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Einbürgerung, Ehegattennachzug, etc. (Gelesen: 7.461 mal)
HeFi
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Antwort #15 - 25.12.2017 um 16:32:19
 
KaGe schrieb am 25.12.2017 um 14:49:54:
Stimmt. Damit geht es los.
Zuerst mal ein Schengen-Visum beantragen.
Wenn sie das hat, nach D kommen.
Dann wieder ausreisen nach J.
Dann Eheschließung in J vorbereiten.
Dann heiraten in J.
Dann FZF-Visum nach D beantragen.
Dann nach D als Ehefrau einreisen.

Wenn die Ehe in Deutschland gelebt werden soll, dann kommt alternativ auch ein Visum zur Eheschließung in DE in Betracht und ist ggf. günstiger, weil
1. die Rückkehrbereitschaft nicht glaubhaft gemacht werden muss,
2. sie nach der Hochzeit in DE gleich bleiben könnte, eine Rückreise entfällt,
3. weniger Urkunden vorbeglaubigt und legalisiert werden müssten,

Voraussetzung ist eine abgeschlossene Eheanmeldung beim dt. Standesamt.
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Jojo2015I
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Antwort #16 - 29.12.2017 um 18:48:11
 
Entschuldigung, dass ich nachhake, aber aus welchem Grund sollte ohne weiteres das A1-Zertifikat entbehrlich sein?

Der TS ist Deutscher, ob er noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzt, spielt idR keine Rolle. Korrigiert mich gerne, wenn ich falsch liege, aber dazu fällt mir keine Rechtsgrundlage ein...  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #17 - 30.12.2017 um 22:13:45
 
Jojo2015I schrieb am 29.12.2017 um 18:48:11:
Der TS ist Deutscher, ob er noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzt, spielt idR keine Rolle.


Man kann auch als (auch) Deutscher in Deutschland EU-freizügigkeit ausüben ... und dann spielt es sehr wohl eine Rolle, dann dann kommt nicht das AufenthG zum Tragen, sondern das Freizügigkeitsgesetz.

Ob er allerdings Freizügigekeit tatsächlich ausübt, ist eine andere Frage, die m.E. bsiher hier nicht abschliessend geklärt ist.
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Jojo2015I
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Antwort #18 - 01.01.2018 um 18:31:53
 
Eben. Das ist aber nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme. Stichwort „Rückkehrer“.

Ist aber aktuell hier recht abwegig, da der TS bisher nicht einmal verheiratet ist, keine Rede vom nachhaltigen Gebrauch der Freizügigkeit im EU-Ausland ist...

mir erschließt sich daher nicht, wieso die Frage, ob A1 entbehrlich ist, einfach mal so mit „ja“ beantwortet wurde...
Verwirrt hier mehr, als dass es hilft. unentschlossen
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mgb
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Antwort #19 - 02.01.2018 um 10:55:29
 
Jojo2015I schrieb am 01.01.2018 um 18:31:53:
Eben. Das ist aber nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme. Stichwort „Rückkehrer“.

Nicht nur Rückkehrer.
Siehe AVV zum Freizügigkeitsgesetz 1.4.1 bis 1.4.3
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_03022016_MI12100972....
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Antwort #20 - 02.01.2018 um 11:12:07
 
Jojo2015I schrieb am 01.01.2018 um 18:31:53:
da der TS bisher nicht einmal verheiratet ist,

Ich stimme zu. Er sollte zunächst einmal seine Zukünftige heiraten.
Dann, je nachdem, wo das gemacht wird, ergeben sich weitere Schritte (evtl. Fragen hierzu).

Sie kommt jetzt aber bald, sofern das Schengen-Besuchervisum erteilt wird.
das ist die aktuelle Idee-
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Antwort #21 - 03.01.2018 um 00:00:53
 
Puh also eigentlich hat sich das Thema Schengen erstmal erledigt, da Rückkehrbereitschaft ohne Arbeit und Kinder sehr gering ist... Deshalb der Plan jetzt das Visum zur Eheschließung zu beantragen.

Voraussetzung bei der Botschaft ist laut Website aber der A1

Braucht Sie den jetzt oder nicht. Habe den Gesetzestext zwar gelesen aber vielleicht mag mir nochmal jemand bitte helfen bin irgendwie zu befangen gerade
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Antwort #22 - 03.01.2018 um 00:08:19
 
Hab den Gesetzestext jetzt nochmal gelesen. Ich bin seid Sommer 2016 noch in Tschechien (Prag) zwecks einer MPU/Führerschein Geschichte gemeldet. Allerdings in Deutschland nicht abgemeldet also quasi Doppelmeldung.

Könnte das was helfen ?
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Antwort #23 - 03.01.2018 um 01:07:22
 
MasterCube schrieb am 03.01.2018 um 00:00:53:
Deshalb der Plan jetzt das Visum zur Eheschließung zu beantragen.
Voraussetzung bei der Botschaft ist laut Website aber der A1

Braucht Sie den jetzt oder nicht. Habe den Gesetzestext zwar gelesen aber vielleicht mag mir nochmal jemand bitte helfen bin irgendwie zu befangen gerade

Wie kommst Du dazu, den Inhalt der Webseite der Botschaft anzuzweifeln?

JA, sie braucht A1 für ein Visum zur Eheschließung
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-des-auswaertigen-amts...
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Antwort #24 - 03.01.2018 um 01:23:50
 
Visahandbuch des Auswärtigen Amtes:
Eheschließung bei anschließendem Daueraufenthalt

5. Eheschließung mit einem Unionsbürger
.
.
Allerdings ist in diesen Fällen auf einen Sprachnachweis zu verzichten (vgl. § 30 Abs. 1 S. 3 Ziff. 4 AufenthG).

Ob der Fragesteller mit seiner Doppelstaatsbürgerschaft als Unionsbürger zu behandeln ist, muss er in der Verwaltungsvorschrift selber nachschlagen.   
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Antwort #25 - 03.01.2018 um 07:03:41
 
Wenn du in Tschechien lebst, dann soll deine Verlobte ein Visum für Tschechien beantragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #26 - 03.01.2018 um 07:09:13
 
Ich glaube kaum, dass der TS in Tchechien lebt, sondern ausschließlich dort gemeldet ist, um die Problematik beim der MPU zu „erleichtern“.  hä?
Korrigier mich gerne, aber es liest sich nicht so...
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Antwort #27 - 03.01.2018 um 08:03:49
 
Soll Tschechien feststellen.

Finde die ganze Diskussion ziemlich schwierig weil null Informationen erteilt werden. Also abgesehen von der Doppelstaatsangehörigkeit gibt's keine Information über innereuropäische Voraufenthalte.
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Antwort #28 - 03.01.2018 um 09:40:11
 
Nein es gibt keinerlei innereuropäische Voraufenthalte. Und ja korrekt die Meldung in Tschechien existiert nur wegen der MPU
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Antwort #29 - 03.01.2018 um 10:43:43
 
MasterCube schrieb am 03.01.2018 um 09:40:11:
Nein es gibt keinerlei innereuropäische Voraufenthalte. Und ja korrekt die Meldung in Tschechien existiert nur wegen der MPU 


Ich würd hier nicht auf die EU-Freizügigkeit bestehen und sie soll A1 machen. Der Wohnsitz in Tschechien ist offensichtlich eine Scheinwohnsitz, weil der TS in Deutschland ohne deutsche Fahrelaubnis fährt.  Kommt es zur Prüfung durch die Behörden fällt der ganze Schwindel auf.
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