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Thailänderin mit Schengen Visa in Zürich eingereist-Wie berechnet sich Aufenthaltsdauer? (Gelesen: 7.721 mal)
Petersburger
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Antwort #30 - 01.01.2018 um 21:20:53
 
Fehler findest Du immer und überall.
Genauso wie Ignoranten oder Trottel. Was ich allgemein meine und nicht auf die Kollegen mit den falschen Auskünften beziehe.


Wer glaubt, dass Behörden oder Polizeibeamte davon ausgenommen seien, hat das Leben nicht verstanden.
Niemand bräuchte dieses Forum, wären Behörden und Polizeibeamte unfehlbar.

Die Berechnungen mit der inzwischen auf verschiedenen AA-Seiten veröffentlichten "Aufenthaltsrechner.xls" hast Du mit dem von mir erstellten Instrument durchgeführt ...

Zu Deinem emotionalen Teil - warum sollte sich Deutschland hier überraschend von allen anderen Staaten und - siehe oben - der Menschheit im Ganzen positiv abheben?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Thoma68
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i4a rocks!


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Antwort #31 - 01.01.2018 um 21:51:45
 
Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass 2 von 2 Beamten aus unterschiedlichen Staaten mit sicher auch verschiedenem Ausbildungsstand bei ihrer täglichen Arbeit (flughafen zürich vielleicht 3.000 Pässe täglich bundespolizei lörrach 50...sind nur zahlen, ich weiss es nicht) falsche Aussagen/Entscheidungen treffen?

Klar, Fehler passieren überall. Deshalb meine extra Nachfrage bei der Bundespolizei, die nicht meinen Erwartungen entsprach. Dann mein Drängen, dies bitte nochmals zu überprüfen.

Nach nochmaliger Überprüfung, Aushändigung der Berechnung, und Aussage, sie darf nur 28 Tage bleiben, war auch ein anderer Beamter noch mit dabei, der dies durch Nicken bestätigte. 

Also sind es eigentlich 3 von 3 Beamten!

Das sind normale Fehler, die täglich überall auf der Welt passieren. Gut!

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Aras
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Antwort #32 - 01.01.2018 um 22:53:34
 
"Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt, u.s.w., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen."

Zwinkernd

Offen gesagt, weiß ich selber grad garnicht wie man das ausrechnet. Ich werde es mir jedenfalls in den nächsten Wochen mal reinziehn Zwinkernd.

Ich werde mal schauen... vielleicht programmiere ich ja mal eine Aufenthaltsrechner, der die ganze Sache leichter anschaulich macht etc.. Aber erstmal muss ich natürlich verstehen was da läuft....
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Thoma68
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Antwort #33 - 01.01.2018 um 23:05:27
 
Ja, danke. Wäre sehr hilfreich.

Mir fällt auch ein Grund dazu ein:
Weil der offizielle Rechner Beamte der Grenzwacht oder Bundespolizei eventuell verwirrt!!!

Vielleicht liegt es aber auch nur an fehlender Schulung der Beamten?  Griesgrämig

Also bemüht und überlegt und gedacht und gerechnet habe ich alles vorher selber gemacht. 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage. Das klang für mich sehr einfach. Dachte ich zumindest vorher.

Grenzwacht in Schweiz sagt 28 Tage, Bundespolizei in Lörrach das Gleiche. Man hat mich geschlagen.

Ich mit einem sicher kleinem IQ als Diplomjurist der ehemaligen DDR dachte und fühle immer noch, sie hätte länger bleiben können. Nach meinen bescheidenen Berechnungen sogar für 90 Tage. Aber wenn die Staatsmacht Nein sagt...! Dann eben nicht. Und Recht ist halt immer eine Auslegungssache. Habe ich ja auch so gelernt.  Griesgrämig
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« Zuletzt geändert: 01.01.2018 um 23:22:22 von Thoma68 »  
 
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grisu1000
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Antwort #34 - 02.01.2018 um 01:15:33
 
Thoma68 schrieb am 01.01.2018 um 21:51:45:
Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass 2 von 2 Beamten aus unterschiedlichen Staaten mit sicher auch verschiedenem Ausbildungsstand bei ihrer täglichen Arbeit (flughafen zürich vielleicht 3.000 Pässe täglich bundespolizei lörrach 50...sind nur zahlen, ich weiss es nicht) falsche Aussagen/Entscheidungen treffen? 


Ich habe beruflich mit Wahrscheinlichkeitsrechungen zu tun. Solche Wahrscheinlichkeiten sind höher als man denkt. Weil das eigene Gefühll, was Wahrscheinlichkeiten angeht trügt.

In einen solchen Forum melden sich ja nur diejenigen, die falsche Auskunft bekommen haben. Die 10000, die von der Bundespolizei die richtige Auskunft und rechtmäßig behandelt wurden, werden sich nicht hier melden.

Bevor ein Bundespolizist eine Anzeige wegen Überschreitung der Visafrist macht, wird er genau nachrechnen und dann gibt es noch die Kontrollinstanz des Vorgesetzten und am Ende des Staatsanwaltes.
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 02.01.2018 um 05:05:01
 
Thoma68 schrieb am 01.01.2018 um 14:36:35:
Der Beamte der Grenzwacht hätte Recht und sie müsse nach 28 Tagen ausgereist sein.
Auf meine Frage, ob man beim Kontrolldatum nicht den heutigen Tag angeben müsse, meinte er es muss immer der Tag der letzten Kontrolle bei der Ausreise angegeben werden. Da ich damit immer noch nicht zufrieden war, meinte er, es wäre meine Entscheidung, sie am 11.02.2018 erst fliegen zu lassen. Dann würde sie die nächste Zeit kein Visum erhalten.
Ich könne mich auch gerne an die Hotline des Auswärtigen Amtes wenden.

Du hättest den Beamten mal fragen sollen welches Kontrolldatum bei einer Ausreise am 11.02.2018 einzutragen ist.
Das AA hat mit der Bupol eigentlich nichts zu tun.
Die Bundespolizei hat ihre eigene Hotline.
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