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Einbürgerung, Ehegattennachzug, etc. (Gelesen: 7.460 mal)
MasterCube
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/französisch
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22.12.2017 um 00:13:33
 
Hallo liebe Forummitglieder,
ich habe vor meine zukünftige zu heiraten. Hierbei stellen sich mir aber für unser weiteres Zusammenleben eine Fragen
Sie, Jamaikanerin in Jamaika lebend (25) und ich (30) deutsche und französische Staatsbürgerschaft lebe in Deutschland und arbeite dort auch.

Sind meine im Internet gefundenen Informationen korrekt, das Sie beim Ehegattennachzugsvisa keinen A1 Test nachweisen muss da ich die französische Staatsangehörigkeit besitze (logischerweise beim Visaformular und bei der Heirat den französischen Pass verwenden nehme ich an?)

Abgesehen von dem ganzen Visakram habe ich noch andere Fragen.
Natürlich möchte ich meine zukünftige so gut es geht einbürgern.
Ich habe gesehen es gibt Integrations- und auch Sprachkurse.
Während dieser Zeit ist es meiner zukünftigen nicht möglich zu arbeiten, Sie muss ja ersteinmal die Sprache lernen. Sie lernt schon relativ schnell da mache ich mir eigentlich nicht viel sorgen.

Meine Frage nun hat Sie anrecht auf Harz IV, Sozialhilfe, Wohngeld, Integrationsförderung?
Habe diese Worte einfach mal hingeknallt, habe leider absolut keine Ahnung da ich in meinem Leben nicht eine Woche arbeitslos war und mir alle behörden bis auf Finanzamt eigentlich fremd sind.
Verdiene ca. 2000 € Netto im Monat. Mache mir irgendwie nur ein wenig Sorgen um das finanzielle da ich dann ja für 2 aufkommen muss und auch in eine größere Wohnung ziehen muss...

Irgendwelche Ratschläge???
Vielen Dank schon mal
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.12.2017 um 01:57:18
 
MasterCube schrieb am 22.12.2017 um 00:13:33:
Sind meine im Internet gefundenen Informationen korrekt, das Sie beim Ehegattennachzugsvisa keinen A1 Test nachweisen muss da ich die französische Staatsangehörigkeit besitze


Hallo, korrekt. Du übst, selbst als Franzose mit zugleich deutscher Staatsangehörigkeit, hier in DEU Deine Freizügigkeit aus.

MasterCube schrieb am 22.12.2017 um 00:13:33:
(logischerweise beim Visaformular und bei der Heirat den französischen Pass verwenden nehme ich an?)


Nein. Allerdings bei der Beantragung des einfachen Einreisevisums für Deine freizügigkeitsberechtigte Ehefrau auch (=zusätzlich) Deinen französischen Pass vorweisen.

Was die Ansprüche auf staatliche Transferleistungen angeht, bin ich kein Experte.
Deine Frau hat, mit Dir ja in einer Bedarfsgemeinschaft lebend, grundsätzlich im gleichen Umfang darauf Anspruch wie Du, also vollen Anspruch.
Ich denke allerdings, dass Ihr mit 2000 EUR netto/Monat zumindest da raus seid.
Bei Wohngeld könnte es vielleicht anders aussehen.
Aber das werden Dir hier Foristen mit mehr Ahnung in diesem Bereich sicherlich beantworten.

Integrationsförderung gibt es insofern, dass die Kurse grundsätzlich schon preiswert (weil subventioniert) sind und im Erfolgsfall auf Antrag die Rückerstattung der halben Gesamt-Kursgebühren erfolgt.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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lottchen
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Antwort #2 - 22.12.2017 um 09:16:43
 
Warum sollte wenn die Freizügigkeit tatsächlich gilt jemand zum Integrationskurs verpflichtet werden?
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.12.2017 um 09:48:17
 
Also als Ehepaar mit 2000 Netto was nach Lohnsteuerklasse Änderung bei dir auf 3 auf ca. 2300 Netto anwächst seit Ihr ziemlich sicher aus allen klassischen Sozialleistungen raus.

Deiner Frau bist du vorrangig vor dem Steuerzahler zum LU verpflichtet, klar bedeutet das Einschnitte wenn man vorher gewöhnt war sich von dieser Summe nur selbst versorgen zu müssen, dennoch ist es weit mehr als was Harz4 Bezieher pro Monat zur Verfügung haben.

Um ganz sicher zu gehen benutze einen der zahlreiche Harz4 Rechner im Internet.
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KaGe
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Antwort #4 - 22.12.2017 um 10:42:49
 
MasterCube schrieb am 22.12.2017 um 00:13:33:
Meine Frage nun hat Sie anrecht auf Harz IV, Sozialhilfe, Wohngeld, Integrationsförderung?

Entweder Hartz 4 oder Wohngeld
Sozialhilfe nicht, da sie wahrscheinlich erwerbsfähig ist.
Ob ihr Anspruch auf ergänzende Leistungen zu deinem Einkommen habt (weil dann Ehepaar), kann man jetzt nicht sagen.
Also: Nicht sie hätte evtl. Anspruch, sondern ihr beide als Ehepaar, falls dein Einkommen/Vermögen nicht ausreicht für beide.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 22.12.2017 um 12:43:14
 
MasterCube schrieb am 22.12.2017 um 00:13:33:
Natürlich möchte ich meine zukünftige so gut es geht einbürgern.

Darüber solltest Du Dir heute noch nicht den Kopf zerbrechen, denn ohne einen entsprechenden Voraufenthalt und befriedigende deutsche Sprachkenntnisse ist
eine Einbürgerung zunächst kein Thema.
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KaGe
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Antwort #6 - 22.12.2017 um 13:45:29
 
MasterCube schrieb am 22.12.2017 um 00:13:33:
ich habe vor meine zukünftige zu heiraten.

Wo wollt ihr denn heiraten? In welchem Staat? Und wann ungefähr? Schon mal überlegt?
War deine Zukünftige schon mal in D? Oder du in Jamaika?
Bevor es überhaupt einen Ehegattennachzug gibt, müsst ihr (korrekt) verheiratet sein.
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MasterCube
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Antwort #7 - 23.12.2017 um 21:58:00
 
Heiraten wenn dann in Jamaika. Ist einfacher denke ich.
Das man korrekt verheiratet sein muss ist mir bewusst. Auf der Website der deutschen Botschaft steht genau die Vorgehensweise und was benötigt wird damit die Ehe in Deutschland gültig ist.
Nein sie war noch nie in Deutschland, Sie kommt jetzt aber bald, sofern das Schengen-Besuchervisum erteilt wird. Versuchen noch möglichst viele Dokumente zusammen zu tragen die die Rückkehrbereitschaft belegen, da ohne es denke ich unmöglich ist das Visum zu bekommen.

Ja ich bin schon seid meinem 24 Lebensjahr jedes Jahr mehrere Monate in Jamaika Laut lachend
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Antwort #8 - 24.12.2017 um 11:27:41
 
MasterCube schrieb am 23.12.2017 um 21:58:00:
Heiraten wenn dann in Jamaika.

Ok., aber warum machst du dir jetzt schon Gedanken um Ehegattennachzug, Sprachkurs und Einbürgerung und ob die Kohle reicht?
Es klingt, als würdest du ungeordnet ins neue Leben stolpern.

MasterCube schrieb am 23.12.2017 um 21:58:00:
Sie kommt jetzt aber bald, sofern das Schengen-Besuchervisum erteilt wird

Achso. Danke für die Info. Die ist jetzt neu.




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MasterCube
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Antwort #9 - 24.12.2017 um 22:40:47
 
Wieso ungeordnet ins Leben steuern=?
Ich erkundige mich lediglich was für behördlicher Kram auf mich zu kommen würde. Ich hatte noch nie was mit Behördern noch nie wirklich was zu tun, deshalb wohl die natürliche Abneigung dagegen und das Bedürfnis die Vorgänge die dann wohl unvermeidlich sind besser zu verstehen.
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Antwort #10 - 25.12.2017 um 11:52:36
 
MasterCube schrieb am 24.12.2017 um 22:40:47:
Wieso ungeordnet ins Leben steuern=? 

Sorry, weil du *hinten* anfängst.
Ansonsten Antwort #4
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Antwort #11 - 25.12.2017 um 13:26:00
 
MasterCube schrieb am 24.12.2017 um 22:40:47:
Ich erkundige mich lediglich was für behördlicher Kram auf mich zu kommen würde.

MasterCube schrieb am 23.12.2017 um 21:58:00:
Heiraten wenn dann in Jamaika.

Dann solltet Ihr kontinuierlich, Schritt für Schritt vorgehen und Dich/Ihr Euch zunächst bei dem jamaikanischen Standesamt erkundigen, welche Voraussetzungen dort für eine Eheschließung zu erfüllen sind und welche Dokumente dafür beigebracht werden müssen.

Die Beschaffung der notwendigen Papiere, Übersetzungen und Beglaubigungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Das erfahrt Ihr alles bei der Behörde (Standesamt ?), bei welcher die Eheschließung stattfinden soll.
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MasterCube
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Antwort #12 - 25.12.2017 um 14:09:19
 
Diese Informationen habe ich schon.
Ist bei der Botschaftswebsite in einem pdf schön übersichtlich zusammen gefasst.

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MasterCube
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Antwort #13 - 25.12.2017 um 14:49:04
 
Aber danke für den Hinweis =)
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Antwort #14 - 25.12.2017 um 14:49:54
 
MasterCube schrieb am 23.12.2017 um 21:58:00:
Versuchen noch möglichst viele Dokumente zusammen zu tragen die die Rückkehrbereitschaft belegen, da ohne es denke ich unmöglich ist das Visum zu bekommen.

Stimmt. Damit geht es los.
Zuerst mal ein Schengen-Visum beantragen.
Wenn sie das hat, nach D kommen.
Dann wieder ausreisen nach J.
Dann Eheschließung in J vorbereiten.
Dann heiraten in J.
Dann FZF-Visum nach D beantragen.
Dann nach D als Ehefrau einreisen.
----------------
Erst dann stellen sich die Fragen nach Sprachkurs, Sozialleistungen und späterer evtl. Einbürgerung. Diese Fragen hast du hier aber zuerst gestellt. Von Schengen-Visum war da nicht die Rede.

Das meine ich mit den wichtigen Schritten in richtiger Reihenfolge.
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