Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Die Definition des gesicherten Lebensunterhaltes hast du ja schon gefunden. Jedoch musst du wissen, dass der Stabilitätsgrad der Lebensunterhaltssicherung proportional zu der Aufenthaltsverfestigung des jeweiligen Aufenthaltstitels sein muss.
D.h. die Lebensunterhaltsicherung muss bei einer Niederlassungserlaubnis prognostisch für die Zukunft gegeben sein. D.h. am besten hoher Verdienst in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis oder langjährige erfolgreiche Selbstständigkeit.
Natürlich wäre es ungerecht, wenn der betroffene Ausländer in einer Branche arbeiten würde, die stets befristete Arbeitnehmerverhältnisse erteilt. Ich hab mal gehört, dass es in der Straßenbau-Industrie so sei, was auch Sinn macht, da man ja je nach Auftrag eine Straße baut und diese irgendwann fertig ist und man sich danach einen anderen Auftrag suchen muss. Darum wird in diesen Branchen auf die Erwerbshistorie geachtet, d.h. gab es in den vergangenen Jahren befristete (und gut bezahlte) Arbeitsverträge?
Oder liegt vielleicht eine Hochqualifizierung vor die so ausgeübt wird, dass man zwar befristete Arbeitsverhältnisse hat, aber trotzdem ein passables Einkommen generiert das auch ausreichend Puffer für Zeiten der Arbeitslosigkeit zur Deckung reicht? Das könnte z.B. ein Facharzt sein, der als "Springer" für sehr viel Geld an verschiedenen Krankenhäusern befristet arbeitet.
Wenn ja, dann kann man prognostisch davon ausgehen, dass der Betroffene auch in Zukunft in dieser Branche arbeitet und ein entsprechend gleich-hohes Gehalt einfährt.
Du führst an, dass du in der Telekommunikations-Branche arbeitest. Das ist natürlich ein sehr weiter Bereich. Das kann ja Call-Center-Tätigkeit, über Tätigkeit in einem Handy-Shop oder Reparaturtätigkeiten in einem ServicePoint bis hin zu Arbeit in den Zentralen der großen Telekommunikationsunternehmen bedeuten.
Warum wird dir ein befristeter Arbeitsvertrag vorgelegt? Weil wohl das Unternehmen selber eine prognostische Entscheidung trifft ob man die von dir angebotene Arbeitskraft in Zukunft braucht oder nicht. Somit ist der Grund der Befristung mit aller Wahrscheinlichkeit die Nachfrage am Markt. Daraus folgt, dass selbst der Unternehmer die Prognose trifft, dass er dir nicht garantieren kann, dass er für die Zukunft dir Arbeit anbieten kann, wenn die Nachfrage nicht vorliegt.
Daran kann meines Erachtens die Ausländerbehörde anknüpfen und sagen, dass der befristete Arbeitsvertrag keine positive Prognose über deine Lebensunterhaltssicherung nachweist. Somit läge eine Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis nicht vor und dein Antrag würde abgelehnt werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
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