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Nachweis der Konvertierung (Gelesen: 3.993 mal)
Themen Beschreibung: Konvertierung,Islam,Konsulat,Imam
Selissa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.12.2017 um 14:03:06
 
Hallo,

ich grüße alle Teilnehmer/innen des info4alien-Forum, dass mit nach dem ersten Durchschauen von Beiträgen sehr gut gefällt.

Leider habe ich zu meiner Frage keine Antwort gefunden und so hoffe ich, dass mir vielleicht jemand helfen kann.

Ich bin zum Islam konvertiert und wüsste gerne ob eine entsprechende Bescheinigung von einer Moschee (Imam) als Dokumentation vor staatlichen Stellen ausreicht oder ob einen solchen Nachweis von einer Botschaft bzw. Konsulat (Marokko) benötigt.

Ich bedanke mich für Eure Mühe.

Liebe Grüße
Selissa
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uteschnute
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.12.2017 um 14:32:34
 
ich bin vor 10 jahren konvertiert. einen solchen nachweis hat noch nie jemand von mir sehen wollen. wozu meinst du diesen nachweis zu brauchen?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 19.12.2017 um 14:38:56
 
Das solltest Du dort erfragen, wo der Nachweis der Konvertierung verlangt wird.

Im deutschen Ausländer- bzw. Aufenthaltsrecht spielt die Zugehörigkeit zu einer bestimmten oder überhaupt zu einer Religion keinerlei Rolle und ist somit kein Thema für eine deutsche Behörde, insofern wird auch aufenthaltsrechtlich nirgendwo ein Religionsnachweis erforderlich sein.

In  Deutschland sind Kirche/Religion und Staat getrennt.

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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.12.2017 um 15:29:21
 
saxonicus du verfehlst Mal wieder das Thema. Es ist in anderen Ländern üblich das das Personenstandsrecht nach Konfession differenziert.

Selissa, wofür brauchst du den Nachweis? Für Marokko?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Selissa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 19.12.2017 um 15:42:37
 
Hallo,

zunächst vielen Dank für eure schnellen Reaktionen.

Aras, du hast recht. Ich benötige ihn für Marokko und zwar für eine Erbschaft.

Da nach meinem Kenntnisstand Muslime nur an Muslime etwas vererben dürfen und man bei mir schon am Gesicht sieht, dass ich aus Europa komme, müsste ich wohl dokumentieren, dass ich eine deutsche Muslima bin. Konvertiert bin ich schon vor längerer Zeit, nur einen Beleg habe ich keinen.

Müsste ich diesen Nachweis beim Konsulat (ist halt schon etwas weiter weg) beantragen oder kann ich ihn auch in der Moschee bekommen?

Nochmals danke.

LG Selissa
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Aras
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Antwort #5 - 19.12.2017 um 15:52:50
 
Manche Moscheen geben tatsächlich Konversionsurkunden heraus. Geh einfach zu deiner Moschee und sag denen die sollen in Zweifel einfach etwas formloses Erstellen und darin die Konversion beurkunden. Da die Erbfähigkeit durch einen Richter festgestellt werden muss, kann er die Erbfähigkeit in der freien Beweiswürdigung feststellen.
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Maria2511
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.12.2017 um 16:08:55
 
Liebe Selissa

ich brauchte kürzlich zur Vorlage ebenfalls eine Konvertierungsbestätigung.

Meine Konvertierung liegt allerdings schon 27 Jahre zurück...habe die betreffende Moschee angeschrieben (per Email) und bekam innerhalb von 24 Stunden die Konvertierungsurkunde mit einer Kopie meines uralten Personalausweises... Laut lachend

Einfach mal anfragen...viel Glück!
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #7 - 19.12.2017 um 16:35:27
 
Aras schrieb am 19.12.2017 um 15:29:21:
Es ist in anderen Ländern üblich das das Personenstandsrecht nach Konfession differenziert. 

Da wir uns hier aber im Wesentlichen mit dem deutschen Aufenthaltsrecht und weniger mit den religiösen Bestimmungen anderer Staaten befassen, dürfte mein Einwand schon berechtigt gewesen sein.

...und darauf hatte ich mir erlaubt hinzuweisen:
Saxonicus schrieb am 19.12.2017 um 14:38:56:
Das solltest Du dort erfragen, wo der Nachweis der Konvertierung verlangt wird.

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Aras
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Antwort #8 - 19.12.2017 um 23:42:55
 
Hallo Saxonicus
Dein letzter Beitrag ist insofern inhaltlich korrekt

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SimoneNacer
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 28.12.2017 um 14:10:18
 
Ich bin konvertiert und habe eine solche bescheinigung bekommen. Ich benötigte sie um im Reisepass das bild mit Kopftuch nehmen zu können.
Man soll sie auch für mekka benötigen. Aber das weis ich nicht genau.
Bei mir hat das die Moschee gemacht wo ich konvertiert bin.
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