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Thailänderin mit Schengen Visa in Zürich eingereist-Wie berechnet sich Aufenthaltsdauer? (Gelesen: 7.779 mal)
Thoma68
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15.12.2017 um 19:27:56
 
Meine Bekannte hat Multivisa Schengen von der Deutschen Botschaft für zwei Jahre vom Juni 2017-Juni 2019.

Ihr erster Besuch in D war vom 11.Juli bis 10. September 2017. Wie ich es eigentlich verstanden habe, darf sie sich innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tagen in Schengen aufhalten. Jeder einzelne Tag wird rückwirkend 180Tage einzeln betrachtet. Es darf dann nie mehr als 90 Tage dabei sein.

Vorhin ist sie in Zürich gelandet. Wir haben geplant, dass Sie am 11. Februar 2018 zurück fliegt.
Bei der Einreisekontrolle in Zürich wurde kontrolliert. Bei der Kontrolle des Rückflugtickets sah der Polizist in seinen Computer und sagte, sie dürfe aber nur 26 Tage im Schengenraum sein. Sie muss unbedingt ihr Ticket tauschen und früher zurück fliegen, sonst bekommt sie ganz großen Ärger.

Hier meine Fragen:
Habe ich die 90/180 falsch verstanden?
Hat der Grenzpolizist Recht?
Bestehen vielleicht andere Regelungen in der Schweiz? Falls ja, bekommt sie dann Ärger, wenn sie am 10.Februar von FRA zurückfliegt?

Meine Bekannte ist nun richtig verängstigt. Wir möchten auch nichts falsch machen und das Visa aufs Spiel setzen wegen ein paar Tagen.

Vielen vielen Dank schon vorher.

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Antwort #1 - 15.12.2017 um 19:50:39
 
Der Grenzpolizist hat meines Erachtens Recht.

Siehe http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1280220533/3#3
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Antwort #2 - 15.12.2017 um 20:12:39
 
Aras schrieb am 15.12.2017 um 19:50:39:
Der Grenzpolizist hat meines Erachtens Recht.

Siehe http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1280220533/3#3



Ok. vielen Dank. Dann habe ich das ganze aber ganz falsch verstanden.

Nach meiner Rechnung hätte meine Bekannte ab 07.Januar 2018 dann 88 Tage innerhalb der letzten 180 Tage. Und bei jedem Tag mehr geht ja ein anderer vom letzten Besuch wieder ab.

Schade. Dann muss ich eben den Flug umbuchen.
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Antwort #3 - 15.12.2017 um 20:15:16
 
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Antwort #4 - 15.12.2017 um 20:26:54
 
Danke. Den kenne ich auch.

Aber mit dem Rechner bin ich noch nie zurecht gekommen. Der gibt mir immer Fehlermeldung wie z.B.

"The exit date 11/02/18 is later than the Entry/Control date 15/12/17
Calculation of stay is not possible"

Eigentlich sollte es auch so sein, dass ich erst ankomme und später abreise.

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Antwort #5 - 15.12.2017 um 20:29:14
 
Stell mal das control date auf das Ausreisedatum.
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Antwort #6 - 15.12.2017 um 20:38:12
 
Danke, jetzt klappt es.

"Start of 90 days period: 14/11/17
Start of 180 days period: 16/08/17
The stay may be authorised for up to: 31 day(s)"

Und das stimmt mit meiner Berechnung überein.

Ich werde den Flug umbuchen. nicht, dass wir Ärger bekommen.
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Antwort #7 - 15.12.2017 um 20:47:30
 
11.07.-10.09. sind doch 62 Tage. Von 90 abgezogen würden 28 Tage mögliche Restaufenthaltstage übrig bleiben. Warum sollen jetzt 26 richtig sein? Oder 31 ?
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Antwort #8 - 15.12.2017 um 20:49:13
 
Sorry, mein Fehler. Sie sagte twenty eight...
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Antwort #9 - 15.12.2017 um 20:52:36
 
Und wieso kommt der Rechner dann auf 31 Tage?
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Antwort #10 - 15.12.2017 um 20:56:39
 
Ich frag mich grad ob man mit einer technischen Ausreise und Rückreise ggf. doch den Aufenthalt in die gewünschte Länge kriegt. Also bspw. 3 Tage Trip in die Türkei und dann zurück.
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Antwort #11 - 15.12.2017 um 20:56:45
 
Stell mal den Rechner auf control. Was sagt dann der Rechner?
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Antwort #12 - 15.12.2017 um 21:08:46
 
lottchen schrieb am 15.12.2017 um 20:52:36:
Und wieso kommt der Rechner dann auf 31 Tage?



Ich sehe es so, dass sie mit dem jetzigen Aufenthalt noch 31 Tage bleiben könnte (59 Tage bis zur Ausreise).

Wenn vorher der Aufenthalt nicht gewesen wäre. Na ja, icch habe es halt falsch verstanden mit den 90/180. Meine Schuld.
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Antwort #13 - 15.12.2017 um 21:09:10
 
selbst gelöscht doppelt
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« Zuletzt geändert: 15.12.2017 um 21:22:31 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #14 - 15.12.2017 um 21:10:19
 
mgb schrieb am 15.12.2017 um 20:58:29:
Stell mal den Rechner auf control.
Was sagt dann der Rechner?


"No overstay in the registration period.
Possible stay until 14/03/18
For holder of a short stay visa, remember to check the number of days on the visa sticker or in the VIS"
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Antwort #15 - 15.12.2017 um 21:11:25
 
Erlaubt sind 90 Tage innerhalb des, mit dem letzten Aufenthaltstag mitziehenden und von dort berechneten, rückwärts gerechneten 180-Tage-Zeitraums.

Vom 11.02.2018, dem letzten Tag des Aufenthalts zurückgerechnet, berechnet sich der maßgebliche 180-Tage-Aufenthalts-Bezugszeitraum vom 19.08.2017 bis 11.02.2018.

In diesem Zeitraum verbraucht wurden / werden:
19.08.2017 - 10.09.2017 = 23 Tage
15.12.2017 - 11.02.2018 = 59 Tage,
verbraucht also 82 Tage.

Entgegen des Aufenthaltsrechners (85 Tage) steckt zwar in meiner Berechnung irgendwo der (mathematische) Wurm, ich bin aber zu faul zum Gegenrechnen.
Übereinstimmend jedoch ist mein Ergebnis mit dem des Aufenthaltsrechners:
GRÜN
, alles gut.

Und so, siehe Anhang, sieht das der Aufenthaltsrechner.
So sehe ich das auch.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #16 - 15.12.2017 um 21:14:18
 
T.P.2013 schrieb am 15.12.2017 um 21:09:10:
Erlaubt sind 90 Tage innerhalb des, mit dem letzten Aufenthaltstag mitziehenden und von dort berechneten, rückwärts gerechneten 180-Tage-Zeitraums.

Vom 11.02.2018, dem letzten Tag des Aufenthalts zurückgerechnet, berechnet sich der maßgebliche 180-Tage-Aufenthalts-Bezugszeitraum vom 19.08.2017 bis 11.02.2018.

In diesem Zeitraum verbraucht wurden / werden:
19.08.2017 - 10.09.2017 = 23 Tage
15.12.2017 - 11.02.2018 = 59 Tage,
verbraucht also 82 Tage.

Entgegen des Aufenthaltsrechners (85 Tage) steckt zwar in meiner Berechnung irgendwo der (mathematische) Wurm, ich bin aber zu faul zum gegenrechnen.
Übereinstimmend jedoch ist mein Ergebnis mit dem des Aufenthaltsrechners: GRÜN, alles gut.

Und so, siehe Anhang, sieht das der Aufenthaltsrechner.
So sehe ich das auch.

Gruß


Man muss doch jeden Tag einzeln betrachten. Ich komme ab 7. Januar 2018 auf 86 Tage.  Also ähnlich. An dem Tag 180 Tage zurück ist die erste Einreise gewesen. Wäre ja auch noch ok.
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« Zuletzt geändert: 15.12.2017 um 21:28:14 von Thoma68 »  
 
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Antwort #17 - 15.12.2017 um 21:16:37
 
Thoma68 schrieb am 15.12.2017 um 21:10:19:
Possible stay until 14/03/18

Ist jetzt klar was mit den 31 Tagen gemeint ist.
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Antwort #18 - 15.12.2017 um 21:19:15
 
Rechner EU:

Die bisherigen Aufenthalte eintragen,
den geplanten Aufenthalt eintragen.

"Control".

Als "Date of entry/Control" dann den nächsten Tag nach den "bisherigen Aufenthalten", also den 12.02.2018 eintragen.
Dann wird angezeigt, wie lange am fiktiven dritten Einreisedatum 12.02.2018 ein anschließender Aufenthalt dauern dürfte. Hier dann: "Possible stay until 14/03/18", soll heißen, am 12.02.2018 wären noch 33 Tage "frei". Also auch nach EU-Rechner alles im
grünen
Bereich.
Siehe Anhang.

Gruß
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Rechner_EU.JPG (73 KB | 123 )
Rechner_EU.JPG

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Antwort #19 - 15.12.2017 um 21:20:15
 
Der fehlende Anhang mit dem AA-Rechner:

Gruß
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Antwort #20 - 15.12.2017 um 21:31:32
 
17 Tage im Februar plus 14 Tage im März ergibt dann die 31 Tage.
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Antwort #21 - 15.12.2017 um 21:45:09
 
Die einzige zulässige Vereinfachung zur 90-180-Tage-Regel lautet:
Wenn zwei aufeinanderfolgende Aufenthalte summarisch 90 Tage überschreiten, dann müssen 90 Tage "Schengen-Abwesenheit" dazwischenliegen.

11.09. - 14.12. sind definitiv mehr als 90 Tage, damit könnte Deine Bekannte auch 90 Tage am Stück bleiben.
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Antwort #22 - 16.12.2017 um 09:21:01
 
Vielen Dank für die vielen Antworten.

Da niemand auf die Schweiz eingegangen ist, denke ich mal, dass hier die gleichen Bestimmungen gelten.

Wie ich das jetzt so sehe, habe ich wohl mit meiner Berechnung Recht.
Meine Bekannte meinte auch, dass der Polizist bei der Passkontrolle schon sehr alt gewesen wäre (ca. 60 Jahre, was für sie sehr alt bedeutet,  Ärgerlich Smiley
Vielleicht kannte er die neue Regelung ja nicht und ist noch von der alten Regelung 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ab Tag der ersten Einreise ausgegangen.

Um ganz sicher zu gehen, werde ich, wenn wir aus der Schweiz nach Hause nach Deutschland fahren, an der Grenze einen anderen Grenzpolizisten fragen.
Da ist meine Bekannte dabei und es wird sie beruhigen.
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Antwort #23 - 16.12.2017 um 10:10:18
 
Thoma68 schrieb am 16.12.2017 um 09:21:01:
Da niemand auf die Schweiz eingegangen ist, denke ich mal, dass hier die gleichen Bestimmungen gelten.

Richtig, die Schweiz ist ein Schengen-Vollanwender.
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Antwort #24 - 16.12.2017 um 10:43:43
 
Thoma68 schrieb am 16.12.2017 um 09:21:01:
m ganz sicher zu gehen, werde ich, wenn wir aus der Schweiz nach Hause nach Deutschland fahren, an der Grenze einen anderen Grenzpolizisten fragen.
Da ist meine Bekannte dabei und es wird sie beruhigen.


Da wirst du nicht unbedingt einen finden. Bundespolizei und der Migrationsarm des Grenzwachtkorps werden die Schengenbinnengrenzen wohl nur stichpunktartig überprüfen, während der Zoll dir die Frage sicherlich nicht sicher beantworten kann.
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Antwort #25 - 01.01.2018 um 14:36:35
 
Erstmal wünsche ich allen ein gesundes neues Jahr.

Jetzt geht es weiter:

Und ich verstehe jetzt gar nichts mehr. Habe gerade ganz viele Fragezeichen im Kopf.

Um ganz sicher zu gehen, habe ich heute in Basel beim Grenzübertritt einen Beamten gefragt. Wie schon erwartet, kurzes gestammel, dann hat er mich an die Bundepolizei nach Lörrach verwiesen.

Dort wurde auch auf meine Frage hin freundlich reagiert und der Pass mitgenommen.

Hier mal alle Aufenthalte, die in dem Pass vermerkt sind. Die stehen jetzt auch hier auf dem Ausdruck der Bundespolizei vom "Berechnung Aufenthaltsdauer", die mir übergeben wurde.

Aufenthalt1        03.11.16 bis  29.01.17
Aufenthalt 2       11.07.17 bis 10.09.17
Aufenthalt 3       15.12.17 bis 01.02.18

Kontrolldatum 10092017
Beginn Bezugszeitraum 15/03/2017
Ende Bezugszeitraum 10/09/2017
Verbrauch 62

Im Bezugszeitraum stehen noch 28 Tage zur Verfügung.

Der Beamte der Grenzwacht hätte Recht und sie müsse nach 28 Tagen ausgereist sein.
Auf meine Frage, ob man beim Kontrolldatum nicht den heutigen Tag angeben müsse, meinte er es muss immer der Tag der letzten Kontrolle bei der Ausreise angegeben werden. Da ich damit immer noch nicht zufrieden war, meinte er, es wäre meine Entscheidung, sie am 11.02.2018 erst fliegen zu lassen. Dann würde sie die nächste Zeit kein Visum erhalten.
Ich könne mich auch gerne an die Hotline des Auswärtigen Amtes wenden.

Dort sagte mir der Mitarbeiter nach kurzer Schilderung, wenn die Schweizer Grenzwacht sagt, sie dürfe nur 28 Tage, dann kann ich mich zu 100% darauf verlassen, dass es stimmt. Wenn ich dann noch bei der Bundespolizei war, deren tägliche Arbeit diese Kontrollen sind, warum rufe ich an.

Also stimmt es doch nicht mit den 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, bzw. es wird anders gehandhabt.

p.s. Flug ist nun umgebucht. 350 EUR für die Luft. Ist ja eigene Schuld. Hätte ich mich vorher mal richtig erkundigt.
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Antwort #26 - 01.01.2018 um 17:14:40
 
Thoma68 schrieb am 01.01.2018 um 14:36:35:
Also stimmt es doch nicht mit den 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, bzw. es wird anders gehandhabt.

DOCH, es wird immer vom letzten Aufenthaltstag 180 Tage zurückgerechnet, benutze den
Aufenthaltsrechner xls      http://www.germania.diplo.de/contentblob/3987710/Daten/3782874/aufenthaltsrechne...
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Antwort #27 - 01.01.2018 um 17:27:46
 
HeFi schrieb am 01.01.2018 um 17:14:40:
DOCH, es wird immer vom letzten Aufenthaltstag 180 Tage zurückgerechnet, benutze den
Aufenthaltsrechner xls      http://www.germania.diplo.de/contentblob/3987710/Daten/3782874/aufenthaltsrechne...
und gib ALLE Reisedaten ein.



Genau das hat der Bundespolizist gemacht und mir danach den Ausdruck gegeben. Danach sagte er, sie muss vor Ablauf der 28 Tage ausgereist sein.  Wenn sie länger bleibt, bekommt sie das nächste mal kein Visum!!!

Ich mache mal ein Bild davon und setze es mit hier rein, wenn es klappt.


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Antwort #28 - 01.01.2018 um 18:37:14
 
Auch gebetsmühlenartiges Wiederholen falscher Ansichten macht diese nicht wahrer.

Nach 90 Tagen Pause - und die hatte sie nach dem 10.09. definitiv - sind wieder 90 Tage möglich.
Alles andere ist Unfug.

Wer den Unfug glaubt, dem ist, entschuldige, dann auch nicht mehr zu helfen.

Hätte der Kollege dort den 11.02. als letzten Tag angegeben, nicht den 29.01. , wäre klar geworden, dass die 90 Tage nicht erreicht geschweige denn überschritten werden.

Die Angabe des Bezugszeitraumes "10.09." ist blanker Unfug, ebenso wie die (korrekte) Angabe, dass in diesem Zeitraum noch 28 Tage noch unverbraucht sind.
Unfug, weil das für Zeiträume, die nach dem 10.09. enden, absolut keine Aussagekraft hat.

Die Aussage "dann gibt es keine Visa mehr" ist ebenso haltlos. Das ist keine Entscheidung der Bundespolizei. Schon gar nicht aufgrund falsch angestellter Berechnungen.

Wer nach klaren, nachprüfbaren Aussagen hier, immer noch fragen geht, der hätte auch nett zu uns sein können und uns gar nicht erst fragen.
Wer uns nicht glauben mag, kann wenigstens unsere Zeit sparen.

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Antwort #29 - 01.01.2018 um 19:37:48
 
Ok, Entschuldigung.

Genau das, was Du und auch einige andere hier geschrieben haben, war ja auch meine Meinung bisher dazu.

Mir ist aber auch bekannt, dass sich in Foren so manche "herumschleichen", die glauben, Ahnung zu haben.

Meine Berechnungen stimmten ja auch genau mit Deinen überein. Ich habe es so gesehen, dass. wenn sie am 11.09.2017 wieder eingereist wäre, hätte sie nur 28 Tage Aufenthalt gehabt.

Wenn dann ein Mitarbeiter der Grenzwacht bei der Einreise sagt, sie haben nur 28 Tage und man dann noch extra zur Bundespolizei geht, um sich abzusichern, und dieser die selbe Aussage trifft, wem glaubt man da mehr? Einigen Membern in einem Forum (einige waren ja auch der Meinung, sie darf nur 28 Tage)oder der Staatsgewalt, deren tägliche Arbeit es ja ist, Pässe zu kontrollieren und zu entscheiden, Du darfst oder nicht.

Falls ich wirklich nun doch mit meiner Ansicht Recht gehabt haben sollte, dann frage ich mich gerade, wie unser System überhaupt in dieser Sache so funktioniert, wenn selbst die "Kontrolleure" (Bundespolizei, Grenzwacht etc.) keine Ahnung von der Gesetzeslage haben und Falschaussagen treffen. Wie viele werden dann täglich wegen angeblichen unerlaubten Aufenthalts im Schengenraum festgesetzt? Bei einer Rückfrage in einem Forum ist die Mehrheit dann der Meinung, er darf ja doch hier sein. Also darf er wieder gehen?

Dann Danke Mama. Was ist aus Deutschland geworden.

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Antwort #30 - 01.01.2018 um 21:20:53
 
Fehler findest Du immer und überall.
Genauso wie Ignoranten oder Trottel. Was ich allgemein meine und nicht auf die Kollegen mit den falschen Auskünften beziehe.


Wer glaubt, dass Behörden oder Polizeibeamte davon ausgenommen seien, hat das Leben nicht verstanden.
Niemand bräuchte dieses Forum, wären Behörden und Polizeibeamte unfehlbar.

Die Berechnungen mit der inzwischen auf verschiedenen AA-Seiten veröffentlichten "Aufenthaltsrechner.xls" hast Du mit dem von mir erstellten Instrument durchgeführt ...

Zu Deinem emotionalen Teil - warum sollte sich Deutschland hier überraschend von allen anderen Staaten und - siehe oben - der Menschheit im Ganzen positiv abheben?
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Antwort #31 - 01.01.2018 um 21:51:45
 
Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass 2 von 2 Beamten aus unterschiedlichen Staaten mit sicher auch verschiedenem Ausbildungsstand bei ihrer täglichen Arbeit (flughafen zürich vielleicht 3.000 Pässe täglich bundespolizei lörrach 50...sind nur zahlen, ich weiss es nicht) falsche Aussagen/Entscheidungen treffen?

Klar, Fehler passieren überall. Deshalb meine extra Nachfrage bei der Bundespolizei, die nicht meinen Erwartungen entsprach. Dann mein Drängen, dies bitte nochmals zu überprüfen.

Nach nochmaliger Überprüfung, Aushändigung der Berechnung, und Aussage, sie darf nur 28 Tage bleiben, war auch ein anderer Beamter noch mit dabei, der dies durch Nicken bestätigte. 

Also sind es eigentlich 3 von 3 Beamten!

Das sind normale Fehler, die täglich überall auf der Welt passieren. Gut!

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Antwort #32 - 01.01.2018 um 22:53:34
 
"Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt, u.s.w., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen."

Zwinkernd

Offen gesagt, weiß ich selber grad garnicht wie man das ausrechnet. Ich werde es mir jedenfalls in den nächsten Wochen mal reinziehn Zwinkernd.

Ich werde mal schauen... vielleicht programmiere ich ja mal eine Aufenthaltsrechner, der die ganze Sache leichter anschaulich macht etc.. Aber erstmal muss ich natürlich verstehen was da läuft....
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #33 - 01.01.2018 um 23:05:27
 
Ja, danke. Wäre sehr hilfreich.

Mir fällt auch ein Grund dazu ein:
Weil der offizielle Rechner Beamte der Grenzwacht oder Bundespolizei eventuell verwirrt!!!

Vielleicht liegt es aber auch nur an fehlender Schulung der Beamten?  Griesgrämig

Also bemüht und überlegt und gedacht und gerechnet habe ich alles vorher selber gemacht. 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage. Das klang für mich sehr einfach. Dachte ich zumindest vorher.

Grenzwacht in Schweiz sagt 28 Tage, Bundespolizei in Lörrach das Gleiche. Man hat mich geschlagen.

Ich mit einem sicher kleinem IQ als Diplomjurist der ehemaligen DDR dachte und fühle immer noch, sie hätte länger bleiben können. Nach meinen bescheidenen Berechnungen sogar für 90 Tage. Aber wenn die Staatsmacht Nein sagt...! Dann eben nicht. Und Recht ist halt immer eine Auslegungssache. Habe ich ja auch so gelernt.  Griesgrämig
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« Zuletzt geändert: 01.01.2018 um 23:22:22 von Thoma68 »  
 
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Antwort #34 - 02.01.2018 um 01:15:33
 
Thoma68 schrieb am 01.01.2018 um 21:51:45:
Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass 2 von 2 Beamten aus unterschiedlichen Staaten mit sicher auch verschiedenem Ausbildungsstand bei ihrer täglichen Arbeit (flughafen zürich vielleicht 3.000 Pässe täglich bundespolizei lörrach 50...sind nur zahlen, ich weiss es nicht) falsche Aussagen/Entscheidungen treffen? 


Ich habe beruflich mit Wahrscheinlichkeitsrechungen zu tun. Solche Wahrscheinlichkeiten sind höher als man denkt. Weil das eigene Gefühll, was Wahrscheinlichkeiten angeht trügt.

In einen solchen Forum melden sich ja nur diejenigen, die falsche Auskunft bekommen haben. Die 10000, die von der Bundespolizei die richtige Auskunft und rechtmäßig behandelt wurden, werden sich nicht hier melden.

Bevor ein Bundespolizist eine Anzeige wegen Überschreitung der Visafrist macht, wird er genau nachrechnen und dann gibt es noch die Kontrollinstanz des Vorgesetzten und am Ende des Staatsanwaltes.
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Antwort #35 - 02.01.2018 um 05:05:01
 
Thoma68 schrieb am 01.01.2018 um 14:36:35:
Der Beamte der Grenzwacht hätte Recht und sie müsse nach 28 Tagen ausgereist sein.
Auf meine Frage, ob man beim Kontrolldatum nicht den heutigen Tag angeben müsse, meinte er es muss immer der Tag der letzten Kontrolle bei der Ausreise angegeben werden. Da ich damit immer noch nicht zufrieden war, meinte er, es wäre meine Entscheidung, sie am 11.02.2018 erst fliegen zu lassen. Dann würde sie die nächste Zeit kein Visum erhalten.
Ich könne mich auch gerne an die Hotline des Auswärtigen Amtes wenden.

Du hättest den Beamten mal fragen sollen welches Kontrolldatum bei einer Ausreise am 11.02.2018 einzutragen ist.
Das AA hat mit der Bupol eigentlich nichts zu tun.
Die Bundespolizei hat ihre eigene Hotline.
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