällt der ganze Schwindel auf.
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