semiramis schrieb am 19.12.2017 um 15:11:06: Einbürgerung möchte er nicht, da er sonst im Heimatland vom Erbe ausgeschlossen wird ( Haus und Land dürfen nur von einem Staatsbürger besessen werden).
allgemein:
Ich würde die Einbürgerung nicht vorn vorneherein ausschließen, sondern evtl. mal mit der Einbürgerungsbehörde klären ob in seinem Fall (welche Staatsangehörigkeit ist es denn?) unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit eingebürgert werden kann?
Kommt natürlich auf die Situation an, aber nicht mögliches Erbe klingt nach evtl. relevantem, nicht zumutbarem finanziellen Nachteil. Details sind ein anderes Thema für den Bereich Einbürgerung hier im Forum.
Dann erledigt sich auch evtl. das mit der Niederlassungserlaubnis.
zum Thema Teilnahme am I-Kurs/Niederlassungserlaubnis:
ich würde in keinem Fall den Job kündigen (klingt ja auch nach Vollzeit, genau passend usw.), gerade damit die Sicherung des Lebensunterhaltes für Ihn und euch als Familie nicht perspektivisch v.a. für eine Einbürgerung torpediert wird.
Wenn er zu Zeitpunkt X
B1 besteht (plus wenn er will noch den Test LID, der wirklich vergleichsweise einfach ist) und dann mit dem Zertifikat(en) und dem dann hoffentlich unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit die
NE beantragt, möchte ich die
ABH sehen die auf der -körperlichen-Teilnahme an 200 oder 600 h besteht um die
NE (oder Alternativ die 3-jährige
AE nach §28)zu machen.