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Asawa in Jordanien (Gelesen: 2.373 mal)
Themen Beschreibung: Übersteigt meinen Horizont
Don-Corleone
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i4a rocks!


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16.12.2017 um 14:06:44
 
Hmm, Ich weiß nicht wie ich anfangen soll. Und die Frage ist wahrscheinlich schon sehr speziell. Vielleicht turnt ja noch jemand vom Auswärtigen Amt hier rum?

Ich habe , wie geplant, meinen Urlaub bei meiner Asawa verbracht. Sie, Filipina seit 8 Jahren, lebt und arbeitet in Jordanien als Caregiver.

Jetzt haben wir geplant, das sie im Juni, wenn ihr Vertrag ausgelaufen ist, zu mir nach Deutschland zu Besuch kommt. Da sie in Jordanien lebt, wäre bzw. ist die Deutsche Botschaft in Jordanien zuständig für das Visum, und für sie gelten die Bedingungen von den Philippinen, sprich Krankenversicherung, Einladung, etc pp.
Ich sagte zu ihr, das sie sich jetzt um einen Termin im März in der Botschaft bemühen soll.
Jetzt kommt ihr Chef an und sagt das geht nicht, weil sie Contract Worker sei. Sie müsse zurück auf die Philippinen und das Visum dort beantragen.
Ich weiß, das sie ihren Reisepass in Jordanien bei ihrem Arbeitgeber abgeben musste, weil die Jordanier angst haben das ihnen die Leute weglaufen.
Nun wollte ich eigentlich mal in der Botschaft vorfühlen wie das für sie ist ob ihr Arbeitgeber Recht hat.
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fab87
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Antwort #1 - 16.12.2017 um 14:20:31
 
Örtlich zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat. Wenn der Aufenthalt in Jordanien momentan gewöhnlich und rechtmäßig ist wird die AV Amman zuständig sein. Wenn sie vorher wo anders hinzieht bzw. zurück nach Hause dann eine andere AV, etwa Manila.

Ob sie ihren Pass vom Arbeitgeber ausgehändigt bekommt etc. ist eine ganz andere Sache. Für sie gelten nicht die Bedingungen "von den Philippinen" sondern die Üblichen. Nachweis der Rückkehrwilligkeit (hier dann wohl nach Jordanien) wird hier ein wichtiges Kriterium sein. Da findet man zu Informationszwecken bei der Suche hier auch einiges zu, auch in Hinblick auf philippinische Staatsbürger im Allgemeinen und im Ausland.  Könnte womöglich etwas schwierig werden, wenn gerade ihr Vertrag in einem fremden Land ausgelaufen ist.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 16.12.2017 um 14:29:34
 
Das Problem ist der Pass! I.d.R. halten die "Arbeitgeber" als "Sponsor" des Visums den Pass ein. Der Sponsor haftet nämlich dafür, dass alle Kosten gedeckt sind und der "Ausländer" wieder ausreist! Dieses Pass einbehalten ist absolut üblich, allerdings rechtlich nicht ganz einwandfrei  Cool Allerdings wird eine Pinay (Frau, Ungläubige, kaum Geld) dort kaum irgendwelche Rechte durchsetzen können.
Ohne Pass kein Visum, sie kommt nicht mal in die Deutsche Botschaft rein!
Wenn Sie also ihren Pass nicht bekommt, geht es nur über Manila und Rückreise auf die Philippinen nach Beendigung des Vertrages!
Denn nach Beendigung des vertrages haben die Arbeiter meist nur wenige Tage um das LAnd zu verlasseb, das reicht nicht für ein Visum
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Alacrity
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Antwort #3 - 17.12.2017 um 01:23:52
 
Ihren Chef geht die Sache nichts an. Unsere Botschaft in Amman ist fuer sie zustaendig. Den Arbeitgeber fordert sie zur Herausgabe des Passes auf.
https://ofwupdate.com/keeping-employees-passport-is-illegal/
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deerhunter
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Antwort #4 - 17.12.2017 um 07:36:48
 
Alacrity schrieb am 17.12.2017 um 01:23:52:
Den Arbeitgeber fordert sie zur Herausgabe des Passes auf


Habe ich ja geschrieben...ist aber "blanke" Theorie für eine "ungläubige" Frau in einem arabischen Land,wo Sie vermutlich nicht mal die Sprache spricht! Da mit einem philippinischen Gesetzestext zu winken, wo nichtmal Jordanien aufgeführt ist, könnte schwierig werden. Man liest ja immer wieder, dass selbst Anzeigen wegen Misshandlung / Vergewaltigung nutzlos sind.
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Don-Corleone
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Antwort #5 - 17.12.2017 um 12:21:15
 
Moin @ all,

Vielen Dank erst mal für das Interesse an meinem/unserem Problem.

Ich wollte heute für Asawa einen Termin in der Botschaft in Amman machen. Komischer Weise funktioniert der Link zum Vergabesystem nicht, man wird statt dessen auf eine Seite weitergeleitet wo man Infoblätter erhält. Kann das zufällig jemand bestätigen? Vielleicht bin ich einfach zu blöd  Zwinkernd
Genauso verhält es sich mit der Email , man kann von außen keine Mail an die Botschaft schicken.

Asawa will jetzt Anfang Januar zur Botschaft um sich einen Termin geben lassen. Uns schweben so ungefähr 4 Wochen vor. Danach wollen wir dann gemeinsam auf die Philippinen. Sie möchte hier gerne noch meine Eltern kennen lernen, und sehen wie ich hier lebe.
Auch habe ich gelesen, das die Botschaften weniger Schwierigkeiten machen wenn man Ü40 ist. Was auf uns beide zutrifft.
Den Link wegen dem Reisepass hab ich asawa zukommen lassen. Sie liest hier auch mit  Smiley
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Saxonicus
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Antwort #6 - 17.12.2017 um 12:37:17
 
Don-Corleone schrieb am 17.12.2017 um 12:21:15:
man kann von außen keine Mail an die Botschaft schicken. 

Schon mal per Brief versucht?

Oder hier:

http://www.amman.diplo.de/Vertretung/amman/de/04-rk/konsularischer-service/oeffn...

oder hier:

https://amman.diplo.de/Vertretung/amman/de/Kontakt.html
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Don-Corleone
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Antwort #7 - 18.12.2017 um 10:29:23
 
Saxonicus schrieb am 17.12.2017 um 12:37:17:


Moin,
ja, die Seiten sind mir bekannt. Nur widerspricht es sich irgendwo, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird das Online Termin Vergabesystem zu nutzen, und die Weiterleitung dahin nicht funktioniert. Für die Deutsche Botschaft Manila funktioniert es auch und man kann auch per Email in Kontakt treten.

Die Idee mit dem Brief finde ich gut.

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DerRalf
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Antwort #8 - 18.12.2017 um 16:39:41
 
Also ich komme zum Terminvergabesystem der Botschaft Ammanhttps://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?locationCode=amma&...

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Don-Corleone
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Antwort #9 - 25.12.2017 um 15:22:53
 
Asawa haut mich gerne immer mal wieder aus den Puschen. Zum Glück haben wir bis Juni Zeit und haben angefangen uns um das Visum zu kümmern, also begonnen Probleme zu finden Zwinkernd

Wir haben jetzt heraus gefunden, das ihr Reisepass am 30. Dezember 2018 abläuft. Visum soll, für 4 Wochen beantragt werden. Also bis in den Juli hinein. Das wären dann aber keine 6Monate Restgültigkeit des Reisepasses mehr.  Laut lachend

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fab87
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Antwort #10 - 25.12.2017 um 16:01:40
 
Don-Corleone schrieb am 25.12.2017 um 15:22:53:
Also bis in den Juli hinein. Das wären dann aber keine 6Monate Restgültigkeit des Reisepasses mehr.  


Es reichen doch  3 Monate Restgültigkeit zum Zeitpunkt der Ausreise.
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Don-Corleone
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Antwort #11 - 26.12.2017 um 10:07:20
 
fab87 schrieb am 25.12.2017 um 16:01:40:
Es reichen doch  3 Monate Restgültigkeit zum Zeitpunkt der Ausreise.


Vielen Dank für die Info  Smiley
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