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Studium weiterführen ohne Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 3.733 mal)
der abgeschobene Student
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i4a rocks!


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21.12.2017 um 14:49:07
 
Hallo liebe Leute,

ich studiere seit 2012 in Deutschland. Meine Antrag auf Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis wurde abgelehnt, da ich durchschnittliche Studiendauer mehr als 3 Semester überschritten habe. Deswegen habe ich freiwillig von Deutschland ausgereist um die voraussichtliche Abschibungsmaßnahmen zu verhindern. Ich bin gerade im 11. Semester und brauche nur 2 Semester noch um meine Studium zu beenden(Außer Praktikum, da ich es auch im Ausland machen kann). Ich habe letzte Woche ein Antrag auf Multi-Schengenvisum für einen Jahr beantragt damit ich miene restliche Klausuren schreiben kann. Wie schätzt ihr meine Chance ein um das Visum zu bekommen?
Oder gibt es irgendwelche Möglichkeiten um mein Studium abzuschließen?
Ich brauche euren Rat!
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DerRalf
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Antwort #1 - 21.12.2017 um 14:55:46
 
Nun ob du das Visum bekommst kann hier keiner sagen. Wir wissen ja nicht was du eingereicht hast an Unterlagen. Wie beweißt du z.B. deine finanzielle Leistungsfähigkeit? Wie machst du deine Rückkehrbereitschaft glaubhaft?

Da du Student bist, dürftest du wahrscheinlich nicht über genug Finanzen verfügen oder liegt eine Verpflichtungserklärung vor?

Zur Rückkehrbereitschaft: Einen Job wirst du ja nicht haben im Heimatland gehe ich mal von aus. Wie sieht es mit familärer Verwurzelung aus?

Um welches Heimatland handelt es sich den?

Also ein bißchen mehr Auskunft wäre schon erforderlich.
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der abgeschobene Student
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 21.12.2017 um 15:16:32
 
Ich bin von meiner Eltern finanziert als Nachweis haben wir ihre Einkommen, Eigentummshauser(in der Türkei)und ein Bank Account mit ca. 10.000€ gezeigt.
Ich habe türkische Staatsbürgerschaft.
Als Unterkunft habe ich Hotels gebucht während der Prüfungszeitraum.
ja, einen Job habe ich leider nicht.
Zur Rückkehrbereitschaft kann ich sagen, dass ich schon nach meiner 7 Jährige Aufenthalt freiwillig ausgereist habe also nicht abgeschoben.  Ich weiss es aber nicht ob es ein Vorteil oder Nachteil ist.

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DerRalf
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Antwort #3 - 21.12.2017 um 15:53:16
 
Und was hast du als Anlass für das Schengenvisa angegeben? Weil so Sachen wie Geschäftsreisen, Messebesuch, Besuch von Familienangehörigen oder Bekannten, touristische Reise usw. trifft ja alles nicht zu.

Nun ob das Einkommen deiner Eltern und die Eigentumshäuser deiner Eltern berücksichtigt werden zur Leistungsfähigkeit kann ich nicht sagen. Auf dem Merkblatt der AV in der Türkei steht eigene Mittel. Ist es den dein Bankkonto? Ob die Mittel deiner Eltern berücksichtigt werden können, wird vielleicht ein entsprechender Experte beantworten.

Naja du bist zurückgekehrt. Das ist schon mal positiv denke ich. Aber ich denke das wird nicht ausreichen. Mein Eindruck.
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der abgeschobene Student
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Antwort #4 - 21.12.2017 um 16:18:17
 
Als Anlass habe ich "Kultur" angegeben. Es ist nicht mein Bankkonto.

Übrigens habe ich eine deutsche Freundin die ich nach meinem Studium heiraten möchte. Das können wir auch jetzt tun. Aber ich weiss nicht ob die Botschaft es als Scheinehe beurteilt. Als Nachweis haben wir Whats App Gespräche vor einem Jahr und ich glaube dass es sehr lange dauert ein Antrag auf Familienzusammenführung. Würde es vielleicht auch eine Möglichkeit sein?

Ich weiss dass ich zu viele Fragen gestellt habe um verschiedene Themen(Studium, Schengenvisum, Familienzusammenführung).
Ich wollte dass es alles in einem Topic steht.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 21.12.2017 um 18:09:08
 
DerRalf schrieb am 21.12.2017 um 15:53:16:
Ob die Mittel deiner Eltern berücksichtigt werden können, wird vielleicht ein entsprechender Experte beantworten.

Das Vermögen der Eltern kann natürlich nicht als Sicherheit dienen, denn darauf haben deutsche Behörden im Falle der Notwendigkeit doch überhaupt keinen Zugriff. Das wäre nur möglich, wenn die Eltern ihren Wohnsitz in Deutschland hätten.
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DerRalf
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Antwort #6 - 21.12.2017 um 19:06:20
 
Saxonicus schrieb am 21.12.2017 um 18:09:08:
Das Vermögen der Eltern kann natürlich nicht als Sicherheit dienen, denn darauf haben deutsche Behörden im Falle der Notwendigkeit doch überhaupt keinen Zugriff. Das wäre nur möglich, wenn die Eltern ihren Wohnsitz in Deutschland hätten.


Davon bin ich auch ausgegangen. Habe diese Ansicht wahrscheinlich nicht klar geäußert. Hab halt nur gesagt dass auf dem Merkblatt eigene Mittel steht.

Nun damit ist die Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen und es müsste abgelehnt werden, denke ich. Und ich sehe auch nicht, dass die Rückkehrbereitschaft glaubhaft gemacht worden ist.

Ob der Grund Kultur nachgewiesen wurde, wie es die AV im Merkblatt http://www.tuerkei.diplo.de/contentblob/4281624/Daten/6834282/07kulturellessport... vorschreibt, wissen wir mangels Angabe nicht.

Auch halte ich ein Multi-Entry-Visum für das weitere Studium nicht als zielführend aufgrund der 90 Tage Regelung. Da würde er ja mindestens die Hälfte eines Semesters fehlen. Ich hab zwar nie studiert, aber ich denke mir um, dass zu schaffen, muss man schonmal bei Vorlesungen anwesend sein.

Auf jeden Fall kann ich es auch nachvollziehen, dass eine Verlängerung des AT abgelehnt wurde, bei Überschreitung von 3 Semestern. Dies würde ja jetzt bedeuten mit den weiteren 2 Semestern, dass die Zeit um 5 Semester, sprich 2,5 Jahre überschritten würde. Ich sehe die Chancen für ein Visum zum weiteren Studium sehr schlecht.
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der abgeschobene Student
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Antwort #7 - 21.12.2017 um 19:23:34
 
iDATA (die offizielle Annahmestelle für Visaanträge) hat uns gesagt dass es eine Sponsorbrief von meiner Eltern reichen würde. Dann haben meine Eltern einen Sponsorbrief geschrieben in dem sie versprechen alle Kosten zu übernehmen. Ich glaube aber nicht dass sie die Gesetzte so gut auskennen.
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DerRalf
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Antwort #8 - 21.12.2017 um 19:27:06
 
der abgeschobene Student schrieb am 21.12.2017 um 19:23:34:
iDATA (die offizielle Annahmestelle für Visaanträge) hat uns gesagt dass es eine Sponsorbrief von meiner Eltern reichen würde. Dann haben meine Eltern einen Sponsorbrief geschrieben in dem sie versprechen alle Kosten zu übernehmen. Ich glaube aber nicht dass sie die Gesetzte so gut auskennen.


Hm bei dem Visum zum Studium steht das tatsächlich im Merkblatt, aber wenn es um Schengenvisa geht finde ich da nichts zu. Und es ist ja auch zu unterscheiden zwischen einem nationalen Visum (z.B. für Studium) und Schengenvisa.

Lass dich überraschen. Aber viel Hoffnung kann man dir nicht machen
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der abgeschobene Student
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Antwort #9 - 21.12.2017 um 19:33:34
 
Vielen Dank für die ausführliche Antworten.

Und ist es möglich nach einer voraussichtliche Ablehnung einen Antrag auf Familienzusammenführung? Weil ich und meine Freundin haben keine Zukunft in der Türkei wir müssen entweder heiraten und in Deutschland leben oder leider Schluss machen. Ich weiss nicht ob es ab diesem Zeitpunkt Etwas bringt. Sie ist gerade auch Studentin.
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DerRalf
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Antwort #10 - 21.12.2017 um 19:45:11
 
Ich habe es jetzt so verstanden, dass deine Freundin Deutsche ist und in Deutschland lebt. Wenn dies zutrifft, dann habt ihr zwei Möglichkeiten.

1. Visum zur Eheschließung und Daueraufenthalt in Deutschland. Hier wäre aber eine Verpflichtungserklärung notwendig. Die kann deine Freundin nicht abgeben, da sie wohl nicht als Studentin über die ausreichenden Mittel verfügt. Müsste also schon jemand anderes abgeben. Hier bin ich jetzt aber zu verunsichert, weil bezüglich der VE steht nichts im Merkblatt der AV Türkei http://www.tuerkei.diplo.de/contentblob/4874434/Daten/6834274/40behegattennachzu...

2. Hochzeit in der Türkei und dann Visum zur Familienzusammenführung. Hierbei ist keine VE notwendig, da du dann ja zu deiner deutschen Ehefrau ziehst.
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DerRalf
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Antwort #11 - 21.12.2017 um 20:01:23
 
DerRalf schrieb am 21.12.2017 um 19:45:11:
1. Visum zur Eheschließung und Daueraufenthalt in Deutschland. Hier wäre aber eine Verpflichtungserklärung notwendig. Die kann deine Freundin nicht abgeben, da sie wohl nicht als Studentin über die ausreichenden Mittel verfügt. Müsste also schon jemand anderes abgeben. Hier bin ich jetzt aber zu verunsichert, weil bezüglich der VE steht nichts im Merkblatt der AV Türkei http://www.tuerkei.diplo.de/contentblob/4874434/Daten/6834274/40behegattennachzu....


Weiß jemand ob tatsächlich keine VE notwendig ist, hab ich was überlesen oder ist da nur ein Fehler in dem Merkblatt der AV Türkei?
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Antwort #12 - 21.12.2017 um 20:17:12
 
VE ist nötig. Das sichert den "Staat" dagegen ab, dass er reinkommt, beim Standesamt "nein" sagt und untertaucht.

Ab der Heirat (Standesamt) gilt dann die gegenseitige Unterhaltspflicht. Und da wird vom türkischen Ehemann nichts verlangt, aber der Heirat können beide auch Transferleistungen in Anspruch nehmen, wenn die sonstigen Umstände das erlauben.
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Antwort #13 - 21.12.2017 um 20:23:18
 
reinhard schrieb am 21.12.2017 um 20:17:12:
VE ist nötig. Das sichert den "Staat" dagegen ab, dass er reinkommt, beim Standesamt "nein" sagt und untertaucht.

Ab der Heirat (Standesamt) gilt dann die gegenseitige Unterhaltspflicht. Und da wird vom türkischen Ehemann nichts verlangt, aber der Heirat können beide auch Transferleistungen in Anspruch nehmen, wenn die sonstigen Umstände das erlauben.


Also fehlt da tatsächlich etwas in dem Merkblatt der AV Türkei oder bin ich nur blind?
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Antwort #14 - 22.12.2017 um 04:52:53
 
Bei uns steht die VE auch nicht als zwingend.

Liegt einfach daran, dass wir viel zu oft gehört haben, die Behörde stelle solche VE nur aus, wenn der Antrag schon gestellt ist - während der Überprüfung.
Im speziellen Fall der Eheschließung ist das meist auch nachvollziehbar, wenn die ABH den Inländer für einen Vorgang "nur einmal sehen" will.

Daher: Für die Antragstellung ist eine VE nicht zwingend. Ob dann vor Visumerteilung noch eine abgegeben/gefordert wird, ist eine andere Frage.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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