SofiaSofia91 schrieb am 28.12.2017 um 13:22:16:Ich meine ich muss des irgendwie belegen, da die Dame vom Jobcenter meint er hätte dann 3 Moante erstmal Sperre...
Vermutlich ist das Problem, dass Du irgend jemanden gefragt hast und irgend jemand hat (vielleicht) irgend etwas gesagt. Wenn ich sie jetzt frage, wird sie antworten: Ach, da hat Sofia bestimmt was falsch verstanden.
Familienangehörige von Deutschen haben Anspruch auf Leistungen. Der Vater des Kindes (das Kind ist deutsch) hat also Anspruch. Voraussetzung dafür ist das Kind, es muss also da sein. Seine Zugehörigkeit weist er mit der Geburtsurkunde nach, in der er als Vater drin steht.
Vor der Geburt müsste er einen anderen Grund haben, um einen Anspruch zu haben. Mir fällt kein Grund ein – Dir vielleicht?
Der schriftliche Antrag bekommt eine schriftliche Antwort. In der Anwort steht bestimmt nichts mit "drei Monaten" drin, denn dann könnte es sein, dass eine Richterin die Sachbearbeiterin fragt, wie sie drauf gekommen ist. Sie müsste also, um so etwas zu schreiben, doch nochmal nachschlagen.
Um so etwas zu sagen, reicht es als Motiv, Dich abzuwimmeln. Wie gesagt, hinterher behauptet sie, dass Du etwas falsch verstanden hast, und fertig.